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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  67R9805
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         67R9805.060
               Radausführungskennz.:                                  67R9805.060
               Radgröße:                                              8.0Jx19H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                        33 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     110 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 53269*04




               Mittenlochdurchmesser:                                   65,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                             e1*2001/116*0261*..
               A-H                             e1*2007/46*0344*..
               A-H                             e11*2001/116*0246*..
               A-H                             e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
               A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
               A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
               A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
               A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
               A-H/VAN                         e1*2007/46*0576*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 147      Opel Astra                215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine 3- u. 5-türig, T85)                              BF1)
                               Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                                         225/30R19
                                                         A01) K03) K04) K28) T84)
§22 53269*04




                                                        225/35R19
                                                        A01) G2P) K03) K04) K70)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/C                          e4*2001/116*0094*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177             Opel Astra OPC          225/35R19                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K03) K04) K70)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
               S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 103    Opel Meriva            215/35R19                              A02) bis A10)
                                                    T85)                                   BF1)

                                                        225/30R19
                                                        A93a) T84)

                                                        225/35R19
                                                        G3F) T88)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               VECTRA/CAR                    e1*2001/116*0214*..
               VECTRA/LIM                    e1*98/14*0187*..
               VECTRA/SW                     e1*2001/116*0238*..
               Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0214*..
               Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0235*..
               Z-C                           e1*2001/116*0290*..
               Z-C/S                         e1*2001/116*0291*..
               Z-C/SW                        e1*2001/116*0292*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 206    Opel Vectra C, Vectra    215/35R19                         A02) bis A10)
                             C Station Wagon,         A93) N225) T85)                   BF2)
                             Signum
                                                      215/35R19 M+S
                                                      A93) T85) W225)

                                                      225/35R19
                                                      A01) K03) T88)
§22 53269*04




                                                      235/35R19
                                                      A01) GAR) K01) K44) K64)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
               A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
               A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
               A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
               GMIG                        e50*2001/116*0003*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 147    Opel Zafira            225/35R19                           A02) bis A10)
                             (ohne OPC)                                                 BF2) T88)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/MONOCAB                  e1*2001/116*0325*..
               A-H/MONOCAB                  e1*2007/46*0497*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177           Opel Zafira OPC         225/35R19                          A02) bis A10)
                                                                                        BF2) T88)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
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                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3056
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3056
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
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                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G3F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
                    195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                    215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K44)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
                        umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkante
                        auszuschneiden.

               K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                      Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
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                      Stoßfängers zu kürzen.

               K70)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 350 mm vor und 100 mm hinter
                        der Radmitte aufzuweiten,
                      • der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich von der
                        Stoßfängeroberkante bis zu seiner Vorderkante auf einer Höhe von ca. 50 mm (gemessen
                        ab der Radhauskante) auszuschneiden.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001138-E0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  67R9805


               Die Anlage 4c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 67R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.02.2021
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