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							               Gutachten 366-0015-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
               ANLAGE: 121 OPEL                                                       Radtyp: TTH7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 24.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              OPEL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTH79BP35B671           PCD120 ET35            Ø72.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        938      2360    01/15
               TTH79BP35671            PCD120 ET35            Ø72.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        938      2360    01/15
               TTH79SA35B671           PCD120 ET35            Ø72.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        938      2360    01/15
               TTH79SA35671            PCD120 ET35            Ø72.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        938      2360    01/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49877*09




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91                                        nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                        nicht CROSS
                                                                                                               COUNTRY;
                                                                  225/50R17   94                               Stufenheck;
                                                                  225/55R17   97                               Schrägheck;
                                                                  235/45R17   94                               Frontantrieb;
                                                                  235/50R17   96    11A; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  235/55R17   99    11A; 24M                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  245/45R17   95                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74P; 76S; 4AC; 4HY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
               ANLAGE: 121 OPEL                                                 Radtyp: TTH7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W                                 nicht SUPERSPORT;
                            e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94                                  nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
               0G-A/V        e1*2007/46*0860*..             225/50R17   94                              Kombi; Frontantrieb;
                                                            225/55R17   97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17   94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R17   96    11A; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/55R17   99    11A; 24M                  74P; 76S; 4AC; 4HY
                                                            245/45R17   95
               0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17   95                              nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..             215/55R17   98                              nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
                                                            225/50R17   98                              Stufenheck;
                                                            225/55R17   97                              Schrägheck;
                                                            235/45R17   97                              Allradantrieb;
                                                            235/50R17   96    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17   99    11A; 24M                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                            245/45R17   95                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 4AC;
                                                                                                        4HY
               0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17 95                                nicht SUPERSPORT;
§22 49877*09




                             e1*2007/46*0374*..             215/55R17 98                                nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
                                                            225/50R17   98                              Kombi; Allradantrieb;
                                                            225/55R17   97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17   97                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                            235/50R17   96    11A; 24M                  71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/55R17   99    11A; 24M                  74A; 74P; 76S; 4AC;
                                                            245/45R17   95                              4HY
               0G-A          e1*2007/46*0374*..   120       215/50R17   95    51J                       Cross Country; Kombi;
                                                            215/55R17   98    51J                       Allradantrieb;
                                                            215/60R17   96    51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  120 - 184 225/50R17   98                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R17   97                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/45R17   97                              74P; 76S; 4AC; 4HY
                                                            235/50R17   96
                                                            235/55R17   99
                                                            245/45R17   95


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
               ANLAGE: 121 OPEL                                                  Radtyp: TTH7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO bericht igen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 49877*09




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4HY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0015-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49877
               ANLAGE: 121 OPEL                                                 Radtyp: TTH7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 49877*09




               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßi g laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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