Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 115A
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,27 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 715 kg
bei Reifenabrollumfang: 2080 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
L-A Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
P-J, P-J/SW, P-J/SW/V, P-J/V Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
RA-000385-K0-015-15~OP-5-115-70-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 2/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: L-A
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190 Antara 225/60R17 M+S A02) bis A10)
225/60R17
E57)
235/60R17
A01)K04)
245/55R17
A01)K04)
255/55R17
A01)K02)K03)
e4*2001/116*0118*14 1205/1340(1340) 5/115/70
Typ: P-J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 132 Opel Astra 205/50R17 A02) bis A10)
(5-Türer) A93)M00)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
215/55R17
A93a)M00)
225/50R17
A01)A93a)K04)
235/45R17
A93)
235/50R17
A01)K03)K04)K28)K77)
245/45R17
A01)K04)
e1/2007/46*0141*11 1155/960(1020) 5/115/70
RA-000385-K0-015-15~OP-5-115-70-ET38.docx
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 3/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: P-J/V
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0309*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 90 Opel Astra Van 205/50R17 A02) bis A10)
(5-Türer) A93)M00)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
215/55R17
A93a)M00)
225/50R17
A01)A93a)K04)
235/45R17
A93)
235/50R17
A01)K03)K04)K28)K77)
245/45R17
A01)K04)
1060/920(1020) 5/115/70
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 4/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: P-J/SW
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 132 Opel Astra Sports Tourer 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi) A93)M00)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
215/55R17
A93a)M00)
225/50R17
A01)A93a)K04)
235/45R17
A93)
235/50R17
A01)K03)K04)K28)K77)
245/45R17
A01)K04)
e4/2007/46*0204*05 1175/1020(1100) 5/115/70
RA-000385-K0-015-15~OP-5-115-70-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 5/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: P-J/SW/V
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 92 Opel Astra Sports Tourer 205/50R17 A02) bis A10)
Van A93)M00)
205/55R17
A93)M00)
215/50R17
A93)M00)
215/55R17
A93a)M00)
225/50R17
A01)A93a)K04)
235/45R17
A93)
235/50R17
A01)K03)K04)K28)K77)
245/45R17
A01)K04)
1125/1100(1020) 5/115/70
RA-000385-K0-015-15~OP-5-115-70-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 6/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: P-J/SW
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 132 Opel Astra GTC 225/55R17 A02) bis A10)
A93)
225/60R17
A93)
235/50R17
A01)A93)K03)K04)
235/55R17
A01)A93)K03)K04)
245/50R17
A01)K01)K04)
245/55R17
A01)K01)K04)
255/50R17
A01)K01)K04)K28)K82)
e4/2007/46*0204*05 1250/1251(1340) 5/115/70
Typ: P-J/SW
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 121 Opel Zafira Tourer 215/55R17 A02) bis A10)
M00)
225/50R17
A01)K03)K04)
235/50R17
A01)K01)K04)K85)
245/45R17
A01)K04)
245/50R17
A01)K01)K04)K25)K84)K85)K86)
e4/2007/46*0204*05 1250/1251(1340) 5/115/70
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000385-K0-015-15~OP-5-115-70-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 7/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000385-K0-015-15~OP-5-115-70-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 8/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 30°
nach vorne eng an das Blechradhaus anzulegen.
K82) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Ausbuchtung vom
Kunststoffspritzschutz auszuschneiden oder um 5mm warm einzuformen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 15
Seite : 9/9 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden,
- die dahinter liegende Lasche (Kunststoff/Metall) ist ebenfalls bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen,
- die in diesem Bereich befindliche Ausbuchtung des Blech-Innenradhauses ist um 10
mm einzuformen.
K85) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 45° nach vorne bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 55 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich von 45° vor der Radmitte bis 45° hinter der
Radmitte komplett umzulegen,
- die am Kunstoffinnenkotlügel oberhalb der Radhauskante befindlichen Sicken sind
warm einzuformen,
- der Kunststoffinenkotlügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.02.2012
RA-000385-K0-015-15~OP-5-115-70-ET38.docx