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							Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                       Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.07.2021
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                Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TREL7SA35D651           PCD110 ET35            ohne                        65,1                     625      1975    05/12
TREL7SA35T651           PCD110 ET35            ohne                        65,1                     625      1975    06/10
TREL7SA35Y651           PCD110 ET35            ohne                        65,1                     620      1985    05/09
TREL7SA35Y651           PCD110 ET35            ohne                        65,1                     625      1975    06/09
TREL7SA35651            PCD110 ET35            ohne                        65,1                     620      1985    05/09
TREL7SA35651            PCD110 ET35            ohne                        65,1                     625      1975    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15               12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*2007/46*0344*..            195/60R15               12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                            195/65R15               12T; 51G                  725; 73C; 74A; 76Q;
                                            205/60R15 91            QFA; 12A                  4HS

 Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
 A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15               12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            195/60R15               12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                            195/65R15               12T; 51G                  725; 73C; 74A; 76Q;
                                            205/60R15 91            QFA; 12A                  4HS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15    51G                                Coupe;
                                          195/60R15    51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15    51G                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                          205/55R15 88 QFA                                721; 725; 73C; 74A;
                                          205/60R15 91 QFA                                76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15           12T; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..            195/60R15           12T; 51G                   51A; 71C; 71K; 721;
                                           195/65R15           12T; 51G                   725; 73C; 74A; 76Q;
                                           205/60R15 91        QFA; 12A                   4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15              11A; 21B; 22B; 22L;        Limousine; Stufenheck;
              e1*98/14*0086*..                                 51G                        Schrägheck;
T98/NB        e1*97/27*0101*..,              195/60R15-88      11A; 21B; 22B; 22L         10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0101*..               205/55R15-87      11A; 21B; 22B; 22L;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24J                        721; 725; 73C; 74A;
                                             225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 22L;        915
                                                               24M; 57F; 57I
T98/CNG       e1*2001/116*0216*.. 60 - 108   185/65R15         11A; 21B; 22B; 51G         Kombi;
T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,              195/60R15-88      11A; 21B; 22B              10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0087*..               205/55R15-87      11A; 21B; 22B; 24J         12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 24M;        721; 725; 73C; 74A;
                                                               57F; 57I                   915; 4R3

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15              11A; 22L; 51G; 52J         Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88           11A; 21B; 22B; 22L         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88           11A; 21B; 22B; 22L;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24J; 24M                   721; 725; 73C; 74A
                                             225/50R15 91      11A; 21B; 22B; 22L;
                                                               24J; 24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
CALIBRA-     F406              125           195/60R15         Frontantrieb; 11A; 21B;    Allradantrieb;
A                                                              21J; 22B; 24C; 24M;        Frontantrieb;
                                                               51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R15         Frontantrieb; 11A; 21B;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               21J; 22B; 24C; 24D;        721; 725; 73C; 74A
                                                               51G
                                   150       195/60R15         Allradantrieb; 11A; 21B;
                                                               22B; 24C; 24M; 51G
                                             205/55R15         Allradantrieb; 11A; 21B;
                                                               22B; 24C; 24D; 51G




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    185/60R15         51G                       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                185/65R15         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,            205/50R15 86      11A; 21P; 5EM             12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         76Q
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15             51G; 52J                  Corsa D; bis
                                         185/65R15             51G                       e1*2001/116*0379*29;
                                         195/60R15             51G                       2-türig; 4-türig;
                                         195/65R15 91          11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7DP; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                         4HO

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M        2-türig; 4-türig;
                                             195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J                       915
                                             215/45R15 85      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C-     L659              74            185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M        2-türig; 4-türig;
VAN                                          195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J                       915
                                             215/45R15 85      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M; 65A




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88      195/65R15         12K; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                     205/60R15 91      12A                       51A; 7DP; 71C; 71K;
BB
                                             215/60R15 94      12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74       205/50R15 86      11A; 22Q; 24D; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               5EM                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                   51 - 92   185/60R15         11A; 24M; 51G             721; 725; 73C; 74A;
                                             195/60R15 88      11A; 21M; 22L; 22Q;       76Q
                                                               24M
                                             205/55R15 88      11A; 21M; 22Q; 24D;
                                                               24J

Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 155 195/65R15              12K; 51G                  nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          205/65R15 94           12K                       e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/60R15 94           12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/60R15 96           11A; 12A; 21B             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q
V94           e1*98/14*0077*..     74 - 160 195/65R15          12K; 51G                  ab e1*98/14*0077*05;
                                            205/65R15 94       12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            215/60R15 94       12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/CA    e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15            12G; 51G; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                         51A; 71C;   71K; 721;
                                                                                         725; 73C;   74A; 76Q;
                                                                                         4IQ
Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 114   195/65R15         12G; 51G; 52J             10B; 11B;   11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C;   71K; 721;
                                                                                         725; 73C;   74A; 76Q;
                                                                                         4IQ




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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                                                                                                   Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87           11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87           11A; 22B; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
              e1*98/14*0030*..                                 57I                       721; 725; 73C; 74A
J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,      55 - 125 195/65R15        11A; 22B; 24J; 24M;
              e1*98/14*0044*..                                 51G
                                             205/60R15-89      11A; 22B; 24J; 24M
                                             225/50R15-90      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                               24C; 24D
                                             225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                               24C; 24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15          12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91       12A                       51A; 7IA; 71C; 71K;
              e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76Q; 4R4
Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 110    205/60R15 91     12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 114 195/65R15        12G; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                         4IQ
Z02 /         e11*2001/116*0214*.. 74 - 92   195/65R15         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                                108     195/65R15         51G; 52J                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 92   205/60R15 91           12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               74 - 114 195/65R15              12G; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                         4IQ
Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 110    205/60R15 91     12A                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                     74 - 114 195/65R15        12G; 51G                  11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76Q; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 77 - 103 195/65R15           12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                         4AC; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..       60 - 108 195/65R15-91          11A; 22B; 22F; 22N;       10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                             24C; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/60R15-91          11A; 22B; 22F; 22N;       721; 725; 73C; 74A
                                                               24C; 24D


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4IQ)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
       Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz eughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           205/60R15
                   Hinterachse:                           225/55R15



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 7 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7DP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7IA)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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