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							Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                        Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 01.10.2013
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
TREG8KA35651           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    750    2144       06/10
TREG8SA35651           PCD112 ET35             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    750    2144       06/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85             5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W            5EG                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89                                       721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18                11A; 22I; 24M; 51G        74P; 4CS
                                           225/40R18 88             QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85             5EG                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/40R18 85W            5EG                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89                                       721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18                11A; 22I; 24M; 51G        74P; 4CS
                                           225/40R18 88             QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    11A; 22I; 24M; 51G                         Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4CS
A-H/C          e4*2001/116*0094*..       55 - 92 215/40R18 85       5EG                       Cabrio; Coupe;
                                         55 - 110 225/40R18 88      QFA; 11A; 22I; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         55 - 147 215/40R18 85W     5EG                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/40R18 89                                721; 725; 73C; 74A;
                                                  225/40R18         11A; 22I; 24M; 51G        74P; 4CS
                                                  225/40R18 88W     QFA; 11A; 22I; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85          5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W         5EG                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89                                   721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G       74P; 4CS
                                           225/40R18 88W         QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;           Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                             24C; 24M                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                             24C; 24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24C; 24M; 5DW                 74P; 915
                                     62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                            24C; 24M; 5DW
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 24C;           Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                            24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..               225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24C; 24M; 54A                 721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24C;           74P; 915; 4M3
                                                            24M; 5DW

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                      24J; 24M; 5DW                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21B; 22B; 22L;                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      24J; 24M; 5EG                       721; 725; 73C; 74A;
                                        225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;                 74P
                                                      24J; 24M; 5DW
                                        225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                      24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141       215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22M;              Nur Opel Corsa OPC;
                                                         24J; 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         24J; 24M                         721; 725; 73C; 74A;
                                 141 - 155 225/35R18     11A; 21B; 22F; 22L;              74P; 4HO
                                                         24J; 24M; 51G
                                 155       215/35R18 84  11A; 21P; 22H; 22M;
                                                         24J; 24M; 52J
                                           215/40R18 85  11A; 21B; 22F; 22L;
                                                         24J; 24M; 52J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88             11A; 21P; 57E; 68B       nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 225/40R18 88W            11A; 21P; 57E; 68B       e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           235/40R18 91W            11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
OMEGA-B-       G685                  85 - 100 235/40R18 91       11A; 21B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                              85 - 155 225/40R18-88       11A; 21P; 57E; 68B       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R18 95       11A; 21B; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B                      ab e1*98/14*0077*05;
                                     74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 24M; 5GG            nur bis
               e1*98/14*0078*..      74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21P; 57E; 68B            e1*98/14*0078*04;
                                              235/40R18 95  11A; 21B; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..      74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 5GG                 ab e1*98/14*0078*05;
                                     74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 95  11A; 21B; 689                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W             11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W             11A; 24M                 Strassen;
                                       225/45R18                 11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/40R18 91W             11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                 367                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4HS
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 129 225/40R18 88W      11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
                                     74 - 184 225/40R18 92W      11A; 24M                 Strassen;
                                              225/45R18          11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W      11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                 367                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88        11A; 21B; 21J; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                            22F; 24D; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..      55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B;           721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                            22F; 24D; 24J                 74P
               e1*98/14*0044*..




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                   nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                        Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R18     11A; 22L; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                            24M; 367                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4M4
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92  11A; 22L                     Strassen;
                                               235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 367                     12A; 51A; 52R; 71C;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L                     71K; 721; 725; 73C;
                                               225/45R18     11A; 22L; 51G                74A; 74P; 4CS
                                               235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W             5FE                      nicht Fz schlechte
                              74 - 155 225/40R18 92W                                      Strassen;
                                       225/45R18                 11A; 21B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/40R18 91W             11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                 367                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4CS
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 225/40R18 88W 5FE                          nicht Fz schlechte
                                      74 - 155 235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M;          Strassen;
                                                             367                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 184 225/40R18 92W                              11H; 12A; 51A; 52R;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y                              71C; 71K; 721; 725;
                                               225/45R18     11A; 21B; 51G                73C; 74A; 74P; 4CS
                                               235/40R18     11A; 21B; 24J; 24M;
                                                             367; 51G
                                               235/40R18 91Y 11A; 21B; 24J; 24M;
                                                             367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W         5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18             51G                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                           225/40R18 92W         QF1; 5GM                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4CS
A-             e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18          51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4CS
A-         e1*2001/116*0378*..        69 - 110 225/40R18 92                               10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                                12A; 51A; 52R; 71C;
CNG
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4CS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W           5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              225/40R18               51G                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                         225/40R18 92W           QF1; 5GM                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4CS

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                 Nur Zafira A OPC und
AB                                                    22N; 24J; 24M                       Edition;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
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21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4M3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4M4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
     den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
     verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 01.10.2013
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                                                                                                      Seite: 9 von 9
      225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
      haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.