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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               17
Seite :                    1/6                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CC 80720
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                          Lk 120
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       34 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
0G-A, GMIK                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        120 Nm
                               M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
Anlage-Nr. :               17
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 191   Insignia,                   215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer      A93)M00)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          215/55R17
                                          A93)E54)M00)

                                          225/50R17
                                          A93)

                                          225/55R17

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01)K04)

                                          245/45R17

                                          245/50R17
                                          A01)K03)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)K04)
e1*2007/46*0374*03   1240/1270(1355)                                        5/120/67




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 191   Insignia,                   215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer      A93)M00)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          215/55R17
                                          A93)E54)M00)

                                              225/50R17
                                              A93)

                                              225/55R17

                                              235/45R17

                                              235/50R17
                                              A01)K04)

                                              245/45R17

                                              245/50R17
                                              A01)K03)K04)

                                              255/45R17
                                              A01)K04)
e1*2001/116*0475*06   1215/1160(1250) Lim.                                  5/120/67
                      1240/1270(1355) Kombi




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                             GMIK
ABE / EG-Genehmigung:            e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 101 bis 103  Insignia LPG,               215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer LPG A93)M00)
              (4-, 5-türig und Kombi)
                                          215/55R17
                                          A93)E54)M00)

                                              225/50R17
                                              A93)

                                              225/55R17

                                              235/45R17

                                              235/50R17
                                              A01)K04)

                                              245/45R17

                                              245/50R17
                                              A01)K03)K04)

                                              255/45R17
                                              A01)K04)
e50*2007/46*0009*01   1110/1070(1160) Lim.                                  5/120/67
                      1020/1180(1265) Kombi



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
      keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
      mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-J0-015
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Teiletyp :                 CC 80720



A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E54) Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fz.-Ausführungen, bei denen als (Sommer-)
     Bereifungsgrößen nur Reifen ab Nennbreite 225/.. in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011




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