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							               Gutachten 366-0193-09-WIRD/N18
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
               ANLAGE: 4 OPEL                                                       Radtyp: TRES
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.08.2022
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                               Fahrzeughersteller              OPEL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)         : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TRES9KA30M671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        778      2140    02/12
               TRES9KA30O671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        778      2140    10/12
               TRES9KA30671            PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        778      2140    04/10
               TRES9SA30M671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        778      2140    02/12
               TRES9SA30O671           PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        778      2140    10/12
               TRES9SA30671            PCD120 ET30            Ø72.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        778      2140    04/10
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 47702*19




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91             11A; 24M; 56G             nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94             11A; 24M; 56G             nicht CROSS
                                                                                                              COUNTRY;
                                                                225/50R17   94      11A;   24J; 24M           Stufenheck;
                                                                225/55R17   97      11A;   24J; 24M           Schrägheck;
                                                                235/45R17   94      11A;   24M                Frontantrieb;
                                                                235/50R17   96      11A;   24D; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/55R17   99      11A;   24D; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                245/45R17   95      11A;   24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                255/45R17   98      11A;   24D; 24J           74P; 76S; 4AC; 4HY




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0193-09-WIRD/N18
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
               ANLAGE: 4 OPEL                                                   Radtyp: TRES
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               0G-A         e1*2001/116*0475*.., 81 - 162 215/50R17 91W         11A; 24M; 56G           nicht SUPERSPORT;
                            e1*2007/46*0374*..            215/55R17 94          11A; 24M; 56G           nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
               0G-A/V        e1*2007/46*0860*..             225/50R17   94      11A;   24J; 24M         Kombi; Frontantrieb;
                                                            225/55R17   97      11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17   94      11A;   24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R17   96      11A;   24D; 24J         721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/55R17   99      11A;   24D; 24J         74P; 76S; 4AC; 4HY
                                                            245/45R17   95      11A;   24J; 24M
                                                            255/45R17   98      11A;   24D; 24J
               0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17   95      11A;   24M; 56G         nicht SUPERSPORT;
                             e1*2007/46*0374*..             215/55R17   98      11A;   24M; 56G         nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
                                                            225/50R17   98      11A;   24J; 24M         Kombi; Allradantrieb;
                                                            225/55R17   97      11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17   97      11A;   24M              12A; 51A; 573; 71C;
                                                            235/50R17   96      11A;   24D; 24J         71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/55R17   99      11A;   24D; 24J         74A; 74P; 76S; 4AC;
                                                            245/45R17   95      11A;   24J; 24M         4HY
                                                            255/45R17   98      11A;   24D; 24J
               0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 215/50R17   95      11A;   24M; 56G         nicht SUPERSPORT;
§22 47702*19




                             e1*2007/46*0374*..             215/55R17   98      11A;   24M; 56G         nicht CROSS
                                                                                                        COUNTRY;
                                                            225/50R17   98      11A;   24J; 24M         Stufenheck;
                                                            225/55R17   97      11A;   24J; 24M         Schrägheck;
                                                            235/45R17   97      11A;   24M              Allradantrieb;
                                                            235/50R17   96      11A;   24D; 24J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17   99      11A;   24D; 24J         12A; 51A; 573; 71C;
                                                            245/45R17   95      11A;   24J; 24M         71K; 721; 725; 73C;
                                                            255/45R17   98      11A;   24D; 24J         74A; 74P; 76S; 4AC;
                                                                                                        4HY
               0G-A          e1*2007/46*0374*..   120       215/50R17   95      51J; 56G                Cross Country; Kombi;
                                                            215/55R17   98      51J; 56G                Allradantrieb;
                                                  120 - 184 225/50R17   98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R17   97                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/45R17   97                              721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/50R17   96                              74P; 76S; 4AC; 4HY
                                                            235/55R17   99
                                                            245/45R17   95
                                                            255/45R17   98


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0193-09-WIRD/N18
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
               ANLAGE: 4 OPEL                                                    Radtyp: TRES
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 47702*19




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0193-09-WIRD/N18
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
               ANLAGE: 4 OPEL                                                    Radtyp: TRES
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               4HY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§22 47702*19




                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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