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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    8100_7017
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                110F
               Radausführungskennz.:                                         110F
               Radgröße:                                                   7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm             110 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm             120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                         e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110           Opel Adam S           195/45R17                              A02) bis A10)
                                                   A93a)                                  BF1)

                                                    205/45R17

                                                    215/40R17

                                                    215/45R17
                                                    A01) K19) K87) K88)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                         e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110           Opel Adam Rocks S     195/45R17                              A02) bis A10)
§22 51764*03




                                                   A93a)                                  BF1)

                                                    205/45R17

                                                    215/40R17

                                                    215/45R17
                                                    A01) K19) K87) K88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                          e1*2001/116*0261*..
               A-H                          e1*2007/46*0344*..
               A-H                          e11*2001/116*0246*..
               A-H                          e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                        e4*2001/116*0094*..
               A-H/NB                       e1*2001/116*0454*..
               A-H/NB                       e1*2007/46*0340*..
               A-H/SW                       e1*2001/116*0293*..
               A-H/SW                       e1*2007/46*0341*..
               A-H/VAN                      e1*2007/46*0576*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 147    Opel Astra               205/45R17                               A02) bis A10)
                             (Limousine 3- u. 5-      A93)                                    BF2)
                             türig, Kombi, Cabrio; 5-
                             Loch)                    205/50R17

                                                      215/45R17
                                                      A93)
§22 51764*03




                                                      225/45R17

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                                                                              BF2) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/C                       e4*2001/116*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177           Opel Astra OPC        205/45R17 M+S                              A02) bis A10)
                                                   A93)                                       BF2)

                                                      205/50R17 M+S

                                                      225/45R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 96     Opel Corsa D            195/45R17                                A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit       A93)                                     BF2)
                             kleinsten Serienreifen
                             185/..)                 205/45R17

                                                      215/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      4 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141   Opel Corsa D            195/45R17 M+S                        A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit       A93)                                 BF2) EB1)
                             kleinsten Serienreifen
                             195/..)                 205/45R17 M+S

                                                     215/45R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                         e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 152   Opel Corsa E          195/45R17                              A02) bis A10)
                                                   N205)                                  BF1) EB1)

                                                     195/45R17 M+S
§22 51764*03




                                                     205/45R17

                                                     215/40R17
                                                     A01) A93a) K04) K91)

                                                     215/45R17
                                                     A01) K04) K13) K22) K25) K91)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 132    Opel Meriva           205/45R17                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K04) K68)
                                                     215/40R17
                                                     K03)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
               S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 103    Opel Meriva           205/45R17                              A02) bis A10)
                                                   A93) T88)                              BF2)

                                                     205/50R17

                                                     215/45R17
                                                     A93a)

                                                     225/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               VECTRA/CAR                   e1*2001/116*0214*..
               VECTRA/LIM                   e1*98/14*0187*..
               VECTRA/SW                    e1*2001/116*0238*..
               Z02/Z18XE                    e11*2001/116*0214*..
               Z02/Z18XE                    e11*2001/116*0235*..
               Z-C                          e1*2001/116*0290*..
               Z-C/S                        e1*2001/116*0291*..
               Z-C/SW                       e1*2001/116*0292*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra 195/55R17                              A02) bis A10)
                             C Station Wagon,        A93) ER1) GAR) N205)                 BF1)
                             Signum
                                                     195/55R17 M+S
                                                     A93) ER1) GAR) W205)

                                                     205/50R17
                                                     A93) ER1) N215)
§22 51764*03




                                                     205/50R17 M+S
                                                     A93) ER1) W215)

                                                     205/55R17
                                                     ER1) G03) N215)

                                                     205/55R17 M+S
                                                     ER1) G03) W215)

                                                     215/50R17
                                                     ER1) GAR) N225)

                                                     215/50R17 M+S
                                                     ER1) GAR) W225)

                                                     225/45R17
                                                     A93)

                                                     225/50R17
                                                     A01) G03) K03) K44) K64)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
               A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
               A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
               A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
               GMIG                        e50*2001/116*0003*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 147    Opel Zafira           205/50R17                               A02) bis A10)
                             (ohne OPC)            ER1)                                    BF1)

                                                    215/45R17
                                                    ER1)

                                                    225/45R17


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
               A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
§22 51764*03




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177           Opel Zafira OPC       205/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                                                   ER1)                                    BF1)

                                                    225/45R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
§22 51764*03




                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø310x28 mm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/55R16,
                    225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
§22 51764*03




               K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
                         umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
                         auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                      Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
                      Stoßfängers zu kürzen.

               K68)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt komplett
                         zu kürzen,
                      • das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des Stoßfängers um
                         ca. 10 mm zu kürzen,
                      • der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm aufzuweiten,
                      • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200 mm
                         auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
                      • das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum Blechradhaus
                         zu befestigen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
                         Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                      • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein
                         Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende
                         Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
                         entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
                         Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu
                         Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -gemessen
§22 51764*03




                         von der Radhauskante - auszuschneiden,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                         Radhauskante zu kürzen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 8c
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 8c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
§22 51764*03
						
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