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							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                       Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 09.01.2013
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
OMUS8BP35B651          LK112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      715    2105      09/09
OMUS8BP35D651          LK112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      715    2105      11/12
OMUS8BP35651           LK112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      715    2105      02/07
OMUS8KA35B651          LK112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      715    2105      09/09
OMUS8KA35D651          LK112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      715    2105      11/12
OMUS8KA35LB65          LK112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      715    2105      09/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87            QFA                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                         55 - 147 215/45R17        51G                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                  225/45R17 90     QFA; 11A; 22I; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 4BH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87            QFA                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17               51G                          12A; 51A; 56C; 71E;
                                           225/45R17 90            QFA; 11A; 22I; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 4BH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                           Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/45R17 90 11A; 22I; 24M                                Nur Astra OPC;
                                                                                                Coupe;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 4BH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87          QFA                         Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17             51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17 91          QFA                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                          225/45R17 90          QFA; 11A; 22I; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4BH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                     55 - 147 215/45R17         51G                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                              225/45R17 90      QFA; 11A; 22I; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4BH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine;
               e1*98/14*0086*..                                 24M                      Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                                 24M; 5EA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                24M; 5DW                 721; 725; 73C; 74A;
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 74P; 915
                                                                24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 56C; 71E;
                                     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M; 5EA                 74P; 915; 4LO
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;              Cabrio; Coupe;
                                                       24M; 5EA                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;             12A; 51A; 56C; 71E;
                                                       24M; 5EA; 65L                        721; 725; 73C; 74A;
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;             74P
                                                       24M; 5DW
                                         215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                       24M
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                       24M; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/45R17 87           5ET                         10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 91                                       51A; 56C; 71E; 721;
BB
                                         225/45R17 91                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            4BH

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/45R17 87      5ET                         10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 91                                  51A; 56C; 71E; 721;
B/ V                                          225/45R17 91                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            4BH

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24D; 24J;     Nur Meriva OPC;
                                                            51G; 65L                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q;          12A; 51A; 56C; 71E;
                                                            24D; 24J                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 4BH
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 92   205/45R17         11A; 22L; 22Q; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G; 65L                 12A; 51A; 56C; 71E;
                                              215/40R17 87      11A; 21M; 22L; 22Q;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                24D; 24J                 74P; 4BH

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/45R17-90                                        nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          235/40R17-90            11A; 21B                    e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           245/40R17-91            11A; 24M; 57F; 687          10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 125 225/45R17-90W                                       12A; 51A; 56C; 71E;
                                        235/40R17-90W           11A; 21B                    721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 155 225/45R17-90Y                                       74P
                                        235/40R17-90Y           11A; 21B
                                        235/45R17-93            11A; 21B
                                        245/40R17-91W           11A; 24M; 57F; 687
OMEGA-B- G685                  85 - 100 225/45R17-90            bis 1200kg zul.Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                 235/40R17-90            bis 1200kg zul.Achslast;    12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                11A; 21B; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                              235/45R17-93      11A; 21B; 24M               74P
                                              245/40R17-91      11A; 24M; 57F; 687
                                    125 - 155 225/45R17-90      57E; 687
                                              235/45R17         11A; 21B; 24M; 631
                                              245/40R17         11A; 24M; 57F; 631; 687
V94            e1*98/14*0077*..     74 - 106 225/45R17 91                                   ab e1*98/14*0077*05;
                                    74 - 160 225/45R17 91W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 93 11A; 21B                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
V94/Kombi e1*96/79*0078*..,   74 - 100 235/45R17 93             11A; 21B; 24M               nur bis
             e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/45R17 91             5GG                         e1*98/14*0078*04;
                                       245/40R17 91             11A; 24M; 5GG; 57F; 687     10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 225/45R17 91             57E; 68E; 687               12A; 51A; 56C; 71E;
                                       235/45R17                11A; 21B; 24M; 5GI; 631     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..       74 - 160 235/45R17 94     11A; 21B                    ab e1*98/14*0078*05;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 225/45R17 91W            11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                           235/40R17 90W        11A; 24J; 24M               12A; 51A; 56C; 71E;
                                           235/45R17 93         11A; 21B; 24J; 24M; 367     721; 725; 73C; 74A;
                                           245/40R17 91W        11A; 24M; 57F; 687          74P; 4BH
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W         11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R17 90W        11A; 24J; 24M               12A; 51A; 56C; 71E;
                                 74 - 184 235/40R17 90Y         11A; 24J; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                           235/45R17 93         11A; 21B; 24J; 24M; 367     74P; BE0; 4BH
                                           245/40R17 91W        11A; 24M; 57F; 687
                                 169 - 184 225/45R17            11A; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87            11A; 22B; 24J; 24M; 681;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                684                         12A; 51A; 56C; 71E;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17        11A; 22B; 24J; 24M; 631;    721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                681; 684                    74P
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M
                                              235/40R17-90      11A; 22B; 22F; 24C; 24D
                                              245/40R17-91      11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
                                                                687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 130 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M                12A; 51A; 56C; 71E;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 22L                721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M; 74P; 4KW
                                                             367




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 90  215/45R17 87      11A; 22L; 5ET                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 135 235/40R17 90W     11A; 22L; 24J; 24M              12A; 51A; 56C; 71E;
                                 74 - 206 225/45R17         11A; 22L; 51G                   721; 725; 73C; 74A;
                                          225/45R17 91W     11A; 22L                        74P; BE0; 4BH
                                          235/40R17 90Y     11A; 22L; 24J; 24M
                                          235/45R17 93      11A; 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                            367
                                              235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                            367

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 235/40R17 90             11A; 21B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 155 225/45R17             51G                         12A; 51A; 56C; 71E;
                                          235/40R17 94          11A; 21B; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                          235/45R17 93          11A; 21B; 24J; 24M; 367     74P; 4BH
                                          245/40R17 91W         11A; 22L; 24M; 57F; 687
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 114 235/40R17 90          11A; 21B; 24J; 24M          10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 155 245/40R17 91W         11A; 22L; 24M; 57F; 687     11H; 12A; 51A; 56C;
                                 74 - 184 235/40R17 94W         11A; 21B; 24J; 24M          71E; 721; 725; 73C;
                                          235/45R17 93W         11A; 21B; 24J; 24M; 367     74A; 74P; 76S; BE0;
                                 74 - 206 225/45R17             51G                         4BH
                                          235/40R17 94Y         11A; 21B; 24J; 24M
                                          235/45R17 93Y         11A; 21B; 24J; 24M; 367
                                          245/40R17 91Y         11A; 22L; 24M; 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         225/45R17         51G                         Nur Zafira OPC;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4BH
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0497*..
H/Monocab                                    205/50R17 93       QF1; QF2; 65H               12A; 51A; 56C; 71E;
                                             215/45R17 91       5FI                         721; 725; 73C; 74A;
                                             215/45R17 91W      5GG                         74P; 4BH
                                             225/45R17 91       QF2; 5FI
                                             225/45R17 94       QF2
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 205/50R17 93       65H                         10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                   225/45R17 94                                   12A; 51A; 56C; 71E;
CNG
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 4BH




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W          QF1; QF2; 5FM; 65H          10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93           QF1; QF2; 65H               12A; 51A; 56C; 71E;
                                         215/45R17 91           5FI                         721; 725; 73C; 74A;
                                         215/45R17 91W          5GG                         74P; 4BH
                                         225/45R17 91           QF2; 5FI
                                         225/45R17 94           QF2

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 215/45R17 87W           11A; 21B; 22B; 22F; 22N; Nur Zafira A OPC
AB                                                              24J; 24M                 und Edition;
                                        225/45R17 90            11A; 21B; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                 12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
T98MONOC e1*98/14*0110*..           60 - 108 215/45R17 87       11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24D                      12A; 51A; 56C; 71E;
                                              225/45R17-90      11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                24D                      74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 7 von 10
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 8 von 10
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
     den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
     verwendet werden.
4LO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
      mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 28 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
     mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 225/40R18 in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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