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							Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                      Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.10.2018
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
OCPS8BP35651            PCD110 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff     683     2074     10/16
OCPS8GA35651            PCD110 ET35            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff     678     2074     10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87             QFA                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17                51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74I; 74P; 4CS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87             QFA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17                51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74I; 74P; 4CS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/45R17 90 11A; 22I; 24M                              Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74I; 74P; 4CS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87           QFA                      Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17 91           QFA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90           QFA; 11A; 22I; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P; 4CS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17             51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 90          QFA; 11A; 22I; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P; 4CS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                  24C; 24M; 5EA            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24C; 24M; 5DW            74I; 74P; 915
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17          11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 24C;      74I; 74P; 915; 4M3
                                                                 24M; 5EA
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                       24J; 24M; 5EA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       24J; 24M; 5EA; 65L                 721; 725; 73C; 74A;
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                74I; 74P
                                                       24J; 24M; 5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       24J; 24M; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  205/40R17 80W 11A; 248; 26P; 27H;                   Adam-S;
                                                    54A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/40R17 83  11A; 248; 26P; 27H                    12A; 51A; 7BP; 71C;
                                      215/45R17 87  11A; 248; 26P; 27H                    71K; 721; 725; 73C;
                                      225/35R17 82  11A; 244; 26B; 26N;                   74A; 74I; 74P; 76S;
                                                    27F; 54A                              77E; 4AC; 4CO

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/45R17 87            5ET                      10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 91                                     51A; 7BP; 71C; 71K;
BB
                                         225/45R17 91                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/45R17 87       5ET                      10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 91                                51A; 7BP; 71C; 71K;
B/ V                                          225/45R17 91                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            205/45R17     11A; 22L; 22Q; 24D;           Nur Meriva OPC;
                                                            24J; 51G; 65L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 21M; 22L; 22Q;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24D; 24J                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 92   205/45R17          11A; 22L; 22Q; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 51G; 65L            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 87       11A; 21M; 22L; 22Q;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D; 24J                 74I; 74P

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/45R17-90                                      nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          235/40R17-90             11A; 21B                 e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           245/40R17-91             11A; 24M; 57F; 687       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 125 225/45R17-90W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                        235/40R17-90W            11A; 21B                 721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 155 225/45R17-90Y                                     74I; 74P
                                        235/40R17-90Y            11A; 21B
                                        235/45R17-93             11A; 21B
                                        245/40R17-91W            11A; 24M; 57F; 687




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
OMEGA-B- G685                 85 - 100 225/45R17-90         bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/40R17-90         bis 1200kg              721; 725; 73C; 74A;
                                                            zul.Achslast; 11A; 21B; 74I; 74P
                                                            24M
                                               235/45R17-93 11A; 21B; 24M
                                               245/40R17-91 11A; 24M; 57F; 687
                                     125 - 155 225/45R17-90 57E; 687
                                               235/45R17    11A; 21B; 24M; 631
                                               245/40R17    11A; 24M; 57F; 631;
                                                            687
V94            e1*98/14*0077*..      74 - 106 225/45R17 91                          ab e1*98/14*0077*05;
                                     74 - 160 225/45R17 91W                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93 11A; 21B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    74I; 74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,     74 - 100 235/45R17 93  11A; 21B; 24M           nur bis
               e1*98/14*0078*..      74 - 106 225/45R17 91  5GG                     e1*98/14*0078*04;
                                               245/40R17 91 11A; 24M; 5GG; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            687                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                     74 - 155 225/45R17 91  57E; 68E; 687           721; 725; 73C; 74A;
                                               235/45R17    11A; 21B; 24M; 5GI;     74I; 74P
                                                            631
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..      74 - 160 235/45R17 94  11A; 21B                ab e1*98/14*0078*05;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    74I; 74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 225/45R17 91W             11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       235/40R17 90W             11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/45R17 93              11A; 21B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 367                      74I; 74P; 4DQ
                                              245/40R17 91W      11A; 24M; 57F; 687
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 155 225/45R17 91W      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R17 90W      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                     74 - 184 235/40R17 90Y      11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                              235/45R17 93       11A; 21B; 24J; 24M;      74I; 74P; 4DQ
                                                                 367
                                               245/40R17 91W     11A; 24M; 57F; 687
                                     169 - 184 225/45R17         11A; 24M; 51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                 12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684            74I; 74P
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M
                                              235/40R17-90       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D
                                              245/40R17-91       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87   11A; 22L; 5ET                   10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 130 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M              12A; 51A; 7EA; 71C;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 22L                     71K; 721; 725; 73C;
                                               235/45R17 93  11A; 21B; 22L; 24J;          74A; 74I; 74P; 4M4
                                                             24M; 367
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87   11A; 22L; 5ET                10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 135 235/40R17 90W 11A; 22L; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                      74 - 206 225/45R17     11A; 22L; 51G                721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R17 91W 11A; 22L                     74I; 74P; 4DQ
                                               235/40R17 90Y 11A; 22L; 24J; 24M
                                               235/45R17 93  11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367
                                               235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                             24M; 367

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 235/40R17 90              11A; 21B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 225/45R17                 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       235/40R17 94              11A; 21B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                       235/45R17 93              11A; 21B; 24J; 24M;      74I; 74P; 4DQ
                                                                 367
                                              245/40R17 91W      11A; 22L; 24M; 57F;
                                                                 687
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 114 235/40R17 90      11A; 21B; 24J; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                      74 - 155 245/40R17 91W     11A; 22L; 24M; 57F;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                 687                      71K; 721; 725; 73C;
                                      74 - 184 235/40R17 94W     11A; 21B; 24J; 24M       74A; 74I; 74P; 76S;
                                               235/45R17 93W     11A; 21B; 24J; 24M;      4DQ
                                                                 367
                                      74 - 206 225/45R17         51G
                                               235/40R17 94Y     11A; 21B; 24J; 24M
                                               235/45R17 93Y     11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                 367
                                              245/40R17 91Y      11A; 22L; 24M; 57F;
                                                                 687




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         225/45R17          51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P; 4AC; 4DQ
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; QF2; 5FM; 65H             10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..            205/50R17 93  QF1; QF2; 65H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/45R17 91        5FI                      721; 725; 73C; 74A;
                                             215/45R17 91W       5GG                      74I; 74P; 4AC; 4DQ
                                             225/45R17 91        QF2; 5FI
                                             225/45R17 94        QF2
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 205/50R17 93        65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                   225/45R17 94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P; 4AC; 4DQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W           QF1; QF2; 5FM; 65H       10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93            QF1; QF2; 65H            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/45R17 91            5FI                      721; 725; 73C; 74A;
                                         215/45R17 91W           5GG                      74I; 74P; 4AC; 4DQ
                                         225/45R17 91            QF2; 5FI
                                         225/45R17 94            QF2

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC     e1*98/14*0110*..   63 - 147 215/45R17 87W           11A; 21B; 22B; 22F;      Nur Zafira A OPC und
AB                                                               22N; 24J; 24M            Edition;
                                         225/45R17 90            11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22N; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74I; 74P
T98MONOC e1*98/14*0110*..           60 - 108 215/45R17 87        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                               24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17-90       11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24C; 24D                 74I; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4M3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4M4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          235/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/45R17
                     Hinterachse:                          255/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
       Radhersteller mitgeliefert.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 13
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
     gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
     verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 225/40R18 in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0196-16-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51121
ANLAGE: 10 OPEL                                                   Radtyp: OCPS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.10.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                    VA
             26P                      x = 230             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
             27F                   x = 240       y = 240             25                HA
             27H                   x = 240       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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