Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CE706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Magma Centero
Radausführung: LK110
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 750 kg
bei Reifenabrollumfang: 2062 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Adam Opel AG, 65423 Rüsselsheim
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/MONOCAB, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde MK202 120 Nm
H/Monocab/V, A-H/Monocab- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
CNG, A-H/NB, A-H/SW, A-
H/Van, Calibra-A, Corsa-C,
GMIG, J96, J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B, S-D
Monocab B/V, Senator-B, T98,
T98/Kombi, T98/Monocab,
T98/NB, T98C, V94, V94/Kombi,
Vectra/Car ww. Vectra,
Vectra/Lim, Vectra/SW, Vectra-
A, Vectra-A-CC, Vectra-A-X,
X01Monocab, Z02/Z18XE, Z-C,
Z-C/S, Z-C/SW
Typ: Omega-A
ABE / EG-Genehmigung: E284;E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 110 Omega 205/50R16 A02) bis A10)
A01)G01)
205/55R16
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
115 bis 150 Omega 3000 205/55R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E284/2/NT5E 985/1015 5/110/65,1
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: E285;E285/1; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 147 Omega-Caravan 205/55R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E285/2 Bis NT 5 1000/1175 5/110/65
Typ: Senator-B
ABE / EG-Genehmigung: E478 ; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 Senator, 205/50R16 A02) bis A10)
Senator CD A01)G01)
205/55R16
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01)V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E478/1Bis NT7 985/1065 5/110/65
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 Calibra Turbo 4x4, 205/50R16 A01) bis A10)
Calibra V6 K03a)K13)K22)K43)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K22)K43)
V00)
F406/NT15E 980/880 5/110/65
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Vectra V6 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
V00)
E947/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Vectra V6 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K13)
225/45R16 K16)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K16)K22)
V00)
E948/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951/1 ab NT2 bis NT6
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Vectra Turbo 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K16)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K16)V00)
E951/1/NT7E 970/930 5/110/65
Typ: Omega-B
ABE / EG-Genehmigung: G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Omega 215/55R16 A02) bis A10)A94)
215/55R16 M+S
G684/NT07E 1035/1110 5/110/65,1
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: V94
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Omega-B 215/55R16 A02) bis A10)A94)
225/55R16
e1*98/14*0077*14 1080/1155(1205) 5/110/65,1
Typ: Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Omega–B (Kombi) 215/55R16 A02) bis A10)A94)
G685/NT07E 1035/1230 5/110/65,1
Typ: V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0078*.., e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 110 Omega-B-Caravan 215/55R16 A02) bis A10)A94)
125 bis 160 Omega-B-Caravan 215/55R16
225/55R16
e1*98/14*0078*14 1080/1290(1325) 5/110/65,1
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B, 205/55R16 A01) bis A10)
Opel Vectra B-CC K22)K43) K15)K18)
205/50R16
225/50R16
K22)K43)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)K22)K43)V00)
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)K18)V00)
e1*98/140030*17E 1055/945(1000) 5/110/65
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B-Caravan 205/55R16 A01) bis A10)
K22)K43) K15)K18)
205/50R16
225/50R16
K22)K43)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K15)K18)K22)K43)V00)
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)K18)V00)
e1*98/14*0044*13E 1055/1025(1080) 5/110/65
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Astra-G-CC (5-Loch) 195/50R16 A02) bis A10)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00)
e1*98/14*0086*23E 1035/810 (885) 54/1100/65
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 147 Astra-G-CC, 205/50R16 A01) bis A10)
OPC-Sportversion E50) K43)
(5-Loch)
225/45R16
E50)K16)
205/50R16 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
E50)K16)K43)V00)
e1*98/14*0086*23E 955/820 4/100/56,5
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Astra-G-Caravan 195/50R16 A02) bis A10)
(5-Loch)
205/45R16
205/50R16
225/45R16
A01)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)V00)
e1*98/14*0087*22E 1035/885(960) 4/100/56,5
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 147 Astra-G-Caravan 205/50R16 A02) bis A10)
E50)
225/45R16
A01)E50)K15)
205/50R16 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
E50)K15)V00)
e1*98/14*0087*22E 1035/885(960) 4/100/56,5
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 108 Opel Astra-G 195/50R16 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig, 5-Loch)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)V00)
e1*98/14*0101*19E 1035/820 (895) 4/100/56,5
Typ: T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 108 Zafira-A 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K49)
205/50R16
zulässige Rei Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
V00)
141 bis 147 Zafira-A 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K49)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
e1*98/14*0110*18E 1075/1055 (1130) 5/110/65
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: T98C
BE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Astra-G-Coupe, 195/50R16 A02) bis A10)
Astra-G-Cabrio E51)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00)
e1*98/14*0132*15E 1040/845 (905) 5/110/65
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Corsa C (5-Loch) 195/40R16 A01) bis A10)
K54)
195/45R16
K55)
215/40R16
K56)K57)
e1*98/14*0148*12 900/760(805) 5/110/65
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Meriva-A (5-Loch) 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K67)
205/45R16
205/50R16
132 Meriva OPC 195/50R16 M+S A01) bis A10)
K03)K04)K67)
205/50R16
e1*2001/116*0215*17 1065/950(975) 5/110/65
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
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Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: Vectra/Lim
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 155 Vectra-C, 205/55R16 A02) bis A10)
Vectra-C-CC A93)E52)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)A93)
E52)V00)
e1*98/14*0187*10E 1165/980(1020) 5/110/65
Typ: Vectra/Car ww. Vectra
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 155 Vectra-C-Signum, 205/55R16 A02) bis A10)
Signum A93)E05)
215/55R16
225/50R16
e1*2001/116*0214*05E 1230/1080 5/110/65
Typ: Vectra/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0238*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 155 Vectra-C-Station Wagon 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E52)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)A93)
E52)V00)
e1*2001/116*0238*03E 1205/1140(1180) 5/110/65
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: Z-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0290*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Vectra-C 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E52)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)A93)
E52)V00)
e1*2001/116*0290*07E 1190/985(1035) 5/110/65
Typ: Z-C/S
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Signum 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E52)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)A93)
E52)V00)
e1*2001/116*0291*07E 1230/1080(1090) 5/110/65
Typ: Z-C/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Vectra-C-Station Wagon 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E52)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)A93)
E52)V00)
e1*2001/116*0292*08E 1140/1165(1215) 5/110/65
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ: Z02/Z18XE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0214*..; e11*2001/116*0235*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 Vectra Dual Fuel 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E52)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)A93)
E52)V00)
e1*2001/116*0235*01 980/980(1030) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 185/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A93)M00) N195)
Serienreifen 185/..)
195/55R16
205/50R16
215/50R16
A01) K04)K75)
225/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Opel Corsa D 195/55R16 M+S A02) bis A10)B47)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 195/..) 205/50R16 M+S
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Meriva 195/55R16 A02) bis A10)
A93)N205)
195/60R16
GBE)N205)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
G0C)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H/Van e1*2007/46*0576*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Opel Astra 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)N205)
Kombi, Cabrio; 5-Loch)
195/60R16
G7V)N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
A-H/Monocab/V e1*2007/46*0595*..
A-H/Monocab-CNG e1*2001/116*0378*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147 Opel Zafira 195/60R16 A02) bis A10)
(ohne OPC) A93)N205)
195/60R16 M+S
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp-
ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
ausgerüstet sind:
- 4-Kolben BREMBO-Festsattelbremse, innenbelüftete Bremsscheibe Ø310x28 mm.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
E50) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 215/40R17 ausgerüstet sind.
E51) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind.
E52) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
Bereifungsgrößen nur Reifen ab Nennbreite 215/.. in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GBE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
195/65R15, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
- die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
- der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.
K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
vorne aufzuweiten.
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
K56) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
im Bereich bis 65° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 46963
Nr. : RA-000386-G0-033
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Kronprinz GmbH
Teiletyp : CE706
K57) An Achse 2 sind die Radhausblechkanten des Radausschnitts (unterhalb der
Kunststoffverbreiterungsschalen) um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
nach außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CE706 des Auftraggebers Kronprinz GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.02.2015
RA-000386-G0-033-04a~OP-5-110-65-ET38.docx