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							Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                       Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 03.05.2012
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)       datum
TREY8KA38O6         PCD112 ET38                Ø70.1 Ø65.1                  65,1   Kunststoff    715     2105       04/12
51
TREY8KA38651 PCD112 ET38                       Ø70.1 Ø65.1                  65,1   Kunststoff     715      2105 07/09
TREY8SA38O6 PCD112 ET38                        Ø70.1 Ø65.1                  65,1   Kunststoff     715      2105 04/12
51
TREY8SA38651 PCD112 ET38                       Ø70.1 Ø65.1                  65,1   Kunststoff     715      2105 07/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87            QFA                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                         55 - 147 215/45R17        51G                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/45R17 90     11A; 367                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P
A-H/NB         e1*2001/116*0454*..       85 - 103 215/45R17        51G                          Limousine;
                                                                                                Stufenheck;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87            QFA                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17               51G                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90            11A; 367                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87          QFA                         Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91          11A; 367                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                 55 - 177 225/45R17             51G                         721; 725; 73C; 74A;
                                 177      205/50R17             51G; 52J                    74P
                                          215/45R17 87H         52J
                                          M+S
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      205/50R17             12T; 51G; 52J               Nur Astra OPC;
                                          215/45R17 87H         12N; 52J                    Coupe;
                                          M+S
                                          225/45R17             12A; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                     55 - 147 215/45R17         51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 90      11A; 367                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine;
               e1*98/14*0086*..                                 24M                      Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                 5EA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M; 5DW                 721; 725; 73C; 74A;
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 74P; 915
                                                                24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 721; 725; 73C; 74A;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24C;      74P; 915
                                                                24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W           11A; 21B; 22B; 22L; 5EA     Cabrio; Coupe;
                                         205/45R17 84W          11A; 21B; 22B; 22L; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R17 83W          11A; 21B; 22B; 22L; 5DW     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/40R17 87           11A; 21B; 22B; 22L          721; 725; 73C; 74A;
                               140 - 147 215/40R17              11A; 21B; 22B; 22L; 51G     74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P          5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..                                                             74P
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 92       205/45R17 84          51J                     2-türig; 4-türig;
                                 92 - 110 215/40R17 87          QF0                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17             11A; 22M; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/45R17 87          QF0; 11A; 22M           721; 725; 73C; 74A;
                                          225/45R17 91          11A; 21P; 22H; 22M;     74P
                                                                24M; 362
S-D            e1*2001/116*0379*..   141      215/45R17         11A; 22M; 51G           Nur Opel Corsa OPC;
                                              225/45R17 91      11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 915

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89                                       10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 87           5ET                         51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                         215/45R17 91                                       725; 73C; 74A; 74P
                                         225/45R17 91




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132             205/45R17     11A; 22Q; 24M; 51G             Nur Meriva OPC;
                                               215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17        11A; 22Q; 24M; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87     11A; 21M; 22Q; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100        225/45R17-90                                 nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 125        225/45R17-90W                                e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..  74 - 155        225/45R17-90Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 225/45R17-90      bis 1200kg zul.Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 225/45R17 91                                  ab e1*98/14*0077*05;
                                     74 - 160 225/45R17 91W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                    10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155 225/45R17 91W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184 215/50R17     51G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                     169 - 184 225/45R17    51G                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87            11A; 22B; 24J; 24M; 681;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                684                         12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..      55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M; 631;    721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                681; 684                    74P
               e1*98/14*0044*..                225/45R17-90     11A; 22B; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87 5ET                                 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L                          12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R17 91W 11A; 22L                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87 5ET                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17     11A; 22L; 51G                  721; 725; 729; 73C;
                                               225/45R17 91W 11A; 22L                       74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/50R17 91                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                       M+S
                                       225/45R17 91W                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 155 225/45R17 91W                                10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 184 215/50R17     51G                            11H; 12A; 51A; 71C;
                                      74 - 206 225/45R17     51G                            71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM                           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                      215/45R17 91     QF1; 5FP                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17 91     QF1; 5FP                    721; 725; 73C; 74A;
                                      77 - 103 205/50R17 89     QF3; 5FM; 52R               74P
                                               215/45R17 91     QF3; 5FP
                                               225/45R17 91     QF3; 5FP; 52R
A-         e1*2001/116*0378*..        69 - 110 205/50R17 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                     225/45R17 94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89            11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24D                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                        215/45R17 87            11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24D                         74P
                                              225/45R17-90      11A; 22B; 22F; 22N; 24C;
                                                                24D
T98MONOC e1*98/14*0110*..             63 - 147 205/50R17 89     11A; 21B; 22B; 22N          Nur Zafira A OPC
AB
                                              215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                   und Edition;
                                              225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5FP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1170kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/45R17
                    Hinterachse:                        245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 51 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.05.2012
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
      215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
      Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
      (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
      Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
      Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
      anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
      unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
      FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
      zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße 195/65R15 in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse
     eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung der maximal
     zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben. Bei Fahrzeugausführungen, die diese Rad/Reifenkombination nicht eingetragen haben, muss die
     Lenkanlage entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers angepasst werden.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.