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							Gutachten 366-0073-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 8 OPEL                                                        Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 09.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
TRE9K8KA35651          PCD112 ET35             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    720    2144       12/10
TRE9K8SA35651          PCD112 ET35             Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    720    2144       12/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88             QFA; 11A; 21S; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                   24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88             QFA; 11A; 21S; 22I;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/35R19 88W 11A; 22I; 22M; 24M                        Nur Astra OPC; Coupe;
                                      235/35R19     11A; 21P; 22I; 22L;                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24M; 51G                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH
A-H/C          e4*2001/116*0094*..       55 - 110 225/35R19 88  QFA; 11A; 21S; 22I;           Cabrio; Coupe;
                                                                24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;              10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..                          24M                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88            5FE                      10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4GH

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                 11A; 21B; 24J; 24M;      nicht Fz schlechte
R, VECTRA                                                        51G                      Strassen;
                                       235/35R19 91W             11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4GH
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 184 235/35R19    11A; 21B; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                            51G                           Strassen;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            367                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19            11A; 21B; 22L; 24J;      nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                               24M; 51G                 Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4PW
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                             24M; 367                     Strassen;
                                      74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 51G                     12A; 51A; 52R; 71C;
                                               235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;          71K; 721; 725; 73C;
                                                             24M; 367                     74A; 74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19            11A; 21B; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                            51G                           Strassen;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            367                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4GH




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;               nicht Fz schlechte
                                                        367                               Strassen;
                                 74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 24J; 24M;               10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        51G                               11H; 12A; 51A; 52R;
                                          235/35R19     11A; 21B; 24J; 24M;               71C; 71K; 721; 725;
                                                        367; 51G                          73C; 74A; 74P; 4GH
                                          235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 24M;
                                                        367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         235/35R19          51G; 52A                 Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          4GH

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                 Nur Zafira A OPC und
AB                                                    22N; 24J; 24M                       Edition;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 8 OPEL                                                    Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 09.04.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.