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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1 / 15                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 70738
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           Lk 110
Radgröße:                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   110 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø65,1
geprüfte Radlast:                                        700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile    Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
A-H, A-H/NB, A-H/Monocab,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
A-H/C, A-H/Monocab-CNG,        M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
A-H/SW, Calibra-A, Corsa-C,
GMIG, J96, J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B,
S-D Monocab B/V, Senator-B,
T98, T98/Kombi, T98/Monocab,
T98/NB, T98/Monocab/CNG,
T98/Z16XE, T98C, V94,
V94/Kombi, Vectra/Car ww.
Vectra, Vectra/Lim, Vectra/SW,
Vectra-A, Vectra-A-CC,
Vectra-A-X, X01Monocab,
Z02/Z18XE, Z-C, Z-C/S, Z-
C/SW, A-H/Monocab/Van



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         Omega-A
ABE / EG-Genehmigung:        E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 110   Omega                   215/45R17                          A02) bis A10)

 115 bis 150      Omega 3000             225/45R17

E284/2/NT5E       1000/1015                                              5/110/65,1



Typ:                         Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        E285 ; E285/1 ; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 110   Omega-Caravan            225/45R17                         A02) bis A10)

 110 bis 147      Omega 3000,
                  Caravan 3.0i
E285/2 Bis NT05   1000/1175                                              5/110/65



Typ:                         Senator-B
ABE / EG-Genehmigung:        E478; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150   Senator,                225/45R17                          A02) bis A10)
              Senator CD

E478/1/NT07E      965/1045                                               5/110/65
                  1000/1065



Typ:                         Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung:        F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125           Calibra V6              215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K13)K22)
 150              Calibra Turbo 4x4
F406/NT15E        940/880                                                5/110/65



Typ:                         Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung:        E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Vectra V6               205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                         K03a)K13)K16)K22)
                                         205/40R17

                                         215/40R17
E947/1/NT10E      995/840                                                5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung:        E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125          Vectra V6               205/45R17                           A01) bis A10)
                                                                          K03a)K13)K16)K22)
                                         205/40R17

                                         215/40R17
E948/1/NT10E         995/840                                              5/110/65



Typ:                           Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung:          E951/1 ab NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150          Vectra Turbo (4x4)        205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                          K03a)K13)K16)K22)
                                         215/40R17
E951/1/NT07E         970/930                                              5/110/65



Typ:                         Omega-B
ABE / EG-Genehmigung:        G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 125   Omega                  225/45R17                            A02) bis A10)A90)

 155                 Omega MV6

G684/NT07E           1035/1110                                            5/110/65,1


Typ:                         V94
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 160   Omega-B                  225/45R17                          A02) bis A10)A90)


/e1*96/14*0077*14E   1080/1155(1205)                                      5/110/65,1



Typ:                         Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 155   Omega                  225/45R17                            A02) bis A10)A90)


G685/NT07E           1035/1230                                            5/110/65,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    4 / 15                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 160   Omega-B-Caravan          225/45R17                                    A02) bis A10)A90)


e1*98/14*0078*14E   1080/1290(1325)                                                 5/110/65,1



Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Opel Vectra-B,            205/45R17                                    A02) bis A10)
              Opel Vectra B-CC
                                        215/45R17
                                        A01)K15)K18)
e1*98/140030*17E    1055/945(1000)                                                  5/110/65



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 125   Opel Vectra-B-Caravan     205/45R17                                   A02) bis A10)

                                          215/45R17
                                          A01)K15)K18)

e1*98/140044*13E    1055/1025(1080)                                                 5/110/65


Typ:                          T98
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Astra-G-CC (5-Loch)       205/45R17                                   A02) bis A10)
                                        E04)E47)

                                          215/40R17
                                          A01)K15)K43)
e1*98/14*0086*23E   1035/820 (895)                                                  5/110/65



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Astra-G-Caravan (5-Loch) 205/45R17                                    A02) bis A10)

                                          215/40R17
                                          A01)K15)
e1*98/14*0087*22E   1035/895 (970)                                                  5/110/65




RA-000352-N0-015-16~OP-5-110-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    5 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 108   Opel Astra-G                 205/45R17                         A02) bis A10)
              (Stufenheck 4-türig, 5-Loch)
                                           215/40R17
                                           A01)K15)K43)
e1*98/14*0101*19E       1035/820 (895)                                       5/110/65



Typ:                         T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 147   Zafira-A                 205/45R17                             A01) bis A10)
                                       ER1)                                  K03)K49)

                                           215/40R17
                                           G01)K04)K50)

                                           215/45R17
                                           K04)K50)
e1*98/14*0110*18E       1075/1055 (1130)                                     5/110/65



Typ:                         T98/Monocab/CNG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71           Zafira-A-CNG             215/45R17                             A01) bis A10)
                                                                             K03)K04)K49)K50)


e1*98/14*0200*06E       960/1165 (1230)                                      5/110/65



Typ:                         T98C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Astra-G-Coupe,           205/45R17                             A02) bis A10)
              Astra-G-Cabrio
                                       215/40R17
                                       A01)K15)K43)
E1*98/14*0132*15E       1040/845(905)                                        5/110/65



Typ:                          T98/Z16XE
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74           Astra-G Dual Fuel        205/45R17                             A02) bis A10)

                                           215/40R17
                                           A01)K15)K43)
e11*2001/116*0209*01E   875/885 (960)                                        5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    6 / 15                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         Vectra/Lim
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 155   Vectra-C,                215/50R17                          A02) bis A10)
              Vectra-C-CC
                                       225/45R17
e1*98/14*0187*10E      1190/980(1030)                                     5/110/65



Typ:                          Vectra/Car ww. Vectra
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 155   Vectra-C – Signum,       215/50R17                          A02) bis A10)
              Signum
                                       225/45R17

e1*2001/116*0214*05E   1230/1080(1080)                                    5/110/65



Typ:                           Vectra/SW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0238*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 155   Vectra-C-Station Wagon 215/50R17                            A02) bis A10)

                                         225/45R17

e1*2001/116*0238*03E   1205/1140(1180)                                    5/110/65



Typ:                         Z-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0290*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 184   Vectra-C                215/50R17                           A02) bis A10)

                                         225/45R17
 188 bis 206           Vectra-C          215/50R17 M+S                    A02) bis A10)
                                         E05)

                                         225/45R17
e1*2001/116*0290*07E   1190/985(1035)                                     5/110/65



Typ:                         Z-C/S
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 184   Signum                  215/50R17                           A02) bis A10)

                                         225/45R17

e1*2001/116*0291*07E   1230/1080(1090)                                    5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    7 / 15                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                           Z-C/SW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 184   Vectra-C-Station Wagon 215/50R17                            A02) bis A10)

                                                 225/45R17

 188 bis 206            Vectra-C-Station Wagon   215/50R17 M+S            A02) bis A10)
                                                 E05)

                                                 225/45R17 M+S
e1*2001/116*0292*08     1180/1165(1215)                                   5/110/65



Typ:                         Z02/Z18XE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0214*..; e11*2001/116*0235*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
90            Vectra-C DUAL-FUEL      215/50R17                           A02) bis A10)

                                                 225/45R17

E11*2001/116*0235*01E   980/980 (1030)                                    5/110/65



Typ:                          Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74            Corsa C (5-Loch)         195/40R17                         A01) bis A10)
                                        K54)K55)

                                                 205/40R17
                                                 G01)K60)
e1*98/14*0148*12E       900/760(805)                                      5/110/65



Typ:                           X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 ; 92       Meriva-A (5-Loch )       205/45R17                         A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K67)
                                                 215/40R17

132                     Meriva-A OPC             205/45R17

                                                 215/40R17
e1*2001/116*0215*17     1065/950(975)                                     5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    8 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                               e1*2001/116*0261*..
A-H                               e1*2007/46*0344*..
A-H                               e11*2001/116*0246*..
A-H                               e11*2001/116*0247*..
A-H/C                             e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                            e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                            e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                            e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                            e1*2007/46*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147      Opel Astra                 205/45R17                               A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)
                Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                           205/50R17

                                           215/45R17

                                           225/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C                          e4*2001/116*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
177             Opel Astra OPC          205/45R17 M+S                              A02) bis A10)
                                        A93)

                                           205/50R17 M+S

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    9 / 15                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         A-H/Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0325*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 147   Zafira                  205/50R17                                      A02) bis A10)

                                             215/45R17

                                             225/45R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                     V00)
Motorleistung         Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
177                   Zafira OPC (5-Loch)    205/50R17 M+S                           A02) bis A10)

                                             205/50R17 M+S

                                             225/45R17
e1*2001/116*0325*11   1155/1150(1230)                                                5/110/65



Typ:                         A-H/Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 69 bis 147   Zafira,                 205/50R17                                      A02) bis A10)
              Zafira CNG
                                      215/45R17

                                             225/45R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                     V00)
Motorleistung         Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
177                   Zafira OPC (5-Loch)    205/50R17 M+S                           A02) bis A10)

                                             205/50R17 M+S

                                             225/45R17
e1*2007/46*0497*01    1155/1250(1340)                                                5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    10 / 15                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                         A-H/Monocab/Van
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0595*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110   Zafira Van              205/50R17                                 A02) bis A10)

                                        215/45R17

                                        225/45R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                V00)
e1*2007/46*0595*02    1080/1250(0)                                              5/110/65



Typ:                         A-H/Monocab-CNG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 69 bis 110   Zafira                  205/50R17                                 A02) bis A10)

                                        225/45R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                V00)
e1*2001/116*0378*07   1075/1250(1340)                                           5/110/65



Typ:                         GMIG
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 103   Zafira LPG              205/50R17                                 A02) bis A10)

                                        225/45R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                V00)
e50*2007/46*0003*03   1000/1140(0)                                              5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    11 / 15                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 96       Opel Corsa                  205/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)     215/40R17

                                           215/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                               e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Opel Corsa                  195/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten ER2)
                Serienreifen in 16Zoll oder
                größer)                     205/45R17 M+S

                                           215/40R17

                                           215/45R17




Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B                e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V              e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103    Opel Meriva             205/45R17                               A02) bis A10)
                                      A93)ER1)T88)

                                           205/50R17

                                           215/45R17
                                           A93a)

                                           225/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    12 / 15                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000352-N0-015-16~OP-5-110-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    13 / 15                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E47) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
     Bereifungsgröße nur 215/40R17 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges genehmigt ist.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1120 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 924 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    14 / 15                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
        Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
     - die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
        und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
     - der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
        von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
        aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.

K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
     vorne aufzuweiten.

K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
     Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
     Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
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K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
     im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.

K60) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragenden Kanten der Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom
        Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5
        mm zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers sind ab der
        Stoßfängeroberkante ca. 160 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu
        kürzen,
     - die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der
        Kunststoffverbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen,
     - die Radhausblechkanten des Radausschnitts (hinter den
        Kunststoffverbreiterungsschalen) sind um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten,
     - das Radhaus ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte aufzuweiten.

K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
        einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
        den Schraubenkopf) zu kürzen,
     - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
        nach außen zu treiben,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




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