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							Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                      Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TVL8A651               LK112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      625    1985     02/11
TVL8BW651              LK112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      625    1985     06/07
TVL8B651               LK112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      625    1985     06/06
TVL8W651               LK112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      625    1985     06/07
TVL8651                LK112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff      625    1985     06/06


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..            195/60R15                51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           195/65R15                QEX; 51G                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/60R15                51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           195/65R15                QEX; 51G                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15                 51G                      Coupe;
                                          195/60R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15                 QEX; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..            195/60R15                51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           195/65R15                QEX; 51G                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76Q; 4GH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15                11A; 22B; 22L; 51G       Limousine; Stufenheck;
             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88             11A; 22B; 22L            Schrägheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87             11A; 22B; 22L; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90             11A; 22B; 22F; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M; 57F; 57I            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 108 185/65R15          11A; 22B; 51G            Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              195/60R15-88       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..               205/55R15-87       11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R15-90       11A; 22B; 22F; 24M;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                 57F; 57I                 915; 4QO

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15                11A; 22L; 51G; 52J       Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88             11A; 21B; 22B; 22L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88             11A; 21B; 22B; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24J; 24M                 725; 73C; 74A; 74P
                                              225/50R15 91       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24J; 24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      185/60R15          51G                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      185/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/50R15 86       11A; 21P; 5EM            12A; 51A; 71K; 721;
CN                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..                                                           76Q; 4PZ
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15               51G; 52J                 nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         185/65R15               51G                      türig;
                                         195/60R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4HO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             185/55R15 82       11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
                                              195/50R15 82       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24J                      915
                                              215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              185/55R15 82       11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
VAN                                           195/50R15 82       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24J                      915
                                              215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/65R15          12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                                                                  51A; 71K; 721; 725;
BB
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4GH

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        205/50R15 86       11A; 21M; 22Q; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5EM                      12A; 51A; 71K; 721;
                                    51 - 92   185/60R15          11A; 24M; 51G            725; 73C; 74A; 74P;
                                              195/60R15 88       11A; 21M; 22Q; 24M       76Q; 4GH
                                              205/55R15 88       11A; 21M; 22Q; 24M

Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-A      E284             54 - 92        195/65R15-90                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              54 - 115       205/55R15-87        11A; 12A; 52A; 54A       51A; 71K; 721; 725;
                              54 - 130       195/65R15           51G                      73C; 74A; 74P
                                             195/65R15           631
                                             205/60R15-89        12A; 52A
                                             205/65R15           12A; 51G; 52A
                                             205/65R15-93        12A; 52A
                                             215/60R15-90        12A; 52A
OMEGA-A        E284/1               54 - 92 205/55R15-87         11A; 12A; 52A; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 130 195/65R15           51G                      51A; 71K; 721; 725;
                                             195/65R15-90                                 73C; 74A; 74P
                                             205/60R15-89        12A; 52A
                                             205/65R15           12A; 51G; 52A
                                             205/65R15-93        12A; 52A
                                             215/60R15-90        12A; 52A



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-A      E284/1           150             195/65R15          10N; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/65R15          10N; 12A; 51G; 52A       51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P
OMEGA-A        E284/2               110 - 130 205/60R15-89       12A; 52A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/65R15-93       12A; 52A                 51A; 71K; 721; 725;
                                              215/60R15-90       12A; 52A                 73C; 74A; 74P
                                    110 - 150 195/65R15          10N; 51G
                                              205/65R15          10N; 12A; 51G; 52A
OMEGA-A        E284/2               54 - 92 195/65R15            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/65R15-90                                51A; 71K; 721; 725;
                                              205/55R15-87       11A; 12A; 52A; 54A       73C; 74A; 74P
                                              205/60R15-89       12A; 52A
                                              205/65R15          12A; 51G; 52A
                                              205/65R15-93       12A; 52A
                                              215/60R15-90       12A; 52A
OMEGA-A-       E285                 54 - 92 195/65R15-90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                       205/60R15-90       12A; 52A                 51A; 71K; 721; 725;
                                              215/60R15-90       12A; 52A                 73C; 74A; 74P
                                    54 - 130 195/65R15           631
                                              195/65R15          51G
                                              205/65R15-93       12A; 52A
                                              215/60R15-93       12A; 52A
OMEGA-A-       E285/1               54 - 92 195/65R15-90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                       205/60R15-90       12A; 52A                 51A; 71K; 721; 725;
                                              215/60R15-90       12A; 52A                 73C; 74A; 74P
                                    54 - 130 195/65R15           51G
                                              195/65R15          631
                                              205/65R15-93       12A; 52A
                                              215/60R15-93       12A; 52A
OMEGA-A-       E285/2               110 - 130 195/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                       195/65R15          631                      51A; 71K; 721; 725;
                                              215/60R15-93       12A; 52A                 73C; 74A; 74P
                                    110 - 147 205/65R15          12A; 51G; 52A
                                              205/65R15-94       12A; 52A
                                    147       195/65R15          10N; 51G
OMEGA-A-       E285/2               54 - 92 195/65R15            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                       195/65R15-90                                51A; 71K; 721; 725;
                                              205/60R15-90       12A; 52A                 73C; 74A; 74P
                                              205/65R15          12A; 51G; 52A
                                              205/65R15-93       12A; 52A
                                              215/60R15-90       12A; 52A

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 155 195/65R15                12K; 51G                 nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          205/65R15 94             12A                      e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/60R15 94             12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R15 92W            12A                      51A; 71K; 721; 725;
                                        225/60R15 96             12A                      73C; 74A; 74P; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
V94          e1*98/14*0077*.. 74 - 160 195/65R15                 51G                      ab e1*98/14*0077*05;
                                       205/65R15 94                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/60R15 94                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15                 12G; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4GH
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 114 195/65R15         12G; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4GH

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87             11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0030*..                                  57I                      725; 73C; 74A; 74P
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,      55 - 125 195/65R15         51G
               e1*98/14*0044*..                205/60R15-89      11A; 22B; 24J; 24M
                                               225/50R15-90      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D
                                              225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15            12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91         12A                      51A; 71K; 721; 725;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                     73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4PW
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 110 205/60R15 91      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 114 195/65R15         12G; 51G                 51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4GH

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91               12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 114 195/65R15                 12G; 51G                 51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4GH
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 110 205/60R15 91      12A                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 114 195/65R15         12G; 51G                 11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4GH



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 195/65R15-91             11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/60R15-91             11A; 22B; 22F; 22N;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 24C; 24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur
     DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                    Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                               Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 8 von 9
       1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
       werden.
4QO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 75 OPEL                                                   Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 9 von 9
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QEX) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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