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							Gutachten 366-0043-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                      Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-    Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last    umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)    (mm)      datum
OMUSUBP35B702 PCD115 ET35                      ohne                        70,2                  690     2178     09/09
OMUSUBP35D702 PCD115 ET35                      ohne                        70,2                  690     2178     11/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111             215/55R17          11A; 245; 248; 27H;       Hybrid Benzin/E;
                                                                    51G; 56G                  Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 56C; 71E; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C; 4CY

Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99              11A; 24M; 51J             Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99              11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17 102             11A; 24J; 24M             12A; 51A; 56C; 7CH;
                                          245/55R17 102             11A; 24D; 24J             7CI; 71E; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 76S; 4HL

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 225/50R17 94               11A; 245; 248; 26P        Nur ZAFIRA TOURER;
                                         235/45R17 94               11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                         245/45R17 95               11A; 245; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76S; 82F; MAO; 4AC;
                                                                                              4CY




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W           5FM; 51J; 65H           Nur ASTRA SPORTS
                                         205/55R17 91            51J; 54F; 56G           TOURER; Kombi;
                                         215/50R17 91            11A; 22I; 248; 56G      Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               11A; 22I; 245; 248;     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                 270; 51G                721; 725; 73C; 74C;
                                              235/45R17 94       11A; 22I; 248           76S; 82F; MAO; 4AC;
                                              245/45R17 95       11A; 22I; 245; 248; 270 4CY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J; 65H                  Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F; 56G             Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91            11A; 22I; 248; 56G        Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               11A; 22I; 245; 248;       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                 270; 51G                  721; 725; 73C; 74C;
                                              235/45R17 94       11A; 22I; 248             76S; 4AC; 4CY
                                              245/45R17 95       11A; 22I; 245; 248; 270

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen           Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 225/50R17 94 11A; 245; 248; 26P           Nur ZAFIRA TOURER;
                                         235/45R17 94 11A; 245; 248                Frontantrieb;
                                         245/45R17 95 11A; 245; 248; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                                   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                   76S; 82F; MAO; 4AC;
                                                                                   4CY
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J; 65H           Nur ASTRA SPORTS
                                             205/55R17 91  51J; 54F; 56G           TOURER; Kombi;
                                             215/50R17 91  11A; 22I; 248; 56G      Frontantrieb;
                                             225/45R17 91                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17     11A; 22I; 245; 248;     12A; 51A; 56C; 71E;
                                                           270; 51G                721; 725; 73C; 74C;
                                             235/45R17 94  11A; 22I; 248           76S; 82F; MAO; 4AC;
                                             245/45R17 95  11A; 22I; 245; 248; 270 4CY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J; 65H                  Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F; 56G             Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91            11A; 22I; 248; 56G        Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               11A; 22I; 245; 248;       12A; 51A; 56C; 71E;
                                                                 270; 51G                  721; 725; 73C; 74C;
                                              235/45R17 94       11A; 22I; 248             76S; 4AC; 4CY
                                              245/45R17 95       11A; 22I; 245; 248; 270




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22F;                 10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24C; 24D                            12A; 51A; 56C; 71E;
                                         235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22F;                 721; 725; 73C; 74A
                                                      24C; 24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4HL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 044 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7CH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 48 13 979 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7CI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 48 02 797 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
82F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm
     (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    P-J/SW
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0204*..
       Handelsbez.:    AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 370                    VA
             26P                      x = 250             y = 320                    VA
             27B                      x = 320             y = 250                    HA
             27I                      x = 250             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 370              8                VA
             26J                   x = 320       y = 370             15                VA
             27H                   x = 320       y = 250              8                HA
             27F                   x = 320       y = 250             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 37 OPEL                                                   Radtyp: OMUS
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    D1JOI
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1159*..
       Handelsbez.:    AMPERA

       Variante(n):    Frontantrieb, Hybrid Benzin/E, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 470                    VA
             26P                      x = 250             y = 420                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 470              2                VA
             27H                   x = 275       y = 325              8                HA
             27F                   x = 275       y = 325             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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