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							Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                        Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 21.01.2013
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.        gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll      ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.        Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)        datum
ARE78KP40651           PCD112 ET40             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    735    2260        12/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87            QFA                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                         55 - 147 215/45R17 91     QFA                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87            QFA                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17 91            QFA                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  215/45R17 87H 52J                                        Nur Astra OPC;
                                      M+S
                                                                                               Coupe;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4GH
A-H/C          e4*2001/116*0094*..       55 - 92 215/45R17 87      QFA                         Cabrio; Coupe;
                                         55 - 147 215/45R17 91     QFA                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4GH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                     55 - 147 215/45R17 91      QFA                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine;
               e1*98/14*0086*..                                 24M                      Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                 5EA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M; 5DW                 721; 725; 73C; 74A;
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 74P; 915
                                                                24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 721; 725; 73C; 74A;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24C;      74P; 915; 4QO
                                                                24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W           11A; 21B; 22B; 22L; 5EA     Cabrio; Coupe;
                                         205/45R17 84W          11A; 21B; 22B; 22L; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R17 83W          11A; 21B; 22B; 22L; 5DW     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/40R17 87           11A; 21B; 22B; 22L          721; 725; 73C; 74A;
                               140 - 147 215/40R17              11A; 21B; 22B; 22L; 51G     74P

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22Q          5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..                                                             74P; 4PZ
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141 215/45R17                  11A; 21P; 22H; 22M; 51G Nur Opel Corsa OPC;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4GH
S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 110 215/45R17         11A; 21P; 22H; 22M; 51G Nur Corsa; 2-türig;
                                                                                        4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74              205/40R17 80     11A; 21B; 22F; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/35R17 83     11A; 21B; 22F; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 74               205/40R17 80     11A; 21B; 22F; 24J; 24M;    10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                             54A                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/35R17 83     11A; 21B; 22F; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132             205/45R17        11A; 21M; 22L; 22Q;         Nur Meriva OPC;
                                                                24M; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GH
X01Monocab e1*2001/116*0215*..       51 - 92   205/45R17        11A; 21M; 22L; 22Q;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 51G                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100        225/45R17-90                                 nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 125        225/45R17-90W                                e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..  74 - 155        225/45R17-90Y                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 225/45R17 91      5GG                         10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
V94          e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91                                         ab e1*98/14*0077*05;
                              74 - 160 225/45R17 91W                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 106 225/45R17 91      5GG                         nur bis
               e1*98/14*0078*..      74 - 155 225/45R17 91      57E; 68E; 687               e1*98/14*0078*04;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..      74 - 106 225/45R17 91W 5GG                             ab e1*98/14*0078*05;
                                     74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                    10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/45R17 93 11A; 367                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GH
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155 225/45R17 91W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 184 215/50R17     51G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/45R17 93 11A; 367                        721; 725; 73C; 74A;
                                     169 - 184 225/45R17    51G                             74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA-A E947/1               125             215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                             24C; 24M; 51E               12A; 51A; 71C; 71K;
A-CC                                          215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24C; 24M; 51E               74P
                                              245/35R17-87      11A; 22B; 22F; 24D; 51E;
                                                                57F; 57U; 66H
VECTRA-        E951/1                150      215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B; 24C     Allradantrieb;
A-X                                           215/45R17         11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                631                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87            11A; 22B; 24J; 24M; 681;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                684                         12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17        11A; 22B; 24J; 24M; 631;    721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                681; 684                    74P
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M
                                              235/40R17-90      11A; 22B; 24C; 24D; 66A
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
                                                                66B; 687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87         5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17           51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R17 91W                                721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17 93     11A; 22L; 367               74P; 4PW
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87      5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17        51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17        51G                         721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R17 91W                                74P; 4GH
                                               235/45R17 93     11A; 22L; 367
                                               235/45R17 93Y    11A; 22L; 367

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17                51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/45R17 93             11A; 367                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4GH
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 184 215/50R17        51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                               235/45R17 93W    11A; 367                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                      74 - 206 225/45R17        51G                         71K; 721; 725; 73C;
                                               235/45R17 93Y    11A; 367                    74A; 74P; 76S; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 215/45R17 87            11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
T98MONOC e1*98/14*0110*..             63 - 147 205/50R17 89     11A; 21B; 22B; 22N       Nur Zafira A OPC
AB
                                              215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                   und Edition;
                                              225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur
     DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
     1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4QO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/40 R17
                    Hinterachse:                          245/35 R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/45R17
                   Hinterachse:                           255/40R17


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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