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							Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.      Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)      datum
AVAS8BP35651 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø65.1                  65,1    Kunststoff    730      2105      10/10
AVAS8HA35651 PCD112 ET35                     Ø70.1 Ø65.1                  65,1    Kunststoff    730      2105      10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                            Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87           11A; 368                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                       55 - 147 215/45R17         51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/45R17 90      11A; 22I; 24M; 368          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87           11A; 368                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17              51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90           11A; 22I; 24M; 368          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/45R17 90 11A; 22I; 24M                              Nur Astra OPC;
                                                                                              Coupe;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
A-H/C          e4*2001/116*0094*..     55 - 92 215/45R17 87       11A; 368                    Cabrio; Coupe;
                                       55 - 147 215/45R17         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/45R17 91      11A; 368                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/45R17 90      11A; 22I; 24M; 368          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87           11A; 368                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                     55 - 147 215/45R17           51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 90        11A; 22I; 24M; 368          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87              11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine;
               e1*98/14*0086*..                                   24M                      Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W       11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                   24M; 5EA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 5DW                 721; 725; 73C; 74A;
                                     141 - 147 215/40R17          10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 74P; 915
                                                                  24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17           11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                  24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     62 - 108 205/40R17 84W       11A; 21B; 22B; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24M; 5EA                 74P; 915
                                               215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                  24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17          10N; 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                  24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;                Cabrio; Coupe;
                                                       24M; 5EA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       24M; 5EA; 65L                          721; 725; 73C; 74A;
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;               74P
                                                       24M; 5DW
                                         215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                       24M
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                       24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/45R17 87             11A; 365; 5ET               10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 91             11A; 365                    51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                         225/45R17 91             11A; 365                    725; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132             205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24D; 24J;      Nur Meriva OPC;
                                                             51G; 65L                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24D; 24J                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17          11A; 22L; 22Q; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  51G; 65L                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 87       11A; 21M; 22L; 22Q;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D; 24J                 74P

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/45R17-90                                          nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          235/40R17-90              11A; 21B                    e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           245/40R17-91              11A; 24M; 57F; 687          10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 125 225/45R17-90W                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                        235/40R17-90W             11A; 21B                    721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 155 225/45R17-90Y                                         74P
                                        235/40R17-90Y             11A; 21B
                                        235/45R17-93              11A; 21B
                                        245/40R17-91W             11A; 24M; 57F; 687
OMEGA-B- G685                  85 - 100 225/45R17-90              bis 1200kg zul.Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                 235/40R17-90              bis 1200kg zul.Achslast;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  11A; 21B; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17-93       11A; 21B; 24M               74P
                                               245/40R17-91       11A; 24M; 57F; 687
                                     125 - 155 225/45R17-90       57E; 687
                                               235/45R17          11A; 21B; 24M; 631
                                               245/40R17          11A; 24M; 57F; 631; 687
V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 225/45R17 91                                ab e1*98/14*0077*05;
                                     74 - 160 225/45R17 91W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93 11A; 21B                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 100 235/45R17 93        11A; 21B; 24M           nur bis
               e1*98/14*0078*..      74 - 106 225/45R17 91        5GG                     e1*98/14*0078*04;
                                              245/40R17 91        11A; 24M; 5GG; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 155 225/45R17 91        57E; 68E; 687           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17           11A; 21B; 24M; 5GI; 631 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..      74 - 160 235/45R17 94        11A; 21B                ab e1*98/14*0078*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 225/45R17 91W              11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                           235/40R17 90W          11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/45R17 93           11A; 21B; 24J; 24M; 367     721; 725; 729; 73C;
                                           245/40R17 91W          11A; 24M; 57F; 687          74A; 74P
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W           11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R17 90W          11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                 74 - 184 235/40R17 90Y           11A; 24J; 24M               721; 725; 729; 73C;
                                           235/45R17 93           11A; 21B; 24J; 24M; 367     74A; 74P
                                           245/40R17 91W          11A; 24M; 57F; 687
                                 169 - 184 225/45R17              11A; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87              11A; 22B; 24J; 24M; 681;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                  684                         12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17          11A; 22B; 24J; 24M; 631;    721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                  681; 684                    74P
               e1*98/14*0044*..                225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M
                                               235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 24C; 24D
                                               245/40R17-91       11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
                                                                  687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 130 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 22L                         721; 725; 729; 73C;
                                               235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M;          74A; 74P
                                                             367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 135 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17     11A; 22L; 51G                    721; 725; 729; 73C;
                                               225/45R17 91W 11A; 22L                         74A; 74P
                                               235/40R17 90Y 11A; 22L; 24J; 24M
                                               235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                             367
                                               235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                             367

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 235/40R17 90            11A; 21B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 155 225/45R17               51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/40R17 94            11A; 21B; 24J; 24M          721; 725; 729; 73C;
                                          235/45R17 93            11A; 21B; 24J; 24M; 367     74A; 74P
                                          245/40R17 91W           11A; 22L; 24M; 57F; 687




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 114 235/40R17 90            11A; 21B; 24J; 24M          10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 155 245/40R17 91W           11A; 22L; 24M; 57F; 687     11H; 12A; 51A; 71C;
                                 74 - 184 235/40R17 94W           11A; 21B; 24J; 24M          71K; 721; 725; 729;
                                          235/45R17 93W           11A; 21B; 24J; 24M; 367     73C; 74A; 74P; 76S
                                 74 - 206 225/45R17               51G
                                          235/40R17 94Y           11A; 21B; 24J; 24M
                                          235/45R17 93Y           11A; 21B; 24J; 24M; 367
                                          245/40R17 91Y           11A; 22L; 24M; 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177          225/45R17                                      Nur Zafira OPC;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 11A; 366; 5FM; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                     205/50R17 89W       QF2; 5FM; 65H               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 91        11A; 366; 5FP               721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91        QF2; 5FP                    74P
                                              225/45R17 91        QF1; 11A; 366; 5FP
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 205/50R17 93        11A; 366; 65H               10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                    225/45R17 94        11A; 366                    12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 215/45R17 87W             11A; 21B; 22B; 22F; 22N; Nur Zafira A OPC
AB                                                                24J; 24M                 und Edition;
                                        225/45R17 90              11A; 21B; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
T98MONOC e1*98/14*0110*..            60 - 108 215/45R17 87        11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17-90       11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24D                      74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
365) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
     Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5FP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1170kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0076-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48187
ANLAGE: 2 OPEL                                                      Radtyp: AVAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 10 von 10
      Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
      zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     225/40R18 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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