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							               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 9 OPEL                                                       Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 18.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 110/5
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK8BP40B651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8BP40O651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8GA40B651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8GA40O651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8SA40B651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               TTZK8SA40O651           PCD112 ET40            Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff        625      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 51747*10




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                                            Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen  Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 185/65R15                   11A; 22B; 22L; 51G  Limousine; Stufenheck;
                             e1*98/14*0086*..           195/60R15-88                11A; 22B; 22L       Schrägheck;
                T98/NB       e1*97/27*0101*..,          205/55R15-87                11A; 22B; 22L; 24J  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0101*..           225/50R15-90                11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24M; 57F; 57I       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P; 915
                T98/CNG       e1*2001/116*0216*.. 60 - 108      185/65R15           11A; 22B; 51G       Kombi;
                T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,                 195/60R15-88        11A; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0087*..                  205/55R15-87        11A; 22B; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                225/50R15-90        11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    57F; 57I            74I; 74P; 915; 4M3




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    185/55R15C          51G; 52J                5-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..                185/60R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,            185/65R15           51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG          e1*2007/46*0293*..              205/50R15 86        5EM                     721; 725; 73C; 74A;
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         74I; 74P; 76Q
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
               COMBO-C- L620
               VAN-CNG

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15 82        11A; 22B; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P; 915

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51747*10




               CORSA-C-     L659              74            185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
               VAN                                          195/50R15 82        11A; 22B; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P; 915

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74       205/50R15 86        11A; 24M; 5EM           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              51 - 92       185/60R15           51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R15 88        11A; 22Q; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/55R15 88        11A; 21M; 22Q; 24M      74I; 74P; 76Q
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       185/60R15           12T; 51G                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74I; 74P;
                                                                                                        76Q

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 195/60R15-87                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*95/54*0030*..,          205/55R15-87             11A;   22B; 24J; 24M;   12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0030*..                                   57I                     721; 725; 73C; 74A;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,    55 - 125 195/65R15            51G                     74I; 74P
                             e1*98/14*0044*..              205/60R15-89         11A;   22B; 24J; 24M
                                                           225/50R15-90         11A;   21B; 22B; 22F;
                                                                                24C;   24D
                                                            225/55R15-92        11A;   21B; 22B; 22F;
                                                                                24C;   24D; 686




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98MONOC     e1*98/14*0110*..   60 - 108 195/65R15               51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               AB
                                                        205/60R15-91            11A; 22B; 22F; 22N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24C; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74I; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 51747*10




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2022
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               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hec kschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 51747*10




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4M3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 ( nur e1*2001/116*0216*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 9 OPEL                                                    Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 18.08.2022
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                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R15
                                    Hinterachse:                        225/50R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          205/60R15
§22 51747*10




                                    Hinterachse:                          225/55R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0278-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51747
               ANLAGE: 9 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 18.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 6
               74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                      Radhersteller mitgeliefert.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrz eugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
§22 51747*10




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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