Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R8805.11
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
0G-A, GMIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP51169 120 Nm
M14x1,5
RA-000594-A0-104-04~OP-5-120-67-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 0G-A
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
245/45R18
255/45R18
K03)
239 Insignia, 235/45R18 M+S A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 245/40R18 M+S
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
K03)
e1*2007/46*0374*03 5/120/67
RA-000594-A0-104-04~OP-5-120-67-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Typ: 0G-A
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
245/45R18
255/45R18
K03)
239 Insignia, 235/45R18 M+S A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 245/40R18 M+S
245/45R18 M+S
255/45R18 M+S
K03)
e1*2001/116*0475*06 1215/1160(1250) Lim. 5/120/67
1240/1270(1355) Kombi
Typ: GMIK
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 103 Insignia, 225/45R18 A01) bis A10)
Insignia Sports Tourer K04)
(4-, 5-türig und Kombi) 225/50R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
245/45R18
255/45R18
K03)
e50*2007/46*0009*01 1110/1070(1160) Lim. | 1020/1180(1265) Kombi 4/100/56,5
RA-000594-A0-104-04~OP-5-120-67-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000594-A0-104-04~OP-5-120-67-ET30_53R8805.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000594-A0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R8805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011
RA-000594-A0-104-04~OP-5-120-67-ET30_53R8805.doc