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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48047 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55032410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RL 859
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

Auftraggeber                   ATS Leichtmetallräder GmbH
                               Bruchstraße 34
                               67098 Bad Dürkheim
                               QM-Nr.: QA 05 102 8055/5

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         Racelight
Typ                            RL 859
Radgröße                       8,5Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                   (mm)
34.W1          RL 859.34.W1 / Z72                  5/120/67,1             34       670     2100
               Ø 72,5 x Ø 67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     48047
Herstellerzeichen              ATS
Radtyp und Ausführung          RL 859 (s.o.)
Radgröße                       8,5Jx19H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           SM
Herkunftsmerkmal               Made in Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M14x1,5          Kegel 60°   150                         -                    Multipack:
                                                                                           80C

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55032410 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Opel

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55032410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RL 859
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Insignia        81-191           225/40R19         T89 T93                            A02 A04 A05
0G-A                 81-191           235/40R19                                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0475*..; 81-191           245/35R19         A01 K2b T89 T93                    A18 A99 Flh
e1*2007/46*0374*..   81-191           245/40R19         A01 K2b                            Lim V00 V19
                     81-191           255/35R19         A01 K1a K2b                        S01
                     81-191           255/40R19         A01 K1a K2b
Opel Insignia        81-191           225/40R19         T89 T93                            A02 A04 A05
0G-A                 81-191           235/40R19         T92 T96                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0475*..; 81-191           245/35R19         A01 K2b T89 T93                    A18 A99 Car
e1*2007/46*0374*..   81-191           245/40R19         A01 K2b T94 T98                    V00 V19 S01
- Sports Tourer      81-191           255/35R19         A01 K1a K2b T92 T96
- Station Wagon      81-191           255/40R19         A01 K1a K2b 134
Opel Insignia OPC    239              235/40R19         M+S                                A02 A04 A05
0G-A                 239              245/35R19         A01 K2b T93                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0475*..; 239              245/40R19         A01 K2b                            A18 A56 A99
e1*2007/46*0374*..   239              255/35R19         A01 K1a K2b                        Flh Lim S01
                     239              255/40R19         A01 K1a K2b
Opel Insignia OPC    239              235/40R19         M+S T96                            A02 A04 A05
0G-A                 239              245/35R19         A01 K2b T93                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0475*..; 239              245/40R19         A01 K2b T94 T98                    A18 A56 A99
e1*2007/46*0374*..   239              255/35R19         A01 K1a K2b T96                    Car S01
- Sports Tourer      239              255/40R19         A01 K1a K2b 134
- Station Wagon


Auflagen und Hinweise

134      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55032410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RL 859
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 3 von 5

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55032410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RL 859
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      225/35R19     255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2      225/40R19     255/35R19
Nr. 3      225/45R19     245/40R19
Nr. 4      235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5      235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 6      235/45R19     255/40R19
Nr. 7      235/50R19     255/45R19
Nr. 8      245/30R19     305/25R19
Nr. 9      245/35R19     265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10     245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 11     245/45R19     275/40R19
Nr. 12     255/30R19     305/25R19
Nr. 13     255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14     255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 15     255/45R19     285/40R19
Nr. 16     255/50R19     285/45R19, 295/45R19
Nr. 17     265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 18     265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 19     265/50R19     295/45R19
Nr. 20     275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, im März 2010 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 19.05.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt



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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55032410 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RL 859
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 19.Mai 2010




Blauth                                                                00151208.DOC




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