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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                      Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 10.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREP8KA40D651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     02/11
TREP8KA40M651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     03/10
TREP8KA40O651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     01/12
TREP8KA40T651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     06/10
TREP8KA40Y651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     06/09
TREP8KA40651           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     04/09
TREP8SA40D651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     02/11
TREP8SA40M651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     03/10
TREP8SA40O651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     01/12
TREP8SA40T651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     06/10
TREP8SA40Y651          PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     06/09
TREP8SA40651           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      720    2160     04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90            QFA                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90            QFA                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA                                      Cabrio; Coupe;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76U; 4GH



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90         QFA                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87            11A; 21B; 22B; 22L; 24J Limousine;
             e1*98/14*0086*..           225/45R16-89            11A; 22B; 22L; 24M; 57F;Stufenheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,                                  685                     Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87      11A; 21B; 22B; 24J      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              225/45R16-89      11A; 22B; 24M; 57F; 685 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 915; 4QO

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 22L          Cabrio; Coupe;
                                        215/45R16 86            11A; 21B; 22B; 22L          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      195/45R16 84      5EA                         5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/45R16 83      5DW                         12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                            205/45R16 87      5ET                         721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..                                                             74P; 4PZ
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141          195/55R16         51G; 52J                    Nur Opel Corsa OPC;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 76Z; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        215/45R16 86  11A; 22Q; 24M; 5EM              10B; 11B; 11G; 11H;
                               51 - 92        195/50R16 88  11A; 24M                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/45R16 87  11A; 24M                        721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R16     11A; 21M; 22L; 22Q; 24J;        74P; 76U; 4GH
                                                            24M; 51G
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       132      185/55R16     11A; 24M; 51G; 56G              Nur Meriva OPC;
                                              205/50R16     11A; 21M; 22L; 22Q; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R16 86W 11A; 22Q; 24M                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
R, VECTRA
                                       215/55R16                51G                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U; 4GH
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155 205/55R16         51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                     74 - 184 215/55R16         51G                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86            11A; 22B; 24J; 24M; 685     10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89            11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
             e1*98/14*0030*..           225/45R16-89            11A; 22B; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi    e1*95/54*0044*..,          225/50R16-92            11A; 22B; 24C; 24D; 57T     74P
               e1*98/14*0044*..



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 8

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     51G                               10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W                                   12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         215/55R16 93                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4PW
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91W 51J                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 184 215/55R16 93                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 215/55R16                51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4GH
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 205/55R16        51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 184 215/55R16        51G                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16 94                                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16               11A; 22B; 22N; 51G          Nur Zafira A OPC
AB
                                                                                         und Edition;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
T98MONOC e1*98/14*0110*..             60 - 108 205/55R16 91     11A; 22B; 22F; 22N; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur
     DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
     1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4QO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.10.2012
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                                                                                                      Seite: 8 von 8
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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