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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                                RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                         24a                                                         TuV NORD
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Auftraggeber :                       Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                           9EVO_8019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                   9EVO_8019

Art des Sonderrades:                                            einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                                              Fondmetal

Montageposition:                                                 Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                                             45 5108Y

Radausführungskennz.:                                                       LK108Y

Radgröße:                                                                  8Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                                          45mm

Lochkreisdurchmesser:                                                       108 mm

Lochzahl:                                                                         5

Mittenlochdurchmesser:                                                      75mm

Zentrierart:                                                          Mittenzentrierung

Zentrierring:                                                             @i65,1 Oe75

geprüfte Radlast: *)                                                        650 kg

Reifenabrollumfang:                                                        2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:                OPEL


Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                       moment
BF1          1+2      |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                             120 Nm
                      Schaftlänge 29 mm
BF2          1+2      |[Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                            120 Nm
                      Schaftlänge 26 mm


Typ(en):                             ABE/ EG-Genehmigung(en):
E                                    e2*2007/46*0623*..
Motorleistung      |Handelsbezeichnungen        [zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96          Opel Combo Cargo             225/35R19                                 AO1) bis A10)
                   (nicht für Serie 215/..)                                               BF1) E67) ER1) K03) K04)
                                                                                          T88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                              RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                       24a                                                 TuV NORD
Auftraggeber :                     Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                         9EVO_8019




Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
E                                  e2*2007/46*0623*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen       Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96         Opel Combo Cargo            225/45R19                         AO1) bis A10)
                  (nur für Serie ab 215/..)                                     BF1) E68) ER1) K01) K04)
                                              235/40R19
                                              T95)




Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
E                                  e2*2007/46*0622*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen       [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
56 bis 96         Opel Combo Life             225/35R19                         AO1) bis A10)
                                                                                BF1) K03) K04) T88)


Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
Z                                  e2*2007/46*0597*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen       Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 133        Opel Grandland X            245/45R19                         AO2) bis A10)
                                                                                BF1)


Typ(en):                           ABE/ EG-Genehmigung(en):
Z                                  e2*2007/46*0597*..
Motorleistung     |Handelsbezeichnungen       Izulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 147       Opel Grandland X Hybrid |225/50R19                            AO2) bis A10)
                                                                                BF2)
                                              235/45R19


                                              245/45R19




Auflagen und Hinweise


AO1)       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
           Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
           Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
           StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
           veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.


AO2)       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
           Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
           Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
           dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
           Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
           verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
           in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
           entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
           nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  24a                                               TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlange 29 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
          Anzugsmoment: 120 Nm


E67)      Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R
                                                                                            16
          ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
          Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
          zugelassen sind.


E68)      Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
          215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
          Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
          zugelassen sind.


ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   24a                                               TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019



K01)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.


T88)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)      Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
          Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
          Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 24a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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