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							Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                        Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.       gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll     ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.       Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)       datum
ORPS8BP35651          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      658     2095      12/10
ORPS8HA35651          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      658     2095      12/10
ORPS8KA35651          PCD112 ET35              Ø70.1 Ø65.1                 65,1   Kunststoff      658     2095      12/10
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                              Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87             QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87             QFA                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17                51G                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                          Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/45R17 90 11A; 22I; 24M                               Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4HS
A-H/C          e4*2001/116*0094*..       55 - 92 215/45R17 87       QFA                        Cabrio; Coupe;
                                         55 - 147 215/45R17         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/45R17 91      QFA                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/45R17 90      QFA; 11A; 22I; 24M         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 4HS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90          QFA; 11A; 22I; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 22L;           Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                             24C; 24M                      Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                             24C; 24M; 5DW                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     141 - 147 215/40R17    10N; 11A; 21B; 22B;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            22L; 24C; 24M; 51G            74P; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17     11A; 21B; 22B; 24C;           Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                            24M; 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 24C;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24M                           721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 108 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C;           74P; 915; 4R3
                                                            24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17    10N; 11A; 21B; 22B;
                                                            24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                      24J; 24M; 5DW                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L;                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      24J; 24M                            721; 725; 73C; 74A;
                               140 - 147 215/40R17    11A; 21B; 22B; 22L;                 74P
                                                      24J; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/45R17 87            5ET                      10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 91                                     51A; 7BP; 71C; 71K;
BB
                                         225/45R17 91                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/45R17 87       5ET                      10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 91                                51A; 7BP; 71C; 71K;
B/ V                                          225/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q;           Nur Meriva OPC;
                                                            24D; 24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 92   215/40R17 87       11A; 21M; 22L; 22Q;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/45R17-90                                      nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          235/40R17-90             11A; 21B                 e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           245/40R17-91             11A; 24M; 57F; 687       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 125 225/45R17-90W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                        235/40R17-90W            11A; 21B                 721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 155 225/45R17-90Y                                     74P
                                        235/40R17-90Y      11A; 21B
                                        235/45R17-93       11A; 21B
                                        245/40R17-91W      11A; 24M; 57F; 687
OMEGA-B- G685                  85 - 100 225/45R17-90       bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                        235/40R17-90       bis 1200kg              721; 725; 73C; 74A;
                                                           zul.Achslast; 11A; 21B; 74P
                                                           24M
                                              235/45R17-93 11A; 21B; 24M
                                              245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 687
                                    125 - 155 225/45R17-90 57E; 687
                                              235/45R17    11A; 21B; 24M; 631
                                              245/40R17    11A; 24M; 57F; 631;
                                                           687
V94            e1*98/14*0077*..     74 - 106 225/45R17 91                          ab e1*98/14*0077*05;
                                    74 - 160 225/45R17 91W                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 93 11A; 21B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,    74 - 100 235/45R17 93  11A; 21B; 24M           nur bis
               e1*98/14*0078*..     74 - 106 225/45R17 91  5GG                     e1*98/14*0078*04;
                                              245/40R17 91 11A; 24M; 5GG; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           687                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                    74 - 155 225/45R17 91  57E; 68E; 687           721; 725; 73C; 74A;
                                              235/45R17    11A; 21B; 24M; 5GI;     74P; 75I
                                                           631
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..     74 - 160 235/45R17 94  11A; 21B                ab e1*98/14*0078*05;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   74P; 75I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 225/45R17 91W             11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       235/40R17 90W             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/45R17 93              11A; 21B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 367                      74P; 4IQ
                                               245/40R17 91W     11A; 24M; 57F; 687
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W     11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R17 90W     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 184 235/40R17 90Y     11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17 93      11A; 21B; 24J; 24M;      74P; 4IQ
                                                                 367
                                                245/40R17 91W    11A; 24M; 57F; 687
                                      169 - 184 225/45R17        11A; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                 12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684            74P
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M
                                              235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D
                                              245/40R17-91       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 90 215/45R17 87   11A; 22L; 5ET                   10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 130 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M              12A; 51A; 7IA; 71C;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 22L                     71K; 721; 725; 73C;
                                               235/45R17 93  11A; 21B; 22L; 24J;          74A; 74P; 4R4
                                                             24M; 367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87   11A; 22L; 5ET                10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 135 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17     11A; 22L; 51G                721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R17 91W 11A; 22L                     74P; 4IQ
                                               235/40R17 90Y 11A; 22L; 24J; 24M
                                               235/45R17 93  11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367
                                               235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 235/40R17 90              11A; 21B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 225/45R17                 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/40R17 94              11A; 21B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                       235/45R17 93              11A; 21B; 24J; 24M;      74P; 4IQ
                                                                 367
                                              245/40R17 91W      11A; 22L; 24M; 57F;
                                                                 687
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 114 235/40R17 90       11A; 21B; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                     74 - 155 245/40R17 91W      11A; 22L; 24M; 57F;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                 687                      71K; 721; 725; 73C;
                                     74 - 184 235/40R17 94W      11A; 21B; 24J; 24M       74A; 74P; 76S; 4IQ
                                              235/45R17 93W      11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 367
                                     74 - 206 225/45R17          51G
                                              235/40R17 94Y      11A; 21B; 24J; 24M
                                              235/45R17 93Y      11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 367
                                              245/40R17 91Y      11A; 22L; 24M; 57F;
                                                                 687

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         225/45R17          51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4AC; 4IQ
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H             10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..            205/50R17 93  QF1; QF2; 65H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 91       5FI                      721; 725; 73C; 74A;
                                              215/45R17 91W      5GG                      74P; 4AC; 4IQ
                                              225/45R17 91       QF2; 5FI
                                              225/45R17 94       QF2
A-         e1*2001/116*0378*..       69 - 110 205/50R17 93       65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                    225/45R17 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 4AC; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W           QF1; QF2; 5FM; 65H       10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93            QF1; QF2; 65H            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/45R17 91            5FI                      721; 725; 73C; 74A;
                                         215/45R17 91W           5GG                      74P; 4AC; 4IQ
                                         225/45R17 91            QF2; 5FI
                                         225/45R17 94            QF2




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 215/45R17 87W            11A; 21B; 22B; 22F;      Nur Zafira A OPC und
AB                                                               22N; 24J; 24M            Edition;
                                        225/45R17 90             11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22N; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T98MONOC e1*98/14*0110*..           60 - 108 215/45R17 87        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                               24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17-90       11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24C; 24D                 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 7 von 10
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                     Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 8 von 10
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4IQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/45R17
                     Hinterachse:                        245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0052-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48271
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: ORPS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7IA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 225/40R18 in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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