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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    1/5                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CC 85830
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           Lk120
Radgröße:                                              8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                       1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
0G-A, GMIK                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        120 Nm
                               M14x1,5




RA-000468-D0-015-09~OP-5-120-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    2/5                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191    Insignia,                   225/45R18                         A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer
              (4-, 5-türig und Kombi)     235/40R18

                                               235/45R18

                                               245/40R18
                                               A01)K04)

                                               245/45R18
                                               A01)K04)

                                               255/40R18
                                               A01)K04)

                                               255/45R18
                                               A01)K04)
239                   Insignia OPC             235/45R18 M+S                A02) bis A10)
                      Insignia Sports Tourer OPC
                      (4-, 5-türig und Kombi)    245/45R18 M+S
                                                 A01)K04)

                                               255/40R18 M+S
                                               A01)K04)

                                               255/45R18 M+S
                                               A01)K04)
e1*2001/116*0475*05   1215/1160(1250) Lim.                                  5/120/67
                      1240/1270(1355) Kombi




RA-000468-D0-015-09~OP-5-120-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    3/5                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191    Insignia,                   225/45R18                         A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer
              (4-, 5-türig und Kombi)     235/40R18

                                               235/45R18

                                               245/40R18
                                               A01)K04)

                                               245/45R18
                                               A01)K04)

                                               255/40R18
                                               A01)K04)

                                               255/45R18
                                               A01)K04)
239                   Insignia OPC             235/45R18 M+S                A02) bis A10)
                      Insignia Sports Tourer OPC
                      (4-, 5-türig und Kombi)    245/45R18 M+S
                                                 A01)K04)

                                               255/40R18 M+S
                                               A01)K04)

                                               255/45R18 M+S
                                               A01)K04)
e1*2001/116*0475*06   1215/1160(1250) Lim.                                  5/120/67
                      1240/1270(1355) Kombi




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    4/5                                                              M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                             GMIK
ABE / EG-Genehmigung:            e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191    Insignia,                   225/45R18                         A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer
              (4-, 5-türig und Kombi)     235/40R18

                                              235/45R18

                                              245/40R18
                                              A01)K04)

                                              245/45R18
                                              A01)K04)

                                              255/40R18
                                              A01)K04)

                                              255/45R18
                                              A01)K04)
e50*2007/46*0009*01   1110/1070(1160) Lim.                                  5/120/67
                      1020/1180(1265) Kombi



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000468-D0-015-09~OP-5-120-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               9
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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