Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREY8KA38O6 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12 51 TREY8KA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09 TREY8SA38O6 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 04/12 51 TREY8SA38651 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø65.1 65,1 Kunststoff 715 2105 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJOXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P A-H/NB e1*2001/116*0454*.. 85 - 103 215/45R17 51G Limousine; Stufenheck; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 QFA Cabrio; Coupe; 55 - 147 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 367 12K; 51A; 71C; 71K; 55 - 177 225/45R17 51G 721; 725; 73C; 74A; 177 205/50R17 51G; 52J 74P 215/45R17 87H 52J M+S A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 12T; 51G; 52J Nur Astra OPC; 215/45R17 87H 12N; 52J Coupe; M+S 225/45R17 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine; e1*98/14*0086*.. 24M Stufenheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck; e1*98/14*0101*.. 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 5DW 721; 725; 73C; 74A; 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 74P; 915 24C; 24M; 51G T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 721; 725; 73C; 74A; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C; 74P; 915 24M; 5DW 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA Cabrio; Coupe; 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 5DW 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L 721; 725; 73C; 74A; 140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L; 51G 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 205/45R17 88 11A; 21P; 21S; 22P 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.. 12A; 51A; 71C; 71K; CN 721; 725; 73C; 74A; Combo-C- e1*2007/46*0293*.. 74P CNG Combo-C- DE*2007/46*0129*.., e1*2007/46*0129*.. Van COMBO-C- K886 VAN Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG COMBO-C- L620 VAN-CNG Verkaufsbezeichnung: CORSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 92 205/45R17 84 51J 2-türig; 4-türig; 92 - 110 215/40R17 87 QF0 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 11A; 22M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 QF0; 11A; 22M 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 74P 24M; 362 S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/45R17 11A; 22M; 51G Nur Opel Corsa OPC; 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; VAN 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K; D/MONOCA 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721; BB 215/45R17 91 725; 73C; 74A; 74P 225/45R17 91 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G Nur Meriva OPC; 215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87 11A; 21M; 22Q; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 125 225/45R17-90W e1*98/14*0077*04; e1*98/14*0077*.. 74 - 155 225/45R17-90Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05; 74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 169 - 184 225/45R17 51G 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 681; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 684 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 631; 721; 725; 73C; 74A; J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 681; 684 74P e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/45R17 91W 11A; 22L 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; 74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 91W 11A; 22L 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 225/45R17 91W 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 184 215/50R17 51G 11H; 12A; 51A; 71C; 74 - 206 225/45R17 51G 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0497*.. H/Monocab 215/45R17 91 QF1; 5FP 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 QF1; 5FP 721; 725; 73C; 74A; 77 - 103 205/50R17 89 QF3; 5FM; 52R 74P 215/45R17 91 QF3; 5FP 225/45R17 91 QF3; 5FP; 52R A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; CNG 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/50R17-89 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24D 74P 225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22B; 22N Nur Zafira A OPC AB 215/45R17 87W 11A; 22B; 22N und Edition; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5FP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1170kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe 12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Radtyp: TREY Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 03.05.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße 195/65R15 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Bei Fahrzeugausführungen, die diese Rad/Reifenkombination nicht eingetragen haben, muss die Lenkanlage entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers angepasst werden. Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.