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							Gutachten 366-0193-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 4 OPEL                                                       Radtyp: TRES
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              OPEL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-        zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff            Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                        last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
TRES9KA30M671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1       Kunststoff        778      2140    02/12
TRES9KA30O671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1       Kunststoff        778      2140    10/12
TRES9KA30671            PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1       Kunststoff        778      2140    04/10
TRES9SA30M671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1       Kunststoff        778      2140    02/12
TRES9SA30O671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1       Kunststoff        778      2140    10/12
TRES9SA30671            PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1       Kunststoff        778      2140    04/10
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91            11A; 24M; 56G              nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94            11A; 24M; 56G              nicht CROSS
                                                                                               COUNTRY;
                                                 225/50R17   94     11A;   24J; 24M            Stufenheck;
                                                 225/55R17   97     11A;   24J; 24M            Schrägheck;
                                                 235/45R17   94     11A;   24M                 Frontantrieb;
                                                 235/50R17   96     11A;   24D; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/55R17   99     11A;   24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 245/45R17   95     11A;   24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                 255/45R17   98     11A;   24D; 24J            74P; 76S; 4AC; 4HY




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 4 OPEL                                                   Radtyp: TRES
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W 11A; 24M; 56G                   nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94  11A; 24M; 56G                   nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
0G-A/V        e1*2007/46*0860*..             225/50R17   94    11A;   24J; 24M           Kombi; Frontantrieb;
                                             225/55R17   97    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17   94    11A;   24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/50R17   96    11A;   24D; 24J           721; 725; 73C; 74A;
                                             235/55R17   99    11A;   24D; 24J           74P; 76S; 4AC; 4HY
                                             245/45R17   95    11A;   24J; 24M
                                             255/45R17   98    11A;   24D; 24J
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17   95    11A;   24M; 56G           nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             215/55R17   98    11A;   24M; 56G           nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                             225/50R17   98    11A;   24J; 24M           Kombi; Allradantrieb;
                                             225/55R17   97    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17   97    11A;   24M                12A; 51A; 573; 71C;
                                             235/50R17   96    11A;   24D; 24J           71K; 721; 725; 73C;
                                             235/55R17   99    11A;   24D; 24J           74A; 74P; 76S; 4AC;
                                             245/45R17   95    11A;   24J; 24M           4HY
                                             255/45R17   98    11A;   24D; 24J
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17   95    11A;   24M; 56G           nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             215/55R17   98    11A;   24M; 56G           nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                             225/50R17   98    11A;   24J; 24M           Stufenheck;
                                             225/55R17   97    11A;   24J; 24M           Schrägheck;
                                             235/45R17   97    11A;   24M                Allradantrieb;
                                             235/50R17   96    11A;   24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/55R17   99    11A;   24D; 24J           12A; 51A; 573; 71C;
                                             245/45R17   95    11A;   24J; 24M           71K; 721; 725; 73C;
                                             255/45R17   98    11A;   24D; 24J           74A; 74P; 76S; 4AC;
                                                                                         4HY
0G-A          e1*2007/46*0374*..   120       215/50R17   95    51J; 56G                  Cross Country; Kombi;
                                             215/55R17   98    51J; 56G                  Allradantrieb;
                                   120 - 184 225/50R17   98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/55R17   97                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/45R17   97                              721; 725; 73C; 74A;
                                             235/50R17   96                              74P; 76S; 4AC; 4HY
                                             235/55R17   99
                                             245/45R17   95
                                             255/45R17   98


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 4 OPEL                                                    Radtyp: TRES
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N17
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 4 OPEL                                                    Radtyp: TRES
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 4
4HY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metalls chraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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