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							Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                       Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
AYA77HA35651          PCD110 ET35              ohne                        65,1                     705     2037    12/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87              QFA                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17                 51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90              QFA                       721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87              QFA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17                 51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90              QFA                       721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  205/50R17                      11A; 24M; 51G; 52J        Nur Astra OPC; Coupe;
                                      215/45R17 87H                  52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      M+S
                                      225/45R17                      11A; 24M; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A
A-H/C          e4*2001/116*0094*..       55 - 92 215/45R17 87        QFA                       Cabrio; Coupe;
                                         55 - 147 215/45R17          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/45R17 91       QFA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  225/45R17 90       QFA                       721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87              QFA                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17                 51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90              QFA                       721; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                  24J; 5EA                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L;      721; 73C; 74A; 915
                                                                 24C; 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17          11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                      721; 73C; 74A; 915
                                     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 5EA
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       5EA                                721; 73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M; 5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88       11A; 21B; 21T; 22I;      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                         22Q; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           721; 73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141      205/45R17 M+S 11A; 22H; 22M; 24M;               nur Opel Corsa D OPC;
                                                        52J                               bis
                                          215/45R17     11A; 21P; 22H; 22M;               e1*2001/116*0379*29;
                                                        24M; 51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 22L;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        24J; 24M                          721; 73C; 74A; 82N
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92  205/45R17 84  11A; 22H; 22M; 51J                Corsa D; bis
                                 88 - 110 215/45R17     11A; 21P; 22H; 22M;               e1*2001/116*0379*29;
                                                        24M; 51G                          2-türig; 4-türig;
                                          225/45R17 91  11A; 21B; 22F; 22L;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24J; 24M; 362                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24D;      721; 73C; 74A; 915
                                                                 24J
                                              225/35R17 82       11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                              24M; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24D;      721; 73C; 74A; 915
                                                                 24J
                                              225/35R17 82       11A; 21B; 21J; 22F;
                                                                 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89                                     10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 87            5ET                      51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                         215/45R17 91                                     73C; 74A
                                         225/45R17 91

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      205/50R17 89                                10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 87       5ET                      51A; 71C; 71K; 721;
B/ V                                          215/45R17 91                                73C; 74A
                                              225/45R17 91




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74        225/35R17 86  11A; 21M; 22L; 22Q;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24D; 24J; 5EM                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                    51 - 92   205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24J;           721; 73C; 74A
                                                            24M; 51G
                                              215/40R17 87  11A; 21M; 22L; 22Q;
                                                            24D; 24J
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      132       205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24J;           Nur Meriva OPC;
                                                            24M; 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24D; 24J                      721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 100 225/45R17-90                                      nur bis
             e1*98/14*0077*..           235/40R17-90             66A                      e1*98/14*0077*04;
                               74 - 125 225/45R17-90W                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/40R17-90W            66A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                               74 - 155 225/45R17-90Y                                     721; 73C; 74A
                                        235/40R17-90Y            66A
                                        235/45R17-93
V94          e1*98/14*0077*..  74 - 106 225/45R17 91                                      ab e1*98/14*0077*05;
                               74 - 160 225/45R17 91W                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/45R17 93             11A; 21B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,    74 - 100 235/45R17 93                                 nur bis
               e1*98/14*0078*..     74 - 106 225/45R17 91        5GG                      e1*98/14*0078*04;
                                    74 - 155 225/45R17 91        57E; 68E; 687            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..     74 - 106 225/45R17 91W 5GG                            ab e1*98/14*0078*05;
                                    74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94  11A; 21B                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W             11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                           225/45R17 91W                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/45R17 93          11A; 24M                 721; 73C; 74A
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 184 215/50R17 91W          11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/45R17 93          11A; 24M                 721; 73C; 74A
                                 169 - 184 225/45R17             51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                 12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      721; 73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M
                                              235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D; 66A
                                              245/40R17-91       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 66B; 687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87   11A; 22L; 5ET                   10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L                        12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R17 91W     11A; 22L                 721; 73C; 74A
                                               235/45R17 93      11A; 22L
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87       11A; 22L; 5ET            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17 91W     11A; 22L                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17         11A; 22L; 51G            721; 73C; 74A
                                               225/45R17 91W     11A; 22L
                                               235/45R17 93      11A; 22L
                                               235/45R17 93Y     11A; 22L

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W             11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91W                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R17 93           11A; 21B                 721; 73C; 74A
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 215/50R17              11A; 21B; 51G            11H; 12A; 51A; 71C;
                                          235/45R17 93W          11A; 21B                 71K; 721; 73C; 74A;
                                 74 - 206 225/45R17              51G                      76S
                                          235/45R17 93Y          11A; 21B

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         205/50R17          51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                  225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM                       10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..            205/50R17 93  QF1                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R17 91W QF1; 5GG                     721; 73C; 74A
                                               225/45R17 91  QF1; 5FI
                                               225/45R17 94  QF1
A-         e1*2001/116*0378*..        69 - 110 205/50R17 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                     225/45R17 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                          721; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W           QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93            QF1                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/45R17 91W           QF1; 5GG                 721; 73C; 74A
                                         225/45R17 91            QF1; 5FI
                                         225/45R17 94            QF1

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen             Auflagen zu Reifen             Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89       11A; 22B; 22F; 22N;            10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                         24C; 24D                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                        215/45R17 87       11A; 22B; 22F; 22N;            721; 73C; 74A
                                                           24C; 24D
                                             225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N;
                                                           24C; 24D
T98MONOC e1*98/14*0110*..           63 - 147 205/50R17 89  11A; 21B; 22B; 22F;            Nur Zafira A OPC und
AB                                                         22N; 24J; 24M                  Edition;
                                             215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22N;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           24J; 24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/45R17 90  11A; 21B; 22B; 22F;            721; 73C; 74A
                                                           22N; 24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 7 von 10
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                    Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 27.09.2016
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          235/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/45R17
                     Hinterachse:                        245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL                                                   Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 27.09.2016
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82N) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     305x28mm des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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