Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                      Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
OFRL8GP38651          PCD112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      625     1990    06/09
OFRL8MA38651          PCD112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      625     1990    06/09
OFRL8SA38651          PCD112 ET38              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      625     1990    06/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..            195/60R15                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           195/65R15                QEX; 51G                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           195/60R15                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           195/65R15                QEX; 51G                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15                 51G                        Coupe;
                                          195/60R15                 51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15                 QEX; 51G                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..            195/60R15                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           195/65R15                QEX; 51G                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               76Q; 4HS



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15                11A; 22B; 22L; 51G       Limousine; Stufenheck;
             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88             11A; 22B; 22L            Schrägheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87             11A; 22B; 22L; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90             11A; 22B; 22F; 22L;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M; 57F; 57I            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 108 185/65R15          11A; 22B; 51G            Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,              195/60R15-88       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..               205/55R15-87       11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R15-90       11A; 22B; 22F; 24M;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                 57F; 57I                 915; 4R3

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15                11A; 22L; 51G; 52J       Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88             11A; 21B; 22B; 22L       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88             11A; 21B; 22B; 22L;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24J; 24M                 721; 73C; 74A; 74P
                                              225/50R15 91       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24J; 24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     185/60R15          51G                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      185/65R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,             205/50R15 86       11A; 21P; 5EM            12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 73C; 74A; 74P;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                          76Q
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15               51G; 52J                 nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         185/65R15               51G                      türig;
                                         195/60R15               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 4AC; 4CO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             185/55R15 82       11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
                                              195/50R15 82       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24J                      915
                                              215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              185/55R15 82       11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
VAN                                           195/50R15 82       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15 86       11A; 21B; 22F; 24D;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24J                      915
                                              215/45R15 84       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/65R15          12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                                                                  51A; 7BP; 71C; 71K;
BB
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        205/50R15 86       11A; 21M; 22Q; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5EM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    51 - 92   185/60R15          11A; 24M; 51G            721; 73C; 74A; 74P;
                                              195/60R15 88       11A; 21M; 22Q; 24M       76Q
                                              205/55R15 88       11A; 21M; 22Q; 24M

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 155 195/65R15                12K; 51G                 nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          205/65R15 94             12A                      e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/60R15 94             12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/55R15 92W            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/60R15 96             12A                      73C; 74A; 74P; 76Q
V94          e1*98/14*0077*..  74 - 160 195/65R15                51G                      ab e1*98/14*0077*05;
                                        205/65R15 94                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15 94                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15                 12G; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4IQ
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 114 195/65R15         12G; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4IQ

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87             11A; 22B; 24J; 24M;      12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..                                  57I                      721; 73C; 74A; 74P
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,      55 - 125 195/65R15         51G
               e1*98/14*0044*..                205/60R15-89      11A; 22B; 24J; 24M
                                               225/50R15-90      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D
                                              225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15            12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91         12A                      51A; 7IA; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                     721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4R4
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 110 205/60R15 91      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 114 195/65R15         12G; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4IQ

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92 205/60R15 91               12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 114 195/65R15                 12G; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4IQ
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 110 205/60R15 91      12A                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 114 195/65R15         12G; 51G                 11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC     e1*98/14*0110*..   60 - 108 195/65R15-91            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/60R15-91            11A; 22B; 22F; 22N;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4IQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                    Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 55 OPEL                                                   Radtyp: OFRL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7IA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QEX) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen