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							Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 65 OPEL                                                       Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 18 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
OHA88KP35651          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2254    01/08
OHA88WP35651          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      725     2254    01/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/40R18 88                11A; 21B; 22B; 22L;        Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                     24C; 24M; 54A              Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..       60 - 147 225/40R18 88      11A; 21B; 22B; 22L;        Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                    24C; 24M; 54A              10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                               915; 4R3

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                      Cabrio; Coupe;
                                                      24J; 24M; 5DW                            10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                      24J; 24M; 5DW                            725; 73C; 74A; 74P
                                        225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                      24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 65 OPEL                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W             11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W             11A; 24M                 Strassen;
                                       225/45R18                 11A; 21B; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/40R18 91W             11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                 367                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4IQ
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W     11A; 24M; 5FE            nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W     11A; 24M                 Strassen;
                                               225/45R18         11A; 21B; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91W     11A; 21B; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                 367                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen           Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         11A; 21B; 21J; 22B;          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                             22F; 24D; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B;          725; 73C; 74A; 74P
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             22F; 24D; 24J
               e1*98/14*0044*..

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                   nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                        Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R18     11A; 22L; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           12A; 51A; 52R; 7IA;
                                                            24M; 367                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4R4
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92  11A; 22L                     Strassen;
                                               235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 367                     12A; 51A; 52R; 71K;
                                      74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L                     721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R18     11A; 22L; 51G                74P; 4IQ
                                               235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W             5FE                      nicht Fz schlechte
                              74 - 155 225/40R18 92W                                      Strassen;
                                       225/45R18                 11A; 21B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       235/40R18 91W             11A; 21B; 22L; 24J;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                 24M; 367                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4IQ




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 65 OPEL                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                               nicht Fz schlechte
                                 74 - 155 235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;               Strassen;
                                                        24M; 367                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 225/40R18 92W                                   11H; 12A; 51A; 52R;
                                 74 - 206 225/40R18 92Y                                   71K; 721; 725; 73C;
                                          225/45R18     11A; 21B; 51G                     74A; 74P; 4IQ
                                          235/40R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M; 367; 51G
                                          235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M; 367

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 65 OPEL                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4IQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 65 OPEL                                                   Radtyp: OHA8
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7IA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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