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							Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                       Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
OFRL8GP38651           PCD112 ET38             Ø70.1 Ø65.1                   65,1   Kunststoff    625    1990      06/09
OFRL8MA38651           PCD112 ET38             Ø70.1 Ø65.1                   65,1   Kunststoff    625    1990      06/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                                   195/60R15        51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   195/65R15        QEX; 51G                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                   195/65R15        QD4; 51G                   76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/60R15                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           195/65R15                QEX; 51G                   721; 73C; 74A; 74P;
                                           195/65R15                QD4; 51G                   76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15                 51G                        Coupe;
                                          195/60R15                 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15                 QEX; 51G                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          195/65R15                 QD4; 51G                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                                   195/60R15        51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   195/65R15        QEX; 51G                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                   195/65R15        QD4; 51G                   76Q; 4GH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15               11A; 22B; 22L; 51G       Limousine;
             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88            11A; 22B; 22L            Stufenheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87            11A; 22B; 22L; 24J       Schrägheck;
             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90            11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                57F; 57I                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 108 185/65R15         11A; 22B; 51G            Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              195/60R15-88      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..               205/55R15-87      11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 721; 73C; 74A; 74P;
                                                                57I                      915; 4QO

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15               11A; 22L; 51G; 52J          Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88            11A; 21B; 22B; 22L          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88            11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M                         721; 73C; 74A; 74P
                                              225/50R15 91      11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      185/60R15         51G                         5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                 185/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/50R15 86      11A; 21P; 5EM               12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..                                                             76Q; 4PZ
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92      185/60R15         51G; 52J                    2-türig; 4-türig;
                                              185/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15         51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 4GH




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M          2-türig; 4-türig;
                                              195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    721; 73C; 74A; 74P;
                                                                65A                         915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C-     L659             74              185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M          2-türig; 4-türig;
VAN                                           195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D; 24J     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    721; 73C; 74A; 74P;
                                                                65A                         915

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/65R15         12A; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                                                                    51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                            4GH

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        205/50R15 86      11A; 21M; 22Q; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                5EM
                                    51 - 92   185/60R15         11A; 24M; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88      11A; 21M; 22Q; 24M          721; 73C; 74A; 74P;
                                              205/55R15 88      11A; 21M; 22Q; 24M          76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 155 195/65R15               12K; 51G                    nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          205/65R15 94            12A                         e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/60R15 94            12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R15 92W           12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/60R15 96            12A                         73C; 74A; 74P; 76Q
V94          e1*98/14*0077*..  74 - 160 195/65R15               51G                         ab e1*98/14*0077*05;
                                        205/65R15 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15 94                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15                12G; 51G; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                            4GH




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 114 195/65R15             12G; 51G; 52J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                            4GH

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87            11A; 22B; 24J; 24M; 57I     12A; 51A; 71C; 71K;
             e1*98/14*0030*..  55 - 125 195/65R15               51G                         721; 73C; 74A; 74P
J96/Kombi    e1*95/54*0044*..,          205/60R15-89            11A; 22B; 24J; 24M
             e1*98/14*0044*..           225/50R15-90            11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15           12G; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91        12A                         51A; 71C; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                       73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                            4PW
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 110 205/60R15 91     12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 114 195/65R15        12G; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                            4GH

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91              12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 114 195/65R15                12G; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                            4GH
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 110 205/60R15 91     12A                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 114 195/65R15        12G; 51G                    11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 195/65R15-91            11A; 22B; 22F; 22N; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24M                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/60R15-91            11A; 22B; 22F; 22N; 24C;    721; 73C; 74A; 74P
                                                                24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur
     DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
     1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4QO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                    Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 8
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 54 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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QD4) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur 15-Zoll-Räder verwenden (s. Eintag in den
     Fahrzeugpapieren), ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen
     Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass
     die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
QEX) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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