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							Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                        Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 05.04.2012
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
TREG8KA3565         PCD112 ET35                Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    750     2144      06/10
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TREG8SA3565         PCD112 ET35                Ø70.1     Ø65.1             65,1    Kunststoff     750      2144 06/10
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92        215/40R18 85      5EG                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                         55 - 147 215/40R18 85W 5EG                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/40R18 89                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                  225/40R18     11A; 22I; 24M; 51G              74P
                                                  225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85            5EG                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/40R18 85W           5EG                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89                                         721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18               11A; 22I; 24M; 51G           74P
                                           225/40R18 88            QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                           Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    11A; 22I; 24M; 51G                           Nur Astra OPC;
                                                                                                Coupe;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/40R18 85          5EG                         Cabrio; Coupe;
                                 55 - 110 225/40R18 88          QFA; 11A; 22I; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 147 215/40R18 85W         5EG                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/40R18 89                                      721; 725; 73C; 74A;
                                          225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G          74P
                                          225/40R18 88W         QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92 215/40R18 85          5EG                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                     55 - 147 215/40R18 85W 5EG                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R18 89                                  721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18     11A; 22I; 24M; 51G              74P
                                              225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen              Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L; 24C;        Limousine;
               e1*98/14*0086*..                             24M                             Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;         Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                             24M; 54A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24M; 5DW                        721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;        74P; 915
                                                            24M; 5DW
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24M          Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                             24M; 54A                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24C;             721; 725; 73C; 74A;
                                                            24M; 5DW                        74P; 915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;              Cabrio; Coupe;
                                                      24M; 5DW                              10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      24M; 5EG                              721; 725; 73C; 74A;
                                        225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;              74P
                                                      24M; 5DW
                                        225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                      24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141          215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M; 24J;        Nur Opel Corsa OPC;
                                                            24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24M                             721; 725; 73C; 74A;
                                              225/35R18     11A; 21B; 22F; 22L; 24J;        74P
                                                            24M; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 92 - 110 215/35R18 84          QF0; 11A; 21P; 22H;         2-türig; 4-türig;
                                                                22M; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85      QF0; 11A; 21B; 22F; 22L;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24J; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                              225/35R18 87      QF0; 11A; 21B; 22F; 22L;    74P
                                                                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88            11A; 21P; 57E; 68B          nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W           11A; 21P; 57E; 68B          e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W           11A; 21B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 235/40R18 91      11A; 21B; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                              85 - 155 225/40R18-88      11A; 21P; 57E; 68B          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R18 95      11A; 21B; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B                         ab e1*98/14*0077*05;
                                     74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B; 24M; 5GG               nur bis
               e1*98/14*0078*..      74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21P; 57E; 68B              e1*98/14*0078*04;
                                              235/40R18 95 11A; 21B; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..      74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B; 5GG                    ab e1*98/14*0078*05;
                                     74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 95 11A; 21B; 689                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 24M; 5FE               nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W        11A; 24M                Strassen;
                                       225/45R18            11A; 24M; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/40R18 91W        11A; 21B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                    71K; 721; 725; 729;
                                                                                    73C; 74A; 74P
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE           nicht Fz schlechte
                                     74 - 184 225/40R18 92W 11A; 24M                Strassen;
                                              225/45R18     11A; 24M; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                    71K; 721; 725; 729;
                                                                                    73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen             Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         11A; 21B; 21J; 22B; 22F;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                             24D; 24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;       721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             24D; 24J                       74P
               e1*98/14*0044*..

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                     nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                          Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R18     11A; 22L; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 52R; 71C;
                                                             367                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                      73C; 74A; 74P
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE            nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92 11A; 22L                  Strassen;
                                               235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L                 71K; 721; 725; 729;
                                               225/45R18     11A; 22L; 51G            73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                             367

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W             5FE                      nicht Fz schlechte
                              74 - 155 225/40R18 92W                                      Strassen;
                                       225/45R18                 11A; 21B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/40R18 91W             11A; 21B; 24J; 24M; 367 12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129   225/40R18 88W   5FE                      nicht Fz schlechte
                                      74 - 155   235/40R18 91W   11A; 21B; 24J; 24M; 367 Strassen;
                                      74 - 184   225/40R18 92W                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 206   225/40R18 92Y                            11H; 12A; 51A; 52R;
                                                 225/45R18       11A; 21B; 51G            71C; 71K; 721; 725;
                                                 235/40R18       11A; 21B; 24J; 24M; 367; 729; 73C; 74A; 74P
                                                                 51G
                                                 235/40R18 91Y   11A; 21B; 24J; 24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W 5FM                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                        225/40R18       51G                        12A; 51A; 52R; 71C;
                                                 225/40R18 92    QF1; 5GA                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         225/40R18         51G                         Nur Zafira OPC;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 225/40R18 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                                  12A; 51A; 52R; 71C;
CNG
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 22N; Nur Zafira A OPC
AB                                                    24J; 24M                 und Edition;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
     Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
     anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.04.2012
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QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben. Bei Fahrzeugausführungen, die diese Rad/Reifenkombination nicht eingetragen haben, muss die
     Lenkanlage entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers angepasst werden.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.