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							Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 29 OPEL                                                      Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.11.2018
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
ASRG8BP27651            PCD112 ET27            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff     945     2360     11/17
ASRG8GA27651            PCD112 ET27            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff     945     2360     11/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85             11A; 22I; 24M; 5EG        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W            11A; 22I; 24M; 5EG        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89             11A; 22I; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18 88             11A; 22B; 24D; 24J        74P; 4CS
                                           235/40R18 91             11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                    24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85             11A; 22I; 24M; 5EG        10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/40R18 85W            11A; 22I; 24M; 5EG        12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89             11A; 22I; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18 88             11A; 22B; 24D; 24J        74P; 4CS
                                           235/40R18 91             11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                    24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18 88W 11A; 22B; 24D; 24J                        Nur Astra OPC; Coupe;
                                      235/40R18 91  11A; 21P; 21S; 22B;                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24D; 24J                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4CS



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 29 OPEL                                                   Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/40R18 85           11A; 22I; 24M; 5EG       Cabrio; Coupe;
                                 55 - 110 225/40R18 88           11A; 22B; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 147 215/40R18 85W          11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/40R18 89           11A; 22I; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                          225/40R18 88W          11A; 22B; 24D; 24J       74P; 4CS
                                          235/40R18 91           11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85          11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W         11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/40R18 89          11A; 22I; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                           225/40R18 88W         11A; 22B; 24D; 24J       74P; 4CS
                                           235/40R18 91          11A; 21P; 21S; 22B;
                                                                 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 244; 245; 26B;              Corsa-E; ab
                                                         26J; 27F                         e1*2001/116*0379*32;
                                           215/35R18 84  11A; 24J; 244; 247;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26B; 26J; 27F                    12A; 51A; 7BP; 71C;
                                           215/40R18 85  11A; 24J; 244; 247;              71K; 721; 725; 73C;
                                                         26B; 26J; 27F                    74A; 74P; 77E; 4AC;
                                           225/35R18 83  11A; 241; 244; 246;              4CO
                                                         247; 26B; 26J; 27F
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/35R18 84   11A; 21B; 22F; 22L;              Corsa D; bis
                                                         24D; 24J                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                          2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4AC;
                                                                                          4CO
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      215/35R18 80W 11A; 24J; 244; 26B;           Adam-S;
                                                            26N; 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85  11A; 24J; 244; 26B;           12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                            26N; 27F                      71K; 721; 725; 73C;
                                              225/35R18 83  11A; 24J; 244; 247;           74A; 74P; 77E; 4AC;
                                                            26B; 26J; 27F                 4CO
S-D            e1*2001/116*0379*..   141      215/35R18 84W 11A; 21B; 22F; 22L;           nur Opel Corsa D OPC;
                                                            24D; 24J                      bis
                                              215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;           e1*2001/116*0379*29;
                                                            24D; 24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/35R18 87  11A; 21B; 22F; 22L;           12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                            24C; 24D                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E; 4AC;
                                                                                          4CO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 29 OPEL                                                   Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                     10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA                                 225/40R18 88            11A; 21P; 22M; 5FE       51A; 7BP; 71C; 71K;
BB
                                         225/40R18 92            11A; 21P; 22M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/40R18 89                                10B; 11G; 11H; 12A;
MONOCAB                                       225/40R18 88       11A; 21P; 22M; 5FE       51A; 7BP; 71C; 71K;
B/ V                                          225/40R18 92       11A; 21P; 22M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88             11A; 21B; 24J; 57E;      nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,                                   68B                      e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           255/35R18 90             11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 654; 68B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                    74 - 125 255/35R18 90W       11A; 22B; 24D; 57F;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 654; 68B                 74P
                                    74 - 155 225/40R18 88W       11A; 21B; 24J; 57E;
                                                                 68B
                                              235/40R18 91W      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 24J; 24M
                                              255/35R18 90Y      11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                 654; 68B
OMEGA-B-       G685                 85 - 100 235/40R18 91        11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                                          24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/35R18 90       11A; 22B; 24D; 5GA;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 57F; 654; 68B            74P
                                    85 - 155 225/40R18-88        11A; 21B; 24J; 57E;
                                                                 68B
                                              235/40R18 95       11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 24J; 24M
                                              255/35R18 94       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                 654; 68B
V94            e1*98/14*0077*..     74 - 106 235/40R18 91        11A; 21B                 ab e1*98/14*0077*05;
                                    74 - 160 235/40R18 91W       11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,    74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 21J; 22B;            nur bis
               e1*98/14*0078*..                            24J; 24M; 5GG                  e1*98/14*0078*04;
                                    74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           68B                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/40R18 95  11A; 21B; 21J; 22B;            721; 725; 73C; 74A;
                                                           24J; 24M                       74P
                                             255/35R18 94W 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                           654; 68B



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 29 OPEL                                                   Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
V94/Kombi e1*98/14*0078*..    74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 5GG                        ab e1*98/14*0078*05;
                              74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W         QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W         QF1; 11A; 24M; 5GM       12A; 51A; 52R; 71C;
                                           245/35R18 92W         11A; 24M; 5GM; 57F;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 68T                      74A; 74P; 4AC; 4DQ
A-             e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18          11A; 24J; 24M; 51G       Nur Zafira OPC;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..             235/40R18 91       11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R18 92       11A; 24D; 57F; 68T       12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4AC; 4DQ
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 225/40R18 92        11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                   245/35R18 92        11A; 24M; 57F; 68T       12A; 51A; 52R; 71C;
CNG
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 4AC; 4DQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W           QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              225/40R18 92W           QF1; 11A; 24M; 5GM       12A; 51A; 52R; 71C;
                                         245/35R18 92W           11A; 24M; 5GM; 57F;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 68T                      74A; 74P; 4AC; 4DQ

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 29 OPEL                                                   Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



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      Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 29 OPEL                                                   Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 300             25                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0116-15-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50477
ANLAGE: 29 OPEL                                                   Radtyp: ASRG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.11.2018
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                                                                                                    Seite: 11 von 11

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                    VA
             26P                      x = 230             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 240       y = 240             25                HA
             27H                   x = 240       y = 240              8                HA
             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
             26N                   x = 280       y = 400              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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