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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 26 OPEL                                                      Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 02.05.2012
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
TREZ7SA37D6         PCD110 ET37                ohne                        65,1                   638    1995      10/09
51
TREZ7SA37O6         PCD110 ET37                ohne                        65,1                   638      1995 04/12
51
TREZ7SA37T65        PCD110 ET37                ohne                        65,1                   638      1995 01/11
1
TREZ7SA37W6         PCD110 ET37                ohne                        65,1                   638      1995 03/09
51
TREZ7SA37Y65        PCD110 ET37                ohne                        65,1                   638      1995 06/09
1
TREZ7SA37651        PCD110 ET37                ohne                        65,1                   638      1995 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16                12T; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16                12T; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 12T; 51G                                   Cabrio; Coupe;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16            12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      195/45R16 84      5EA                         5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/45R16 83      5DW                         12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                            205/45R16 87      5ET                         721; 725; 73C; 74A
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141          195/55R16         51G; 52J                Nur Opel Corsa OPC;
                                              205/50R16         11A; 22H; 22M; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76U; 76Z
S-D            e1*2001/116*0379*..   92       195/50R16 84                              2-türig; 4-türig;
                                              195/55R16 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 87      QF0; 11A; 22H; 22M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R16 91      QF0; 11A; 21P; 22H; 22M 721; 725; 73C; 74A;
                                     110      195/50R16 84      52J                     76U
                                              195/55R16 87
                                              M+S
                                              205/50R16 87      QF0; 11A; 22H; 22M
                                              M+S

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            915


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88         195/55R16 87    12A; 5ET; 51J               10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                        195/55R16 91    12A; 51J                    51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                55 - 103        205/55R16       12K; 51G                    725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132              185/55R16       11A; 24M; 51G           Nur Meriva OPC;
                                                205/50R16       11A; 22L; 22Q; 24D; 24J;10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76U
X01Monocab e1*2001/116*0215*..        51 - 92   195/50R16 88    11A; 22Q; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/45R16 87    11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                205/50R16 87    11A; 22L; 22Q; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        76U

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                          215/55R16 93          12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                          225/50R16 92W         11A; 12A; 367               725; 729; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95          11A; 12A; 367               76U
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16             12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 184 215/55R16 93          12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                          225/50R16 92W         11A; 12A; 367               725; 729; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95          11A; 12A; 367               76U

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     12R; 51G                          Reifen mit
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W 12R                               Schneeketten;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..      74 - 155 205/55R16     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /      e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          215/55R16 93     11A; 22L                    721; 725; 729; 73C;
                                               225/50R16 92     11A; 22L; 367               74A
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16        12R; 51G                    Reifen mit
                                               205/55R16 91W    12R; 51J                    Schneeketten;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 205/55R16             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/55R16 91W         51J                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                 74 - 184 215/55R16 93          11A; 22L                    721; 725; 729; 73C;
                                          225/50R16 92          11A; 22L; 367               74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 215/55R16                51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                       225/50R16 92W            11A; 367                    721; 725; 729; 73C;
                                       225/55R16 95             11A; 367                    74A; 76U
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 205/55R16                12R; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 129 205/55R16         12R; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 129 205/55R16 91                                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                     74 - 184 215/55R16     51G                             11H; 12A; 51A; 71C;
                                              225/50R16 92W 11A; 367                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 110 195/60R16            12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                            74 - 147 205/55R16         12T; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                              215/55R16 93      12A; 5GG                    725; 73C; 74A; 76U
                                     77 - 103 205/55R16 91      QF3; 12T; 5FP
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 205/55R16         12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                    215/55R16 93      12A                         51A; 71C; 71K; 721;
CNG
                                                                                            725; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16 91            11A; 22B; 22N               Nur Zafira A OPC
AB
                                                                                         und Edition;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..            60 - 108 205/55R16 91      11A; 22B; 22F; 22N; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R16-92      11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 721; 725; 73C; 74A
                                                                24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
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       Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
       dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1170kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 02.05.2012
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QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
     Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
     anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße 195/65R15 in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse
     eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung der maximal
     zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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