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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     RC34-707
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Brock Alloy Wheels
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                PFN
                Radausführungskennz.:                               RC34-707;PFN; Lk108
                Radgröße:                                                   7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           44 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
§22 53933*10




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         720 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich,        ZP-537F      115 Nm
                               Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03)
                               bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25
                               Schaftlänge 36 mm, Flachbund
               BF2       1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich,        ZP-537F        120 Nm
                               Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03)
                               bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25
                               Schaftlänge 36 mm, Flachbund
               BF3       1+2 bei Serien-Stahlrad: Radschraube, Flachbund, beweglich,        ZP-537F        125 Nm
                               Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 35 mm (VPE03)
                               bei Serien-Leichtmetallrad: Serien-Radschraube M12x1,25
                               Schaftlänge 36 mm, Flachbund
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                                e2*2007/46*0628*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Opel Astra, Astra         205/45R17                          A02) bis A10)
                               Sports Tourer             A93) N215)                         BF1) EF0)

                                                         205/45R17 M+S
                                                         A93)

                                                         205/50R17
                                                         N215)

                                                         205/50R17 M+S

                                                         215/45R17
                                                         N225)
§22 53933*10




                                                         215/45R17 M+S

                                                         225/45R17
                                                         ECE)


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                 e2*2007/46*0623*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Opel Combo Cargo           205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Serienreifen bis 205/..;  G6N) T95)                         BF2) E26) E67)
                               außer Elektro)
                                                         215/45R17
                                                         A93) G05) T91)

                                                         215/50R17
                                                         G6N) T95)

                                                         225/45R17
                                                         A93a) T94)

                                                         225/50R17
                                                         A01) G6N) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                e2*2007/46*0623*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Opel Combo Cargo          215/55R17                          A01) bis A10)
                               (Serienreifen ab 215/..;  K03)                               BF2) E26) E68) K04)
                               außer Elektro)
                                                         215/60R17
                                                         ECE) K03)

                                                         215/60R17C
                                                         K03)

                                                         225/55R17
                                                         K01)

                                                         225/55R17C
                                                         K01)
§22 53933*10




               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                 e2*2007/46*0622*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               56 bis 96       Opel Combo Life            205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Serienreifen bis 205/..;  G6N)                              BF2) E26)
                               außer Elektro)
                                                         215/45R17
                                                         A93) G05) T91)

                                                         215/50R17
                                                         G6N)

                                                         225/45R17
                                                         A93a)

                                                         225/50R17
                                                         A01) G6N) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2007/46*0597*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 133      Opel Grandland,          205/65R17                           A02) bis A10)
                               Grandland X              A93) N215)                          A11j) BF2) EF0)

                                                         215/65R17

                                                         225/60R17

                                                         225/65R17
                                                         A01) G01)

                                                         235/60R17

                                                         245/55R17
§22 53933*10




               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               V                                 e2*2007/46*0532*..
               V                                 e2*2007/46*0533*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               57 bis 130      Opel Zafira Life, Zafira-  215/55R17                         A02) bis A10)
                               e Life, Vivaro, Vivaro-e   A93a) N225) T98)                  BF3) E62) E71) ER1)

                                                         215/60R17C
                                                         N225)

                                                         225/55R17
                                                         T101)

                                                         225/55R17C

                                                         235/50R17
                                                         T100)

                                                         245/50R17
                                                         A01) K04) T103)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 53933*10




                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

               A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

               A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11j)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                       Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....... ", eingetragen haben.

               A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 115 Nm,
                      bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 115 Nm, Zubehörkit: ZP-537F

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 120 Nm,
                      bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 120 Nm, Zubehörkit: ZP-537F

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      bei Serienausstattung Leichtmetallrad: Serien-Radschraube, Gewinde M12x1,25,
                      Schaftlänge 36 mm, Anzugsmoment: 125 Nm,
                      bei Serienausstattung Stahlrad: Radschraube, Flachbund, Gewinde M12x1,25,
§22 53933*10




                      Schaftlänge 35 mm(VPE03), Anzugsmoment: 125 Nm, Zubehörkit: ZP-537F

               E26)   Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).

               E67)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
                      oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                      215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E71)   Nicht geprüft für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (Hydrogen)

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707

                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                    205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001196-K0-216
               Anlage-Nr. :                44b
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
               Teiletyp :                  RC34-707

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53933*10




               Die Anlage 44b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 24.07.2025
						
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