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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     1/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     FB1-8018
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               LK 120
                 Radausführungskennz.:                                        LK 120
                 Radgröße:                                                   8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101201*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø67,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          760 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2254 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                       5332        150 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     2/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                0G-A                              e1*2001/116*0475*..
                0G-A                              e1*2007/46*0374*..
                0G-A/V                            e1*2007/46*0860*..
                GMIK                              e50*2007/46*0009*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 191      Opel Insignia, Insignia    225/40R18                              A02) bis A10)
                                Sports Tourer              G4R) N235) T92)                        BF1)
                                (4-, 5-türig und Kombi,
                                auch LPG)
                                                           225/40R18 M+S
                                                           G4R) T92) W235)

                                                         225/45R18
                                                         N235)

                                                         225/45R18 M+S
§22 101201*00




                                                         W235)

                                                         225/50R18
                                                         GDB) N235)

                                                         225/50R18 M+S
                                                         GDB) W235)

                                                         235/40R18
                                                         N245)

                                                         235/40R18 M+S

                                                         235/45R18
                                                         N245)

                                                         235/45R18 M+S

                                                         245/40R18

                                                         245/45R18
                                                         GDB)

                                                         255/45R18
                                                         GDC)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                          N235)                                   BF1) V00)
                                                          225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                          N235)                                   BF1) GDB) V00)
                                                          225/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                          N235)                                   BF1) GDB) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     3/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                0G-A                            e1*2007/46*0374*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 184     Opel Insignia Sports     215/45R18                         A02) bis A10)
                                Tourer                   A93) N225)                        BF1)
                                (Cross Country)
                                                         215/55R18
                                                         M00) N225)

                                                         225/45R18
                                                         A93)

                                                         225/50R18

                                                         225/55R18
                                                         G2F)
§22 101201*00




                                                         235/45R18
                                                         A93)

                                                         235/50R18

                                                         245/40R18
                                                         A93)

                                                         245/45R18

                                                         245/50R18
                                                         A01) G2F) K64)

                                                         255/45R18


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                10a
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                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
§22 101201*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                       Zubehörkit: 5332
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     5/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018



                G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/35R20, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 101201*00




                GDC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/35R20, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K64)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                       Kunststoffinnenkotflügels auszuschneiden und die dahinterliegende Befestigungslasche des
                       Stoßfängers zu kürzen.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101201 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000119-00-0-021
                Anlage-Nr. :                10a
                Seite :                     6/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB1-8018


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 10a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FB1-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 20.05.2026
§22 101201*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101201*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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