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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48177 nach §22 StVZO

Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55073810 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                        ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Auftraggeber                      ATS Leichtmetallräder GmbH
                                  Bruchstraße 34
                                  67098 Bad Dürkheim
                                  QM-Nr.: QA 05 102 8055/5

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            Radial
Typ                               RD 808
Radgröße                          8Jx18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                  (mm)
45.W1        RD 808.45.W1 / Z72                   5/120/67,1             45       735     2100
             Ø 72,6 x Ø 67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48177
Herstellerzeichen                 ATS
Radtyp und Ausführung             RD 808 ( s.o.)
Radgröße                          8Jx18H2
Einpresstiefe                     ET ( s.o.)
Giessereikennzeichen              SM
Herkunftsmerkmal                  Made in Germany
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M14x1,5           Kegel 60°    150                      -                    Multipack:
                                                                                          80C

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55073810 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Insignia          81-191        225/45R18     A13 T91 T95                           A02 A04 A05
0G-A                   81-191        225/50R18     A12                                   A08 A09 A19
e1*2001/116*0475*..;   81-191        235/45R18     A33                                   A99 Flh Lim
e1*2007/46*0374*..     81-191        245/40R18     A12                                   V00 V18 S01
                       81-191        245/45R18     A12
Opel Insignia          81-191        225/45R18     A13 T91 T95                           A02 A04 A05
0G-A                   81-191        225/50R18     A12 T95                               A08 A09 A19
e1*2001/116*0475*..;   81-191        235/45R18     A33 T94 T98                           A99 Car V00
e1*2007/46*0374*..     81-191        245/40R18     A12 T93 T97                           V18 S01
- Sports Tourer        81-191        245/45R18     A12
- Station Wagon
Opel Insignia OPC      239           235/45R18     M+S                                   A02 A04 A05
0G-A                   239           245/40R18     M+S                                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0475*..;   239           245/45R18     M+S                                   A19 A56 A99
e1*2007/46*0374*..                                                                       Flh Lim S01
Opel Insignia OPC      239           235/45R18     M+S T94 T98                           A02 A04 A05
0G-A                   239           245/40R18     M+S T93 T97                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0475*..;   239           245/45R18     M+S                                   A19 A56 A99
e1*2007/46*0374*..                                                                       Car S01
- Sports Tourer
- Station Wagon

Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55073810 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55073810 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 4 von 5

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18, 265/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Oktober 2010 in Lambsheim statt.




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Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55073810 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RD 808
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 26. Oktober 2010




Blauth                                                                 00157531.DOC




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