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							Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                      Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 03.02.2012
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
             Kennzeichnung                     Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
             Rad                               Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EBP7SA34B651 PCD110 ET34                       ohne                        65,1                   650    2105      01/12
EBP7SA34O65 PCD110 ET34                        ohne                        65,1                   650    2105      10/11
1
EBP7SA34651 PCD110 ET34                        ohne                        65,1                   650      2105 04/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                                 205/55R16 90       QFA                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/55R16 90             QFA                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16    51G                                     Cabrio; Coupe;
                                          205/55R16 90 QFA                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                                 205/55R16 90       QFA                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87            11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine;
               e1*98/14*0086*..                                 24M                      Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/45R16-89      11A; 22B; 22F; 22L; 24D; Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                 57F; 685                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87      11A; 21B; 22B; 24C; 24M Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              225/45R16-89      11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                 685                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    Cabrio; Coupe;
                                                                24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86      11A; 21B; 22B; 22L          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    721; 73C; 74A
                                                                24M; 685

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      195/45R16 84      5EA                         5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16         11A; 21P; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/45R16 83      11A; 21P; 5DW               12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                            205/45R16 87      11A; 21P; 5ET               721; 73C; 74A
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 92           195/50R16 84      11A; 22H; 22M; 24M       2-türig; 4-türig;
                                              195/55R16 87      11A; 22H; 22M; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 87      QF0; 11A; 21P; 22H;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                22M; 24J; 24M            721; 73C; 74A; 76U
                                              205/55R16 91      QF0; 11A; 21P; 22H; 22L;
                                                                24J; 24M
                                              215/45R16 86      11A; 22H; 22M; 24M
                                              225/45R16 89      QF0; 11A; 21P; 22H;
                                                                22M; 24J; 24M
                                     110      195/50R16 84      11A; 22H; 22M; 24M; 52J
                                              195/55R16 87      11A; 22H; 22M; 24M
                                              M+S
                                              205/50R16 87      QF0; 11A; 21P; 22H;
                                              M+S               22M; 24J; 24M


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141          195/55R16         11A; 22H; 22M; 24M;         Nur Opel Corsa OPC;
                                                                51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16         11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M; 51G; 52J               721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                            76Z

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24D; 24J     721; 73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           205/45R16 83      11A; 21B; 22F; 24J; 24M     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R16 82      11A; 21B; 22F; 24D; 24J     721; 73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/55R16 87      5ET; 51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                      195/55R16 91      51J                         12A; 51A; 71C; 71K;
BB
                                55 - 103      205/55R16         51G                         721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            185/55R16     11A; 22Q; 24D; 24J; 51G; Nur Meriva OPC;
                                                            56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16     11A; 21T; 22L; 22Q; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24J; 51G                 721; 73C; 74A; 76U
                                              215/45R16 86W 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J
                                              225/45R16 89 11A; 21T; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 74   215/45R16 86 11A; 22L; 22Q; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            5EM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    51 - 92   195/50R16 88 11A; 22Q; 24D; 24J        721; 73C; 74A; 76U
                                              205/45R16 87 11A; 22Q; 24D; 24J
                                              205/50R16 87 11A; 21T; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J
                                              225/45R16 89 11A; 21T; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 205/55R16 89            51J                         nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 205/55R16 91            51J; 57E; 57T               e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/55R16 93            51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16 92W           11A; 21B; 51J; 57T          12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/55R16 95            11A; 21B                    721; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
V94          e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/50R16 92                                         ab e1*98/14*0077*05;
                              74 - 160 225/50R16 92W                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/55R16-94                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                          215/55R16 93          11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92W         11A; 24J; 24M               721; 729; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95          11A; 21B; 24J; 24M; 367     76U
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 184 215/55R16 93          11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92W         11A; 24J; 24M               721; 729; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95          11A; 21B; 24J; 24M; 367     76U

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86            11A; 22B; 24J; 24M; 685     10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89            11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
             e1*98/14*0030*..           225/45R16-89            11A; 22B; 24C; 24D          721; 73C; 74A
J96/Kombi    e1*95/54*0044*..,          225/50R16-92            11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
               e1*98/14*0044*..                                 24D; 57T

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     11A; 22L; 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W 11A; 22L                          12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          215/55R16 93     11A; 22L                    721; 729; 73C; 74A
                                               225/50R16 92     11A; 22L; 24J; 24M
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16        11A; 22L; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91W    11A; 22L; 51J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 184 215/55R16 93     11A; 22L                    721; 729; 73C; 74A;
                                               225/50R16 92     11A; 22L; 24J; 24M          76U

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 155 215/55R16 93                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92W         11A; 21B; 24J; 24M      721; 729; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95          11A; 21B; 24J; 24M; 367 76U
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 91                                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 215/55R16 93W                                 11H; 12A; 51A; 71C;
                                          225/50R16 92W         11A; 21B; 24J; 24M      71K; 721; 729; 73C;
                                          225/55R16 95W         11A; 21B; 24J; 24M; 367 74A; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16            51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                    215/55R16 93       5GG                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                    77 - 103 205/55R16 91       QF3; 5FP                    721; 73C; 74A; 76U
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 205/55R16          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                   215/55R16 93                                   12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                            721; 73C; 74A; 75I;
                                                                                            76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 9
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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                                                                                                      Seite: 7 von 9
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1170kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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                                                                                                      Seite: 8 von 9
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
     Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
     anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
QF3) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die serienmäßig nur die Reifengröße 195/65R15 in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen haben, wenn durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse
     eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-kombination unter Berücksichtigung der maximal
     zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK hergestellt ist.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 40 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 03.02.2012
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                                                                                                      Seite: 9 von 9
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben. Bei Fahrzeugausführungen, die diese Rad/Reifenkombination nicht eingetragen haben, muss die
     Lenkanlage entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers angepasst werden.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau von der Fachwerkstatt zu bestätigen und der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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