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							               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                      Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 31
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZP7BP31ED651          PCD110 ET31            ohne                        65,1                     730      2160    01/18
               TTZP7BP31EO651          PCD110 ET31            ohne                        65,1                     730      2160    01/18
               TTZP7GA31ED651          PCD110 ET31            ohne                        65,1                     730      2160    01/18
               TTZP7GA31EO651          PCD110 ET31            ohne                        65,1                     730      2160    01/18
               TTZP7SA31ED651          PCD110 ET31            ohne                        65,1                     730      2160    01/18
               TTZP7SA31EO651          PCD110 ET31            ohne                        65,1                     730      2160    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51751*12




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..            215/50R16 90             11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/55R16 93             11A; 21S; 22I            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76U; 4CS

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R16 90             11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/55R16 93             11A; 21S; 22I            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             76U; 4CS




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90                                   Cabrio; Coupe;
                                                         215/50R16 90           11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/55R16 93           11A; 21S; 22I           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; 4CS

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*2007/46*0341*..            215/50R16 90          11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          215/55R16 93          11A; 21S; 22I           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; 4CS

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  195/55R16                  11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC;
                                                                                24M; 51G; 52J       bis
                                                            205/50R16           11A; 21P; 22H; 22L; e1*2001/116*0379*29;
                                                                                24J; 24M; 51G; 52J  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 76U; 76Z; 77E;
§22 51751*12




                                                                                                    4AC; 4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 88 - 92    195/50R16 84        11A; 22H; 22M; 24M Corsa D; bis
                                                            195/55R16 87        11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0379*29;
                                                                                24M                 2-türig; 4-türig;
                                                            205/50R16 87        11A; 21P; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 24M            12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                            215/45R16 86        11A; 22H; 22M; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                24M                 74A; 76U; 77E; 4AC;
                                                  110       195/50R16 84        11A; 22H; 22M; 24M; 4CO
                                                                                52J
                                                            195/55R16 87        11A; 21P; 22H; 22M;
                                                            M+S                 24M
                                                            205/50R16 87        11A; 21P; 22H; 22L;
                                                            M+S                 24J; 24M
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        195/50R16 84        11A; 248; 26B; 26J; Corsa-E; ab
                                                                                27H                 e1*2001/116*0379*32;
                                                            195/55R16 87        11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27H                 12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                            205/50R16 87        11A; 245; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                26J; 27F            74A; 76U; 77E; 4AC;
                                                            205/55R16 91        11A; 245; 248; 26B; 4CO
                                                                                26J; 27F
                                                            225/45R16 89        11A; 245; 26B; 26J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16 84               11A; 248; 26P; 27H      Adam-S;
                                                     195/55R16 87               11A; 248; 26P; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     205/45R16 83               11A; 248; 26P; 27H;     12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                54A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            205/50R16 87        11A; 248; 26B; 26N;     74A; 76U; 77E; 4AC;
                                                                                27F                     4CO
                                                            205/55R16 91        11A; 248; 26B; 26N;
                                                                                27F
                                                            215/45R16 86        11A; 248; 26P; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88      195/55R16 87        5ET; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
               D/MONOCA                                     195/55R16 91        51J                     12A; 51A; 7BP; 71C;
               BB
                                               55 - 96      195/60R16 89        51J                     71K; 721; 725; 73C;
                                               55 - 103     205/55R16           51G                     74A

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88      195/55R16 87        5ET; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51751*12




               MONOCAB                                      195/55R16 91        51J                     12A; 51A; 7BP; 71C;
               B/ V                            55 - 96      195/60R16 89        51J                     71K; 721; 725; 73C;
                                               55 - 103     205/55R16           51G                     74A

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132           185/55R16           11A; 22L; 22Q; 24D;     Nur Meriva OPC;
                                                                                24J; 51G; 56G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16           11A; 21T; 22B; 22L;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                22Q; 24C; 24D; 51G      721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/45R16 86W       11A; 22L; 22Q; 24D;     76U
                                                                                24J
                                                            225/45R16 89        11A; 21T; 22B; 22L;
                                                                                22Q; 24C; 24D
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74       215/45R16 86        11A; 22L; 22Q; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 5EM                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  51 - 92   195/50R16 88        11A; 22L; 22Q; 24D;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J                     76U
                                                            205/45R16 87        11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                                                24J
                                                            205/50R16 87        11A; 21T; 22B; 22L;
                                                                                22Q; 24C; 24D
                                                            225/45R16 89        11A; 21T; 22B; 22L;
                                                                                22Q; 24C; 24D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
               OMEGA-B      G684              74 - 100 205/55R16        89      51J                 nur bis
               V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 205/55R16        91      51J; 57E; 57T       e1*98/14*0077*04;
                            e1*98/14*0077*..           215/55R16        93      51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/50R16        92W     11A; 21B; 51J; 57T  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/55R16        95      11A; 21B            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    FKA
               OMEGA-B-      G685                   74 - 100 215/55R16-93       51J                 nur bis
               CARAVAN                                       225/50R16 92       11A; 21B; 24M; 5GM; e1*98/14*0078*04;
               V94/Kombi     e1*96/79*0078*..,                                  51J; 57T            10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0078*..       74 - 125 205/55R16 89       51J; 57E; 57T       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    74 - 155 215/55R16          5GI; 51J; 631       721; 725; 73C; 74A;
                                                             225/50R16          11A; 21B; 24M; 5GC; FKA
                                                                                51J; 57T; 631
                                                             225/55R16-94       11A; 21B; 24M
               V94           e1*98/14*0077*..       74 - 106 225/50R16 92                           ab e1*98/14*0077*05;
                                                    74 - 160 225/50R16 92W                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/55R16-94                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A
               V94/Kombi     e1*98/14*0078*..       74 - 106 225/50R16-92       5GM                 ab e1*98/14*0078*05;
                                                    74 - 160 225/55R16-94                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    51A; 71C; 71K; 721;
§22 51751*12




                                                                                                    725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 11A; 24J; 24M; 51G         10B; 11B; 11G; 11H;
               R, VECTRA
                                                         215/55R16      93      11A;   24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/50R16      92W     11A;   24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                         225/55R16      95      11A;   21B; 24J; 24M       76U; 4DQ
               Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16              11A;   24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                74 - 184 215/55R16      93      11A;   24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/50R16      92W     11A;   24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                         225/55R16      95      11A;   21B; 24J; 24M       76U; 4DQ

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16            11A; 22L; 51G              10B; 11B; 11G; 11H;
               Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W        11A; 22L                   12A; 51A; 7EA; 71C;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                      215/55R16     93      11A;   22L;   24J;   24M   71K; 721; 725; 73C;
                                                          225/50R16     92      11A;   22L;   24J;   24M   74A; 4M4
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 205/55R16             11A;   22L;   51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/55R16     91W     11A;   22L;   51J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 74 - 184 215/55R16     93      11A;   22L;   24J;   24M   721; 725; 73C; 74A;
                                                          225/50R16     92      11A;   22L;   24J;   24M   76U; 4DQ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                74 - 155 215/55R16 93                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         225/50R16 92W          11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                         225/55R16 95           11A; 21B; 24J; 24M      76U; 4DQ
               Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 91                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                74 - 184 215/55R16 93W                                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                                         225/50R16 92W          11A; 21B; 24J; 24M      71K; 721; 725; 73C;
                                                         225/55R16 95W          11A; 21B; 24J; 24M      74A; 76U; 4DQ

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16     91      5FI                     10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab e1*2007/46*0497*..               205/55R16     94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          215/55R16     93      QF1; 5GG                721; 725; 73C; 74A;
                                                          225/50R16     92      11A; 24M; 5GA; 57T      76U; 4AC; 4DQ
               A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16      94                              10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab-                                 215/55R16     93                              12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG
                                                          225/50R16     92      11A; 24M; 57T           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76U; 4AC; 4DQ
§22 51751*12




               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/55R16       91      5FI                     10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab/V                              205/55R16       94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        215/55R16       93      QF1; 5GG                721; 725; 73C; 74A;
                                                        225/50R16       92      11A; 24M; 5GA; 57T      76U; 4AC; 4DQ


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
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                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
§22 51751*12




                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 51751*12




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System mus s gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 51751*12




                    werden.
               4DQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4M4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
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               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1140kg.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
§22 51751*12




               5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1210kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1240kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                   Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 12
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
                    gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
                    verwendet werden.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
§22 51751*12




               QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                    Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                    225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):     Adam, Adam-S

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 400                  VA
                            26P                     x = 230              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 400            25                VA
§22 51751*12




                            26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                            27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 17 OPEL                                                  Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
§22 51751*12




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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