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							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 09.01.2013
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
OMUSUBP35B70           PCD115 ET35             ohne                        70,2                   690    2178       09/09
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OMUSUBP35D70           PCD115 ET35             ohne                        70,2                   690      2178 11/12
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : L-A; GM 200 - GME
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D1JOI; P-J;
                                             P-J/SW; P-J/V; P-J/SW/V
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111             215/55R17          11A; 245; 248; 27H; 51G; Hybrid Benzin/E;
                                                                    56G                      Schrägheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 56C; 71E; 721;
                                                                                             725; 73C; 74C; 4KV

Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99              11A; 24M; 51J              Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99              11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17 102             11A; 24J; 24M              12A; 51A; 56C; 71E;
                                          245/55R17 102             11A; 24D; 24J              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               76S; 4GJ




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W          51J; 65H                    Schrägheck;
                                         205/55R17 91           51J; 54F; 56G               Frontantrieb;
                                         215/50R17 91           11A; 22I; 248; 56G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 91                                       12A; 51A; 56C; 71E;
                                         225/50R17              11A; 22I; 245; 248; 270;    721; 725; 73C; 74C;
                                                                51G                         76S; 4BH
                                              235/45R17 94      11A; 22I; 248
                                              245/45R17 95      11A; 22I; 245; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/GTC, ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 121 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P                    Nur ZAFIRA
                                                                                            TOURER;
                                              235/45R17 94      11A; 245; 248               Frontantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 245; 248; 26P          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76S; MAO; 4BH
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   74 - 132 205/50R17 89W      5FM; 51J; 65H               Nur ASTRA SPORTS
                                             205/55R17 91       51J; 54F; 56G               TOURER; Kombi;
                                             215/50R17 91       11A; 22I; 248; 56G          Frontantrieb;
                                             225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17          11A; 22I; 245; 248; 270;    12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                51G                         721; 725; 73C; 74C;
                                              235/45R17 94      11A; 22I; 248               76S; MAO; 4BH
                                              245/45R17 95      11A; 22I; 245; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 121 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P                    Nur ZAFIRA
                                                                                            TOURER;
                                              235/45R17 94      11A; 245; 248               Frontantrieb;
                                              245/45R17 95      11A; 245; 248; 26P          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76S; MAO; 4BH
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 132 205/50R17 89W      5FM; 51J; 65H               Nur ASTRA SPORTS
                                             205/55R17 91       51J; 54F; 56G               TOURER; Kombi;
                                             215/50R17 91       11A; 22I; 248; 56G          Frontantrieb;
                                             225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17          11A; 22I; 245; 248; 270;    12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                51G                         721; 725; 73C; 74C;
                                              235/45R17 94      11A; 22I; 248               76S; MAO; 4BH
                                              245/45R17 95      11A; 22I; 245; 248; 270




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W          51J; 65H                    Schrägheck;
                                         205/55R17 91           51J; 54F; 56G               Frontantrieb;
                                         215/50R17 91           11A; 22I; 248; 56G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 91                                       12A; 51A; 56C; 71E;
                                         225/50R17              11A; 22I; 245; 248; 270;    721; 725; 73C; 74C;
                                                                51G                         76S; 4BH
                                              235/45R17 94      11A; 22I; 248
                                              245/45R17 95      11A; 22I; 245; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;              10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                   12A; 51A; 56C; 71E;
                                         235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;              721; 725; 73C; 74A
                                                      24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
     kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 20 92 29 01 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 13 34 83 93 ( nur e13*2007/46*1159*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     GMC
       Fahrzeugtyp:    D1JCI
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1158*..
       Handelsbez.:    Volt

       Variante(n):    Frontantrieb, Hybrid Benzin/E, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 470                    VA
             26P                      x = 250             y = 420                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 470              2                VA
             27H                   x = 275       y = 325              8                HA
             27F                   x = 275       y = 325             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    D1JOI
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1159*..
       Handelsbez.:    AMPERA

       Variante(n):    Frontantrieb, Hybrid Benzin/E, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 470                    VA
             26P                      x = 250             y = 420                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 275       y = 325              8                HA
             27F                   x = 275       y = 325             20                HA
             26N                   x = 300       y = 470              2                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    P-J/SW/V
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0308*..
       Handelsbez.:    ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 370                    VA
             26P                      x = 250             y = 320                    VA
             27B                      x = 320             y = 250                    HA
             27I                      x = 250             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 370              8                VA
             26J                   x = 320       y = 370             15                VA
             27H                   x = 320       y = 250              8                HA
             27F                   x = 320       y = 250             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 09.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    P-J/SW
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0204*..
       Handelsbez.:    ASTRA SPORTS TOURER/GTC, ZAFIRA

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 200                    HA
             26B                      x = 320             y = 370                    VA
             26P                      x = 250             y = 320                    VA
             27B                      x = 320             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 320       y = 250             18                HA
             26N                   x = 320       y = 370              8                VA
             26J                   x = 320       y = 370             15                VA
             27H                   x = 320       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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