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							Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 110/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TREL7SA35T65 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    625    1975     06/10
1
TREL7SA35Y65 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    620     1985 05/09
1
TREL7SA35Y65 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    625     1975 06/09
1
TREL7SA35651 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    620     1985 05/09
TREL7SA35651 PCD110 ET35                     ohne                         65,1                    625     1975 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : Combo-C; X01Monocab; VECTRA/CAR, VECTRA;
                                           VECTRA/SW; Combo-C-Van-CNG; A-H; A-H/C; CALIBRA-A;
                                           CORSA-C-VAN; T98/CNG; T98/KOMBI; T98/NB; Z-C; Combo-C-Van;
                                           A-H/Monocab; A-H/SW; COMBO-C; J96; Z-C/S; S-D/MONOCAB B;
                                           J96/Kombi; V94; Z-C/SW; Combo-C-CN; COMBO-C-VAN; T98; Z02 /
                                           Z18XE; Combo-C-CNG; COMBO-C-VAN-CNG; T98C;
                                           T98MONOCAB; CORSA-C; OMEGA-B; S-D; VECTRA/LIM
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJO2
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : A-H/Monocab
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15              12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                                 195/60R15        12T; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                 195/65R15        12T; 51G                    725; 73C; 74A; 76Q
                                                 205/60R15 91     11A; 12A; 368

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15              12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/60R15              12T; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                           195/65R15              12T; 51G                    725; 73C; 74A; 76Q
                                           205/60R15 91           11A; 12A; 368




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15               51G                         Coupe;
                                          195/60R15               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15               51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R15 88            11A; 368                    721; 725; 73C; 74A;
                                          205/60R15 91            11A; 368                    76Q

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15              12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                               195/60R15          12T; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                               195/65R15          12T; 51G                    725; 73C; 74A; 76Q
                                               205/60R15 91       11A; 12A; 368

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15                 11A; 21B; 22B; 22L; 51G  Limousine;
             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88              11A; 21B; 22B; 22L       Stufenheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87              11A; 21B; 22B; 22L; 24J  Schrägheck;
             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90              11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  57F; 57I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 108 185/65R15           11A; 21B; 22B; 51G       Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              195/60R15-88        11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..               205/55R15-87        11A; 21B; 22B; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R15-90        11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                  57I                      915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15                 11A; 22L; 51G; 52J          Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88              11A; 21B; 22B; 22L          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88              11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M                         721; 725; 73C; 74A
                                               225/50R15 91       11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                  24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CALIBRA-     F406             125              195/60R15          Frontantrieb; 11A; 21B;     Allradantrieb;
A                                                                 21J; 22B; 24C; 24M; 51G     Frontantrieb;
                                               205/55R15          Frontantrieb; 11A; 21B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  21J; 22B; 24C; 24D; 51G     12A; 51A; 71C; 71K;
                                     150       195/60R15          Allradantrieb; 11A; 21B;    721; 725; 73C; 74A
                                                                  22B; 24C; 24M; 51G
                                               205/55R15          Allradantrieb; 11A; 21B;
                                                                  22B; 24C; 24D; 51G




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74       185/60R15          51G                         5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                       185/65R15          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..               205/50R15 86       11A; 21P; 5EM               12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..                                                               76Q
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 92            185/60R15          51G; 52J                    2-türig; 4-türig;
                                               185/65R15          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15          51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/65R15 91       11A; 21P                    721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R15 88       QF0; 11A; 24M               76Q
                                               205/60R15 91       QF0; 11A; 21P; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74              185/55R15 82       11A; 21B; 22B; 24M          2-türig; 4-türig;
                                               195/50R15 82       11A; 21B; 22F; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  65A                         915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 74               185/55R15 82       11A; 21B; 22B; 24M          2-türig; 4-türig;
VAN                                            195/50R15 82       11A; 21B; 22F; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  65A                         915

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88        195/65R15          12K; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                       205/60R15 91       12A                         51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                               215/60R15 94       12A                         725; 73C; 74A; 76Q




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74         205/50R15 86       11A; 22Q; 24D; 24J; 5EM     10B; 11B; 11G; 11H;
                               51 - 92         185/60R15          11A; 24M; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R15 88       11A; 21M; 22L; 22Q; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R15 88       11A; 21M; 22Q; 24D; 24J     76Q

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 155 195/65R15                 12K; 51G                    nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          205/65R15 94              12K                         e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/60R15 94              12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R15 92W             12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/60R15 96              11A; 12A; 21B               725; 73C; 74A; 76Q
V94          e1*98/14*0077*..  74 - 160 195/65R15                 12K; 51G                    ab e1*98/14*0077*05;
                                        205/65R15 94              12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15 94              12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15                  12G; 51G; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76Q
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 114 195/65R15          12G; 51G; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76Q

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87              11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87              11A; 22B; 24J; 24M; 57I     12A; 51A; 71C; 71K;
             e1*98/14*0030*..  55 - 125 195/65R15                 11A; 22B; 24J; 24M; 51G     721; 725; 73C; 74A
J96/Kombi    e1*95/54*0044*..,          205/60R15-89              11A; 22B; 24J; 24M
             e1*98/14*0044*..           225/50R15-90              11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D
                                               225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15             12G; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91          12A                         51A; 71C; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76Q
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 110 205/60R15 91       12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 114 195/65R15          12G; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76Q




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z02 /        e11*2001/116*0214*.. 74 - 92 195/65R15               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                             108     195/65R15               51G; 52J                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              76Q

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91                12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 114 195/65R15                  12G; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              76Q
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 110 205/60R15 91        12A                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                     74 - 114 195/65R15           12G; 51G                    11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 77 - 103 195/65R15              12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                                                                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 195/65R15-91              11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                24M                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/60R15-91              11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    721; 725; 73C; 74A
                                                                  24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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                                                                                                        Seite: 6 von 9
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
     Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
     Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
     anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 5 OPEL                                                      Radtyp: TREL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 03.10.2011
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      FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
      zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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