Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.8805.060
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 710 kg
Reifenabrollumfang: 2255 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZPS5X3056 110 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZPS5X3056 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam S 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K04) K87)
225/35R18
K19)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Opel Adam Rocks S 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K87)
225/35R18
K04) K19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H/VAN e1*2007/46*0576*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147 Opel Astra 215/40R18 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, BF2)
Kombi, Cabrio; 5-Loch) 225/35R18
A01) K04)
225/40R18
A01) K04)
235/35R18
A01) K03) K04) K70)
245/35R18
A01) K01) K04) K70)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04) K70) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/C e4*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 Opel Astra OPC 225/35R18 A01) bis A10)
BF2) K04)
225/40R18
235/35R18
K03) K70)
245/35R18
K01) K70)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 215/35R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) BF2) K04) K75)
kleinsten Serienreifen
185/..) 215/40R18
G5L) K03)
225/35R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141 Opel Corsa D 215/35R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) BF2) K04) K75)
kleinsten Serienreifen
195/..) 215/40R18
K03)
225/35R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 Opel Corsa D OPC 215/35R18 M+S A01) bis A10)
(Nürburgring Edition) K03) BF1) K04) K75)
215/40R18 M+S
G5L) K03)
225/35R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 152 Opel Corsa E 215/35R18 A01) bis A10)
BF1) K04) K91)
225/35R18
K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D MONOCAB B e4*2007/46*0165*..
S-D MONOCAB B/V e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Meriva 215/40R18 A02) bis A10)
BF2)
225/35R18
A93a) T87)
225/40R18
A01) K79)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*..
Z-C e1*2001/116*0290*..
Z-C/S e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206 Opel Vectra C, Vectra 215/45R18 A02) bis A10)
C Station Wagon, GD5) N225) BF1)
Signum
215/45R18 M+S
GD5) W225)
225/40R18
225/45R18
A01) G03) K44) K64) L22)
235/40R18
A01) GAR) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R18 235/40R18 A02) bis A10)
BF1) GD5) N225) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
A-H/MONOCAB/V e1*2007/46*0595*..
A-H/MONOCAB-CNG e1*2001/116*0378*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147 Opel Zafira 215/40R18 A02) bis A10)
(ohne OPC) ER1) BF1)
225/40R18
ER1)
235/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
177 Opel Zafira OPC 225/40R18 A02) bis A10)
BF1)
235/35R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3056
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS5X3056
Anzugsmoment: 120 Nm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GD5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K44) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
Stoßfängers zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
K70) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 350 mm vor und 100 mm hinter
der Radmitte aufzuweiten,
• der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich von der
Stoßfängeroberkante bis zu seiner Vorderkante auf einer Höhe von ca. 50 mm (gemessen
ab der Radhauskante) auszuschneiden.
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Ausbuchtung vom
Kunststoffspritzschutz auszuschneiden und die dahinter liegende Blechlasche um 5 mm zu
kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
• im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.
K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
L22) Bei Fz.-Ausführungen, bei denen nicht bereits die Serienbereifungsgröße 235/35R19 bzw.
225/45R18 eingetragen ist, muss die ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 (nach innen)
durch Kreisfahrt nachgeprüft werden.
Entfällt bei Signum und Vectra Station Wagon sowie bei Vectra/Lim ab der Fahrzeug-Ident-
Nr. ....38040656 bzw. ....31032141 (serienmäßig geringerer Lenkeinschlagwinkel).
Bei den übrigen Fahrzeugen ist bei nicht ausreichender Reifenfreigängigkeit die Ausrüstung
mit Achsschenkeln mit OPEL Katalog Nr. 5308021 (links) und 5308020 (rechts) in
Verbindung mit Spurstangen mit OPEL Katalog Satz-Nr. 1603244 erforderlich. (s. OPEL
Serviceinformationen)
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47496 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000503-H0-104
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.8805
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 4b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.12.2019