Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                       Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
OIL7D651               LK110 ET42              ohne                        65,1                   650    1995      06/03
OIL7W651               LK110 ET42              ohne                        65,1                   650    1995      06/03
OIL7651                LK110 ET42              ohne                        65,1                   650    1994      06/02


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.. 55 - 103 195/60R15 88               11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15 91               11A; 367                 12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                              73C; 74A; 76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 195/60R15 88 11A; 367                               Coupe;
                                          195/65R15 91 11A; 367                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                              73C; 74A; 76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.. 55 - 103 195/60R15 88               11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15 91               11A; 367                 12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                              73C; 74A; 76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15                    11A; 22L; 51G            Limousine; Stufenheck;
             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88                 11A; 22L                 Schrägheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87                 11A; 22L                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90                 11A; 22B; 22L; 24M;      12A; 51A; 71K; 722;
                                                                     57F; 57I                 73C; 74A; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..       60 - 108 185/65R15          51G                      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                  195/60R15-88                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                   205/55R15-87                                12A; 51A; 71K; 722;
                                                  225/50R15-90       11A; 22B; 24M; 57F;      73C; 74A; 915; 4R3
                                                                     57I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                   Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15                51G; 52J                   Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88             11A; 22L                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88             11A; 21B; 22B; 22L         12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
CALIBRA-     F406             125             195/60R15          Frontantrieb; 11A; 21B;    Allradantrieb;
A                                                                21J; 22B; 24J; 24M;        Frontantrieb;
                                                                 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15          Frontantrieb; 11A; 21B;    12A; 51A; 71K; 722;
                                                                 21J; 22B; 24C; 24M;        73C; 74A
                                                                 51G
                                    150       195/60R15          Allradantrieb; 11A; 21B;
                                                                 22B; 24J; 24M; 51G
                                              205/55R15          Allradantrieb; 11A; 21B;
                                                                 22B; 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
COMBO-C e1*98/14*0179*..         48 - 74      185/60R15          51G                        5-Loch Radanschluss;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              185/65R15          51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
CN                                                                                          12A; 51A; 71K; 722;
COMBO-C- K886                                                                               73C; 74A; 76Q; 4R6
VAN
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15               51G; 52J                   nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         185/65R15               51G                        türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 76Q; 4HO

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             185/55R15 82       11A; 22B; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82       11A; 21B; 22B; 24M         12A; 51A; 71K; 722;
                                              205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D;        73C; 74A; 915
                                                                 24J
                                              215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                 65A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                   Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              185/55R15 82       11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           195/50R15 82       11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71K; 722;
                                              205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D;      73C; 74A; 915
                                                                 24J
                                              215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24M;
                                                                 65A

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        185/60R15          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                          74A; 76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15                 51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                          12O; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 76Q; 4HS
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*..        74 - 114 195/65R15          51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                          12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 76Q; 4HS
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 114 195/65R15          51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12O; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 76Q; 4HS
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 114 195/65R15          51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA-A E947/1               125             195/60R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                           205/55R15-87       11A; 21B; 22B; 24C       12A; 51A; 71K; 722;
A-CC                                          225/50R15-90       11A; 21B; 22B; 24C;      73C; 74A
                                                                 57F; 57I
VECTRA-        E951/1                150      195/60R15          51G                      Allradantrieb;
A-X                                           205/55R15          11A; 22B; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87             12Q                      Reifen mit
               e1*95/54*0030*..,                                                          Schneeketten;
               e1*98/14*0030*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                                          51A; 71K; 722; 73C;
               e1*98/14*0044*..                                                           74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                   Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87             11A; 22B; 57I            12A; 51A; 71K; 722;
             e1*98/14*0030*..  55 - 125 195/65R15                51G                      73C; 74A
J96/Kombi    e1*95/54*0044*..,          205/60R15-89             11A; 22B
             e1*98/14*0044*..           225/50R15-90             11A; 22B; 24J; 24M
                                        225/55R15-92             11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15      51G                            10B; 11G; 11H; 12A;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 108 - 129 195/65R15 M+S 51G; 52J                       51A; 71K; 722; 73C;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                     74A; 4R4
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..      74 - 110 195/65R15      51G                              Reifen mit
Z02 /      e11*2001/116*0214*.., 108 - 129 195/65R15 M+S 51G; 52J                         Schneeketten;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                     10B; 11G; 11H; 12O;
                                                                                          51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                          74A; 4R4
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 110 195/65R15      51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                      108 - 114 195/65R15 M+S 51G; 52J                    51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                          74A; 4HS
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 110 195/65R15      51G                         Reifen mit
                                      108 - 114 195/65R15 M+S 51G; 52J                    Schneeketten;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12O;
                                                                                          51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                          74A; 4HS

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 195/65R15     51G                                   Reifen mit
                              114     195/65R15 M+S 51G; 52J                              Schneeketten;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12O; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 76Q; 4HS
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*..         74 - 92   195/65R15     51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      114       195/65R15 M+S 51G; 52J                    12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                          73C; 74A; 76Q; 4HS
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 110 195/65R15     51G                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                      114      195/65R15 M+S 51G; 52J                     11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          722; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                          4HS
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 110 195/65R15     51G                          Reifen mit
                                      114      195/65R15 M+S 51G; 52J                     Schneeketten;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12O; 51A; 71K;
                                                                                          722; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                          4HS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                   Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 195/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
AB
                                        205/60R15-91             11A; 22B; 22F; 22N;      12A; 51A; 71K; 722;
                                                                 24C; 24M                 73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..           60 - 108 195/65R15           12G; 51G                 Reifen mit
AB
                                                                                          Schneeketten;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                          74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                   Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                    Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur
     DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
     1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N22
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 88 OPEL                                                   Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 27.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
      zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen