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							Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 42 OPEL                                                      Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EBP7SA41B651           PCD110 ET41             ohne                        65,1                   650    2105      01/12
EBP7SA41O651           PCD110 ET41             ohne                        65,1                   650    2105      10/11
EBP7SA41651            PCD110 ET41             ohne                        65,1                   650    2105      04/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                             4BH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                             4BH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 11A; 367                              Cabrio; Coupe;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                             4BH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90             11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                             4BH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 42 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87             11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24J                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/45R16-89       11A; 22B; 22L; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                  57F; 685                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87       11A; 21B; 22B; 24J       Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              225/45R16-89       11A; 22B; 24M; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                  685                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 915;
                                                                                          4LO

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 22L       Cabrio; Coupe;
                                        215/45R16 86             11A; 21B; 22B; 22L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 74      195/45R16 84       5EA                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/45R16 83       5DW                      12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                            205/45R16 87       5ET                      721; 73C; 74A; 4KZ
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141 195/55R16                   51G; 52J                 Nur Opel Corsa OPC;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                          76Z; 4HO

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R16 82       11A; 21B; 22F; 24J;      721; 73C; 74A; 915
                                                                 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 42 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R16 82       11A; 21B; 22F; 24J;      721; 73C; 74A; 915
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
R, VECTRA
                                       215/55R16                 51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76U; 4GH
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 205/55R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                      74 - 184 215/55R16         51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 76U; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 685                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 205/55R16 89      11A; 22B; 24J; 24M       721; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,               225/45R16-89      11A; 22B; 24J; 24M
               e1*98/14*0044*..                225/50R16-92      11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 57T

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     51G                             10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W                                 12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          215/55R16 93                               721; 73C; 74A; 4KW
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91W 51J                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 184 215/55R16 93                               721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                          4BH

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 215/55R16                 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 76U;
                                                                                          4BH
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 205/55R16         51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 184 215/55R16         51G                      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          76U; 4BH

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/55R16 91             11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 42 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16                11A; 22B; 22N; 51G       Nur Zafira A OPC und
AB
                                                                                          Edition;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 42 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
     den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
     verwendet werden.
4KZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur
     DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
     1*2007/46*0293*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
     kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 42 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 42 OPEL                                                   Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 7 von 7
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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