Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AYA77HA35651 PCD110 ET35 ohne 65,1 705 2037 12/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 QFA 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 QFA 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 11A; 24M; 51G; 52J Nur Astra OPC; Coupe;
215/45R17 87H 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
225/45R17 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 QFA Cabrio; Coupe;
55 - 147 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 QFA 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 QFA 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 QFA 721; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24C; 24M Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J; 5EA 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 721; 73C; 74A; 915
24C; 24M; 5DW
141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B;
22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 73C; 74A; 915
62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J;
5EA
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C;
24M; 5DW
141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B;
24C; 24M; 51G
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
5EA 721; 73C; 74A
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 5DW
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M
140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 51G
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 205/45R17 88 11A; 21B; 21T; 22I; 5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 22Q; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG e1*2007/46*0293*.. 721; 73C; 74A
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 M+S 11A; 22H; 22M; 24M; nur Opel Corsa D OPC;
52J bis
215/45R17 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0379*29;
24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M 721; 73C; 74A; 82N
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 205/45R17 84 11A; 22H; 22M; 51J Corsa D; bis
88 - 110 215/45R17 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0379*29;
24M; 51G 2-türig; 4-türig;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24D; 721; 73C; 74A; 915
24J
225/35R17 82 11A; 21B; 21J; 22F;
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
VAN 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24D; 721; 73C; 74A; 915
24J
225/35R17 82 11A; 21B; 21J; 22F;
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;
BB
215/45R17 91 73C; 74A
225/45R17 91
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;
B/ V 215/45R17 91 73C; 74A
225/45R17 91
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 225/35R17 86 11A; 21M; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
51 - 92 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24J; 721; 73C; 74A
24M; 51G
215/40R17 87 11A; 21M; 22L; 22Q;
24D; 24J
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24J; Nur Meriva OPC;
24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 24J 721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 100 225/45R17-90 nur bis
e1*98/14*0077*.. 235/40R17-90 66A e1*98/14*0077*04;
74 - 125 225/45R17-90W 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90W 66A 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 155 225/45R17-90Y 721; 73C; 74A
235/40R17-90Y 66A
235/45R17-93
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 235/45R17 93 nur bis
e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/45R17 91 5GG e1*98/14*0078*04;
74 - 155 225/45R17 91 57E; 68E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/45R17 91W 5GG ab e1*98/14*0078*05;
74 - 160 225/45R17 91W 57E; 68E 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 24M 721; 73C; 74A
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 91W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 24M 721; 73C; 74A
169 - 184 225/45R17 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 681; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 73C; 74A
J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 631; 681; 684
e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M
235/40R17-90 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 66A
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66B; 687
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 225/45R17 91W 11A; 22L 721; 73C; 74A
235/45R17 93 11A; 22L
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 721; 73C; 74A
225/45R17 91W 11A; 22L
235/45R17 93 11A; 22L
235/45R17 93Y 11A; 22L
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B 721; 73C; 74A
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 184 215/50R17 11A; 21B; 51G 11H; 12A; 51A; 71C;
235/45R17 93W 11A; 21B 71K; 721; 73C; 74A;
74 - 206 225/45R17 51G 76S
235/45R17 93Y 11A; 21B
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 177 205/50R17 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 73C; 74A
225/45R17 91 QF1; 5FI
225/45R17 94 QF1
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
721; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 OPEL Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 73C; 74A
225/45R17 91 QF1; 5FI
225/45R17 94 QF1
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/50R17-89 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 721; 73C; 74A
24C; 24D
225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N;
24C; 24D
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22B; 22F; Nur Zafira A OPC und
AB 22N; 24J; 24M Edition;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 73C; 74A
22N; 24J; 24M
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N12
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 27.09.2016
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82N) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
305x28mm des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.