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							Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                        Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 17.07.2021
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                Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
TREL8KA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    05/12
TREL8KA38T651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    06/10
TREL8KA38Y651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    06/09
TREL8KA38651            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    05/09
TREL8SA38D651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    05/12
TREL8SA38T651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    06/10
TREL8SA38Y651           PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    06/09
TREL8SA38651            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø65.1                 65,1      Kunststoff        625      1975    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 103 185/65R15                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*2007/46*0344*..            195/60R15                51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                            195/65R15                QEX; 51G                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74I; 74P; 76Q; 4HS

 Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 103 185/65R15                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            195/60R15                51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                            195/65R15                QEX; 51G                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74I; 74P; 76Q; 4HS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                   Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 103 185/65R15 51G                                  Coupe;
                                          195/60R15 51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R15 QEX; 51G                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74I; 74P; 76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 103 185/65R15           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..            195/60R15           51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           195/65R15           QEX; 51G                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74I; 74P; 76Q; 4HS

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15              11A; 22B; 22L; 51G        Limousine; Stufenheck;
             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88           11A; 22B; 22L             Schrägheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87           11A; 22B; 22L; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90           11A; 22B; 22F; 22L;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24M; 57F; 57I             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74I; 74P; 915
T98/CNG       e1*2001/116*0216*.. 60 - 108   185/65R15         11A; 22B; 51G             Kombi;
T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,              195/60R15-88      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*98/14*0087*..               205/55R15-87      11A; 22B; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                             225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 24M;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               57F; 57I                  74I; 74P; 915; 4R3

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 185/65R15              11A; 22L; 51G; 52J        Cabrio; Coupe;
                                        195/60R15 88           11A; 21B; 22B; 22L        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15 88           11A; 21B; 22B; 22L;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24J; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                             225/50R15 91      11A; 21B; 22B; 22L;       74I; 74P
                                                               24J; 24M; 57I

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    185/60R15         51G                       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                185/65R15         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,            205/50R15 86      11A; 21P; 5EM             12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         74I; 74P; 76Q
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 185/60R15             51G; 52J                  Corsa D; bis
                                         185/65R15             51G                       e1*2001/116*0379*29;
                                         195/60R15             51G                       2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7DP; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74I; 74P; 76Q;
                                                                                         77E; 4AC; 4HO

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M        2-türig; 4-türig;
                                             195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J                       74I; 74P; 915
                                             215/45R15 85      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C-     L659              74            185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M        2-türig; 4-türig;
VAN                                          195/50R15 82      11A; 21B; 22F; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             205/50R15 86      11A; 21B; 22F; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24J                       74I; 74P; 915
                                             215/45R15 85      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                               24M; 65A

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88      195/65R15         12A; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                                                                 51A; 7DP; 71C; 71K;
BB
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74I; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74       205/50R15 86      11A; 21M; 22Q; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               5EM                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                   51 - 92   185/60R15         11A; 24M; 51G             721; 725; 73C; 74A;
                                             195/60R15 88      11A; 21M; 22Q; 24M        74I; 74P; 76Q
                                             205/55R15 88      11A; 21M; 22Q; 24M




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 155 195/65R15              12K; 51G                  nur bis
V94          e1*96/79*0077*..,          205/65R15 94           12A                       e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/60R15 94           12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/60R15 96           12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                         74P; 76Q
V94           e1*98/14*0077*..       74 - 160 195/65R15        51G                       ab e1*98/14*0077*05;
                                              205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/60R15 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74I; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 114 195/65R15               12G; 51G; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                         74P; 76Q; 4IQ
Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 114   195/65R15         12G; 51G; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                         74P; 76Q; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87           11A;   22B; 24J; 24M;     12A; 51A; 71C; 71K;
              e1*98/14*0030*..                                 57I                       721; 725; 73C; 74A;
J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,      55 - 125 195/65R15        51G                       74I; 74P
              e1*98/14*0044*..                205/60R15-89     11A;   22B; 24J; 24M
                                              225/50R15-90     11A;   21B; 22B; 22F;
                                                               24C;   24D
                                             225/55R15-92      11A;   21B; 22B; 22F;
                                                               24C;   24D; 686

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 110 195/65R15          12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 129 205/60R15 91       12A                       51A; 7IA; 71C; 71K;
              e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74I; 74P; 76Q; 4R4
Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 110    205/60R15 91     12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     74 - 114 195/65R15        12G; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                         74P; 76Q; 4IQ




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 92  205/60R15 91         12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 114 195/65R15            12G; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74I;
                                                                                         74P; 76Q; 4IQ
Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 110  205/60R15 91       12A                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                   74 - 114 195/65R15          12G; 51G                  11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74I; 74P; 76Q; 4IQ

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..       60 - 108 195/65R15-91          11A; 22B; 22F; 22N;       10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                             24J; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/60R15-91          11A; 22B; 22F; 22N;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24C; 24D                  74I; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 9
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die ges amte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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                                                                                                     Seite: 7 von 9
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zuläs sig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4IQ)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geei gnetes
       Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ei n
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4R4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) is t
     nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigensc haften gewährleisten.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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                                                                                                     Seite: 8 von 9
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         205/60R15
                     Hinterachse:                         225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
       Radhersteller mitgeliefert.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7DP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0099-09-WIRD/N18
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47673
ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: TREL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.07.2021
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7IA)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QEX) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
     205/55R16 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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