Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NBU 859
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NBU859 115G
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø70.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
L-A, Z-B Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4887 120 Nm
M12x1,5
P-J, P-J/SW, P-J/SW/V, P-J/V Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4887 110 Nm
M12x1,5
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 21a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L-A e4*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190 Opel Antara 245/45R19 A02) bis A10)
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J e1*2007/46*0141*..
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*..
P-J/V e4*2007/46*0309*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 143 Opel Astra, Astra Sports 225/35R19 A02) bis A10)
Tourer A93)GBS)N235)T88)
(Limousine, Kombi)
225/40R19
A01)GBR)K28)K77)N235)
235/35R19
A01)A93)GBP)K04)K28)K77)
235/40R19
A01)G6A)K04)K28)K77)
245/35R19
A01)GBT)K03)K04)K28)K77)
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206 Opel Astra GTC 225/45R19 A02) bis A10)
A93)GBW)N235)
235/40R19
A93)N245)
235/45R19
G7H)N245)
245/40R19
A01)A93)K01)K04)
245/45R19
A01)G6C)K01)K04)K82)
255/40R19
A01)GBX)K01)K04)K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)
A93)N235) K04) GBW)V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
A93)N235) K04)K28) GBW)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Opel Zafira Tourer, Zafira 225/40R19 A02) bis A10)
Tourer CNG A01)K03)K04)K85)
235/35R19
A01)K01)K04)T91)
245/35R19
A01)K01)K04)K28)K85)
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Opel Cascada 225/45R19 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen die E63)
serienmäßig mit 20 Zoll 235/40R19
Rädern ausgestattet sind)
235/45R19
A01)K89)
245/40R19
A01)K03)K04)K28)K89)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147 Opel Cascada 225/45R19 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen die A01)K89) E64)
serienmäßig NICHT mit 20
Zoll Rädern ausgestattet 235/40R19
sind) A01)K89)
235/45R19
A01)K89)
245/40R19
A01)K03)K04)K28)K89)
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 21a
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B e8*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191 Opel Insignia Grand Sport,- 225/40R19 A02) bis A10)
Sports Tourer, -Grand Sport A01)K04)N235)
GSI, -Sports Tourer GSI
(Limousine, Kombi, nicht 225/45R19
Country Tourer) A01)GEY)K04)N235)
235/35R19
A01)GF9)K04)
235/40R19
A01)K04)
245/35R19
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B e8*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 191 Opel Insignia Country 235/40R19 A02) bis A10)
Tourer A01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Teiletyp : NBU 859
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E63) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 20 Zoll Rädern ausgerüstet
sind.
E64) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 17, 18 oder 19 Zoll Rädern
ausgerüstet sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G6A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
G6C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R20 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
235/50R18, 235/55R17, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GBP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
215/50R17, 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GBT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R16, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/45R19, 235/50R18, 235/55R17, 245/35R20, 245/40R19, 245/40R20 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GBX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
235/45R19, 235/50R18, 235/55R17, 245/35R20, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : NBU 859
GEY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GF9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 30°
nach vorne eng an das Blechradhaus anzulegen.
K82) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Ausbuchtung vom
Kunststoffspritzschutz auszuschneiden oder um 5mm warm einzuformen.
K85) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 45° nach vorne bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 55 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064372-K0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
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Teiletyp : NBU 859
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm
breiten Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger¬oberkante ist um
10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ NBU 859 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.01.2018
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