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							Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 134 OPEL                                                      Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 10.07.2012
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EWZUSA40D702           PCD115 ET40             ohne                          70,2                 640    2050      06/10
EWZUSA40T702           PCD115 ET40             ohne                          70,2                 640    2050      05/10
EWZUSA40702            PCD115 ET40             ohne                          70,2                 640    2050      04/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : D1JOI; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111               205/60R16        12T; 51G; 52J              Hybrid Benzin/E;
                                                                                               Schrägheck;
                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                               71C; 71K; 721; 725;
                                                                                               729; 73C; 74C; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16                   12T; 51G                   Schrägheck; 4-türig;
                                81 - 132 205/60R16                  12T; 51G                   Frontantrieb;
                                         205/65R16                  12A; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93               12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                         215/60R16                  12A; 51G                   725; 729; 73C; 74C;
                                         225/50R16 92               12A                        76U
                                         225/55R16 95               12A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/GTC, ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                                 Nur ZAFIRA
                                                                                               TOURER;
                                                   215/60R16        12T; 51G                   Frontantrieb;
                                                   225/55R16 95     12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 729; 73C; 74C;
                                                                                               75I; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 134 OPEL                                                  Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/GTC, ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16     12T; 51G                              Nur ASTRA SPORTS
                                74 - 132 205/60R16    12T; 51G                              TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                              Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                              51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                                   725; 729; 73C; 74C;
                                         225/55R16 95 12A                                   76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                              Nur ZAFIRA
                                                                                            TOURER;
                                              215/60R16         12T; 51G                    Frontantrieb;
                                              225/55R16 95      12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            75I; 76U
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 92 205/55R16           12T; 51G                    Nur ASTRA SPORTS
                                    74 - 132 205/60R16          12T; 51G                    TOURER; Kombi;
                                             205/65R16          12A; 51G                    Frontantrieb;
                                             215/55R16 93       12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R16          12A; 51G                    51A; 71C; 71K; 721;
                                             225/50R16 92       12A                         725; 729; 73C; 74C;
                                             225/55R16 95       12A                         76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16               12T; 51G                    Schrägheck; 4-türig;
                                81 - 132 205/60R16              12T; 51G                    Frontantrieb;
                                         205/65R16              12A; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93           12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                         215/60R16              12A; 51G                    725; 729; 73C; 74C;
                                         225/50R16 92           12A                         76U
                                         225/55R16 95           12A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 134 OPEL                                                  Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-10-WIRD/N4
zur Erteilung der ABE 48026
ANLAGE: 134 OPEL                                                  Radtyp: EWZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 10.07.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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