Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46391
Nr. : RA-000529-B0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 47R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 47R8805.092
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 115 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 70,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 855 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
L-A Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5
P-J, P-J/SW, P-J/V, P-J/SW/V Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
RA-000529-B0-104-24b~OP-5-115-70-ET40_47R8805.docx
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Nr. : RA-000529-B0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
Typ: L-A
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190 Antara 225/55R18 M+S A02) bis A10)
225/55R18
E57)
235/55R18
A01)K04)
245/50R18
A01)K03)K04)
255/50R18
A01)K03)K02)
e4*2001/116*0118*14 1250/1350(1350) 5/115/70
Typ: P-J
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 132 Opel Astra 215/45R18 A02) bis A10)
(5-Türer) A93)
225/40R18
A93)
225/45R18
A93)
235/40R18
A93)
235/45R18
245/40R18
e1/2007/46*0141*12 1155/1000(1020) 5/115/70
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Anlage-Nr. : 24b
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
Typ: P-J/V
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0309*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 132 Opel Astra 215/45R18 A02) bis A10)
(5-Türer) A93)
225/40R18
A93)
225/45R18
A93)
235/40R18
A93)
235/45R18
245/40R18
e1/2007/46*0309*02 1110/1060(1020) 5/115/70
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Anlage-Nr. : 24b
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
Typ: P-J/SW
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 132 Opel Astra Sports Tourer 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) A93)
225/40R18
A93)
225/45R18
A93)
235/40R18
A93)
235/45R18
245/40R18
88 bis 132 Opel Astra GTC 225/50R18 A02) bis A10)
225/55R18
235/45R18
235/50R18
245/45R18
245/50R18
A01)K03)K04)
255/45R18
e4/2007/46*0204*05 1175/1060(1100) 5/115/70
RA-000529-B0-104-24b~OP-5-115-70-ET40_47R8805.docx
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Nr. : RA-000529-B0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW e4*2007/46*0204*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 121 Opel Zafira Tourer 215/45R18 A02) bis A10)
A93)N225)
225/45R18
A93a)
235/40R18
A93)
235/45R18
G2D)
245/40R18
245/45R18
A01)G2B)K84)K85)
Typ: P-J/SW/V
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 92 Opel Astra Sports Tourer 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) A93)
225/40R18
A93)
225/45R18
A93)
235/40R18
A93)
235/45R18
245/40R18
e4/2007/46*0308*01 5/115/70
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46391
Nr. : RA-000529-B0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000529-B0-104-24b~OP-5-115-70-ET40_47R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46391
Nr. : RA-000529-B0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
E57) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Sommerreifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen
215/60R16,235/40R19,235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K85) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 45° nach vorne bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 55 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
RA-000529-B0-104-24b~OP-5-115-70-ET40_47R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IX zur ABE-Nr. 46391
Nr. : RA-000529-B0-104
Anlage-Nr. : 24b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 47R8805
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden,
- die dahinter liegende Lasche (Kunststoff/Metall) ist ebenfalls bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen,
- die in diesem Bereich befindliche Ausbuchtung des Blech-Innenradhauses ist um 10
mm einzuformen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 24b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 47R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.04.2012
RA-000529-B0-104-24b~OP-5-115-70-ET40_47R8805.docx