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							Gutachten 366-0174-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 26 OPEL                                                      Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.       gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll     ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.       Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)       datum
TRE78KA35D651         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2180      10/10
TRE78KA35O651         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2180      02/12
TRE78SA35D651         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2180      10/10
TRE78SA35M651         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2180      01/10
TRE78SA35O651         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2180      02/12
TRE78SA35651          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2180      03/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87             QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90             QFA                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87             QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90             QFA                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  205/50R17                     11A; 24M; 51G; 52J         Nur Astra OPC; Coupe;
                                      215/45R17 87H                 52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      M+S
                                      225/45R17                     11A; 24M; 51G              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4HS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87           QFA                      Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17 91           QFA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90           QFA                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90          QFA                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                  24J; 5EA                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24C; 24M; 5DW            74P; 915
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17          11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 24J;      74P; 915; 4R3
                                                                 5EA
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       5EA                                721; 725; 73C; 74A;
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                74P
                                                       24J; 24M; 5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88       11A; 21B; 21T; 22I;      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                         22Q; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          74P
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141 215/45R17                   11A; 21P; 22H; 22M;      Nur Opel Corsa OPC;
                                                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22F; 22L;      12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                 24J; 24M                 71K; 721; 725; 73C;
                                     141 - 155 205/45R17 88      11A; 22H; 22M; 24M;      74A; 74P; 4AC; 4CO
                                                                 52J
                                     155      215/45R17 87       11A; 21P; 22H; 22M;
                                                                 24M; 52J
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                 24J; 24M; 52J
S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 92 205/45R17 84        11A; 22H; 22M; 51J       nur Corsa; 2-türig; 4-
                                     88 - 110 215/45R17          11A; 21P; 22H; 22M;      türig;
                                                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22F; 22L;      12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                 24J; 24M; 362            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4AC; 4CO

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                      74P; 915
                                              225/35R17 82       11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                              24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24D;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J                      74P; 915
                                              225/35R17 82       11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                 24D; 24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89                                     10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 87            5ET                      51A; 7BP; 71C; 71K;
BB
                                         215/45R17 91                                     721; 725; 73C; 74A;
                                         225/45R17 91                                     74P

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      205/50R17 89                                10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 87       5ET                      51A; 7BP; 71C; 71K;
B/ V                                          215/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91                                74P

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        225/35R17 86  11A; 21M; 22L; 22Q;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24D; 24J; 5EM                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                    51 - 92   205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24J;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24M; 51G                      74P
                                              215/40R17 87  11A; 21M; 22L; 22Q;
                                                            24D; 24J
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      132       205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24J;           Nur Meriva OPC;
                                                            24M; 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24D; 24J                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100      225/45R17-90                                 nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,               235/40R17-90        66A                      e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..  74 - 125      225/45R17-90W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R17-90W       66A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    74 - 155 225/45R17-90Y                                721; 725; 73C; 74A;
                                             235/40R17-90Y       66A                      74P
                                             235/45R17-93
OMEGA-B-       G685                 85 - 100 225/45R17-90        bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R17-90       bis 1200kg              721; 725; 73C; 74A;
                                                                 zul.Achslast; 66A       74P
                                             235/45R17-93
                                    85 - 155 235/45R17     631
V94            e1*98/14*0077*..     74 - 106 225/45R17 91                                 ab e1*98/14*0077*05;
                                    74 - 160 225/45R17 91W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 93  11A; 21B                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
V94/Kombi e1*96/79*0078*..,   74 - 100        235/45R17 93                                nur bis
             e1*98/14*0078*.. 74 - 106        225/45R17 91       5GG                      e1*98/14*0078*04;
                              74 - 155        225/45R17 91       57E; 68E; 687            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..       74 - 106 225/45R17 91W 5GG                          ab e1*98/14*0078*05;
                                      74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94  11A; 21B                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/45R17 93  11A; 24M                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4IQ
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17 91W 11A; 24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                235/45R17 93 11A; 24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                      169 - 184 225/45R17    51G                          74P; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                 12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684            74P
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M
                                              235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D; 66A
                                              245/40R17-91       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 66B; 687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87   11A; 22L; 5ET                   10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L                        12A; 51A; 7IA; 71C;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R17 91W     11A; 22L                 71K; 721; 725; 73C;
                                               235/45R17 93      11A; 22L                 74A; 74P; 4R4
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87       11A; 22L; 5ET            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17 91W     11A; 22L                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17         11A; 22L; 51G            721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R17 91W     11A; 22L                 74P; 4IQ
                                               235/45R17 93      11A; 22L
                                               235/45R17 93Y     11A; 22L




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       225/45R17 91W                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/45R17 93  11A; 21B                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4IQ
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 155 225/45R17 91W                               10B; 10S; 11B; 11G;
                                     74 - 184 215/50R17          11A; 21B; 51G            11H; 12A; 51A; 71C;
                                              235/45R17 93W      11A; 21B                 71K; 721; 725; 73C;
                                     74 - 206 225/45R17          51G                      74A; 74P; 76S; 4IQ
                                              235/45R17 93Y      11A; 21B

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W         QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               205/50R17 93          QF1                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/45R17 91W         QF1; 5GG                 721; 725; 73C; 74A;
                                           225/45R17 91          QF1; 5FI                 74P; 4AC; 4IQ
                                           225/45R17 94          QF1
A-           e1*2001/116*0325*.., 177      205/50R17             51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AC; 4IQ
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 205/50R17 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                    225/45R17 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AC; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W           QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93            QF1                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/45R17 91W           QF1; 5GG                 721; 725; 73C; 74A;
                                         225/45R17 91            QF1; 5FI                 74P; 4AC; 4IQ
                                         225/45R17 94            QF1

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89        11A; 22B; 22F; 22N;           10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                          24C; 24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                        215/45R17 87        11A; 22B; 22F; 22N;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24C; 24D                      74P
                                              225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N;
                                                            24C; 24D
T98MONOC e1*98/14*0110*..            63 - 147 205/50R17 89  11A; 21B; 22B; 22F;           Nur Zafira A OPC und
AB                                                          22N; 24J; 24M                 Edition;
                                              215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22N;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 90  11A; 21B; 22B; 22F;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            22N; 24J; 24M                 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
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22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




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4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4IQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.



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5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          235/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7IA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 26 OPEL                                                   Radtyp: TRE7
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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