Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R6755.160
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/MONOCAB, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 120 Nm
H/Monocab/V, A-H/Monocab- M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
CNG, A-H/NB, A-H/SW, A-
H/Van, Calibra-A, Corsa-C,
GMIG, J96, J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B, S-D
Monocab B/V, Senator-B, T98,
T98/Kombi, T98/Monocab,
T98/NB, T98C, V94, V94/Kombi,
VECTRA/CAR, VECTRA/LIM,
VECTRA/SW, Vectra-A, Vectra-
A-CC, Vectra-A-X,
X01Monocab, Z02/Z18XE, Z-C,
Z-C/S, Z-C/SW
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam 195/50R16 A02) bis A10)
A93a)M00)
195/55R16
M00)
205/50R16
A01) K04)K87)
215/45R16
A93a)
215/50R16
A01) K04)K19) K87) K88)
225/45R16
A01) K04)K87)
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G-CC (5-Loch) 195/50R16 A02) bis A10)
E04)M00)
205/45R16
A01)E04)K43)
205/50R16
A01)K15)K43)
225/45R16
A01)K03)K16)K43)K44)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00)
118 bis 147 Opel Astra-G-CC, 205/50R16 A01) bis A10)
OPC-Sportversion E50)K15)K43)
(5-Loch)
225/45R16
E50)K03)K16)K43)K44)
205/50R16 M+S
K15)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
E50)K16)K43)V00)
e1*98/14*0086*23E 955/820 5/110/65
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Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G-Caravan 195/50R16 A02) bis A10)
(5-Loch) M00)
205/45R16
205/50R16
225/45R16
A01)K03)K15)K44)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)V00)
141 bis 147 Opel Astra-G-Caravan 205/50R16 A02) bis A10)
E50)
225/45R16
A01)E50)K15)K44)
205/50R16 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)V00)
e1*98/14*0087*22E 1035/885(960) 5/110/65
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 108 Opel Astra-G 195/50R16 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig, 5-Loch) M00)
205/45R16
A01) K43)
205/50R16
A01)K15)K43)
225/45R16
A01)K03)K16)K43)K44)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00)
e1*98/14*0101*19E 1035/820 (895) 5/110/65
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Opel Astra-G-Coupe, 195/50R16 A02) bis A10)
Opel Astra -G-Cabrio E51)M00)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K15)K43)
225/45R16
A01)K03)K16)K43)K44)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00)
e1*98/14*0132*15E 1040/845 (905) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H/Van e1*2007/46*0576*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Opel Astra 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)M00) N205)
Kombi, Cabrio; 5-Loch)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A01) K04)
225/50R16
A01) K03)K04) K70)
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 150 Opel Calibra V6, 205/50R16 A01) bis A10)
Opel Calibra Turbo 4x4 K03a)K13)K22)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K22)
V00)
F406/NT15E 980/880 5/110/65
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Opel Corsa C 1,7 CDTI 215/35R16 A01) bis A10)
K55) K54)
215/40R16
K56)K57)
e1*98/14*0148*12 900/760(805) 4/100/56,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 195/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten M00)
Serienreifen 185/..)
205/50R16
A01) K03)K04) K75)
215/50R16
A01) K01)K04) K75)
225/45R16
A01) K03)K04) K75)
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Opel Corsa D 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten M00)
Serienreifen 195/..)
205/50R16 M+S
A01) K03)K04) K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Corsa E 195/50R16 A02) bis A10)
A01) K04)M00)
195/55R16
A01) K04)K91) M00)
205/50R16
A01) K04)K91)
215/45R16
A01) K04)
225/45R16
A01) K04)K91)
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Opel Meriva-A 1,7 CDTI 205/45R16 A01) bis A10)
K67) K03)K04)
205/50R16
K68)
132 Opel Meriva OPC 205/45R16 A01) bis A10)
K67) K03)K04)
205/50R16
K68)
e1*2001/116*0215*17 1045/950(975) 5/110/65
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B e4*2007/46*0165*..
S-D Monocab B/V e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Meriva 195/55R16 A02) bis A10)
A93)M00) N205)
205/55R16
A93a)
215/50R16
A93a)
215/55R16
G0C)
Typ: Omega-A
ABE / EG-Genehmigung: E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 110 Opel Omega 205/50R16 A02) bis A10)
A01)G01)
205/55R16
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01) V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150 Opel Omega 3000 205/55R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01) V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E284/2/NT5E 985/1015 5/110/65,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: E285; E285/1; E285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 110 Opel Omega-Caravan 205/55R16 A02) bis A10)
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01) V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147 Opel Omega 3000, 205/55R16 A02) bis A10)
Opel Caravan 3.0i
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E285/2 Bis NT 5 1000/1175 5/110/65
Typ: Omega-B
ABE / EG-Genehmigung: G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 125 Opel Omega 215/55R16 A02)bisA10)A90)
155 Opel Omega MV6 215/55R16 M+S
G684/NT07E 1035/1110 5/110/65,1
Typ: V94
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0077*.. , e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Opel Omega-B 215/55R16 A02) bis A10)A90)
215/55R16 M+S
e1*98/14*0077*14E 1080/1155(1205) 5/110/65,1
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Opel Omega 215/55R16 A02) bis A10)A90)
215/55R16 M+S
G685/NT07E 1035/1230 5/110/65,1
Typ: V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0078*.., e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 132 Opel Omega-B-Caravan 215/55R16 A02) bis A10)A90)
225/55R16
215/55R16 M+S
e1*98/14*0078*14E 1080/1290(1325) 5/110/65,1
Typ: Senator-B
ABE / EG-Genehmigung: E478 ; E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145 Opel Senator, 205/50R16 A02) bis A10)
Opel Senator CD A01)G01)
205/55R16
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01) V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Opel Senator, 205/50R16 A02) bis A10)
Opel Senator CD A01)G01)
205/55R16
225/45R16
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
G01) V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
E478/1Bis NT7 985/1065 5/110/65
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951/1 ab NT2 bis NT6
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Opel Vectra Turbo 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)
225/45R16 K16)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K16)
K22) V00)
E951/1/NT7E 970/930 5/110/65
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Opel Vectra V6 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)
225/45R16 K16)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K16)
K22) V00)
E947/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Opel Vectra V6 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)
225/45R16 K16)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K16)
K22) V00)
E948/1/NT10E 995/840 5/110/65
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Opel Vectra-B, 205/55R16 A01) bis A10)
Opel Opel Vectra B-CC K22)K23) K15)K18)
205/50R16
225/45R16
225/50R16
K04)K22)K23)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K04)K15)K18)
K22)K23)K43)V00)
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)K18)
V00)
e1*98/140030*17E 1055/945(1000) 5/110/65
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Opel Vectra-B- 205/55R16 A01) bis A10)
Caravan K22)K23) K15)K18)
205/50R16
225/45R16
225/50R16
K04)K22)K23)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K04)K15)K18)
K22)K23)K43)V00)
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)K18)
V00)
e1*98/140044*13E 1055/1025(1080) 5/110/65
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*..
Z-C e1*2001/116*0290*..
Z-C/S e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184 Opel Vectra C, Vectra C 205/55R16 A02) bis A10)
Station Wagon, Signum A93)N215)
205/55R16 M+S
A93)
205/60R16
GD5)N215)
205/60R16 M+S
GD5)
215/55R16
GDA)
225/50R16
A01)K01)
225/55R16
A01)GDH)K01)
235/50R16
A01)GDA)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
K04) GDA)V00)
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 108 Opel Zafira-A 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K49)
205/50R16
225/50R16
K04)K50)
225/45R16
K04)K50)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
V00)
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
V00)
141 bis 147 Opel Zafira-A OPC 205/55R16 A01) bis A10)
K03)K49)
225/50R16
K04)K50)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K49)K50)
V00)
e1*98/14*0110*18E 1075/1055 (1130) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
A-H/Monocab/V e1*2007/46*0595*..
A-H/Monocab-CNG e1*2001/116*0378*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147 Opel Zafira 205/55R16 A02) bis A10)
(ohne OPC) A93)
215/50R16
225/50R16
A01) K04)
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 215/40R17 ausgerüstet sind.
E51) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GD5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
GDH)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
auszuschneiden.
K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist von der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante komplett zu kürzen,
- die Befestigungsmuttern der Kunststoffverbreiterung sind auf eine Resthöhe von 3 mm
und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen,
- der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Blechkante der Tür ist ab der Hinterkante auf einer Länge
von ca. 70 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen. Die
aufgesteckte Kunststoffkante ist entsprechend nachzuarbeiten.
K50) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von der hinteren Türkante bis ca. 70 mm nach
vorne aufzuweiten.
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
K56) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
im Bereich bis 65° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
K57) An Achse 2 sind die Radhausblechkanten des Radausschnitts (unterhalb der
Kunststoffverbreiterungsschalen) um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten.
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
nach außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
komplett zu kürzen,
- das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des
Stoßfängers um ca. 10 mm zu kürzen,
- der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200
mm auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
- das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
Blechradhaus zu befestigen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K70) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 350 mm vor und 100 mm
hinter der Radmitte aufzuweiten,
- der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich von der
Stoßfängeroberkante bis zu seiner Vorderkante auf einer Höhe von ca. 50 mm
(gemessen ab der Radhauskante) auszuschneiden.
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
- im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 15c
Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 15c mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.04.2016
RA-000523-F0-104-15c~OP-5-110-65-ET35_41R6755.docx