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							Gutachten 366-0002-11-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48434
ANLAGE: 79 OPEL                                                      Radtyp: EBY_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 10.09.2014
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-    Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last    umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)    (mm)      datum
EBYUSA43O702          PCD115 ET43              ohne                        70,2                  715     2105     01/12
EBYUSA43702           PCD115 ET43              ohne                        70,2                  715     2105     05/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                              140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                       Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17                 51G                       12A; 51A; 7AH; 7AI;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 76S; 4CL

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95               12A; 51J                  Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94               12A; 51J                  Frontantrieb;
                                         225/50R17 94               12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                              4AC; 4HY
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..        74 - 143 205/50R17 89W     12A; 5FM; 51J             Nur ASTRA SPORTS
                                                  205/50R17 93      12A; 51J                  TOURER; Kombi;
                                                  205/55R17 91      12A; 51J; 54F             Frontantrieb;
                                                  215/50R17         12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/45R17         12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                  225/50R17         12A; 51G                  725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                              4AC; 4HY
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..        74 - 147 225/55R17 97                                ASTRA GTC;
                                                                                              CASCADA;
                                                 235/50R17 96                                 Frontantrieb;
                                                 235/55R17 99                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76S; 4AC; 4HY


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-11-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48434
ANLAGE: 79 OPEL                                                   Radtyp: EBY_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 88 - 147 225/55R17               12T; 51G                 CASCADA;
                                                                                          Frontantrieb;
                                              235/50R17 96       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/55R17          12A; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                          4AC; 4HY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17               51G                      Frontantrieb;
                                         225/45R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 4AC; 4HY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J                      Nur ASTRA SPORTS
                                         205/50R17 93  12A; 51J                           TOURER; Kombi;
                                         205/55R17 91  12A; 51J; 54F                      Frontantrieb;
                                         215/50R17     12T; 51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17     12A; 51G                           51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R17     12A; 51G                           725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                          4AC; 4HY
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   81 - 147 215/50R17 95        12A; 51J                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                             215/55R17 94        12A; 51J                 Frontantrieb;
                                             225/50R17 94        12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                          4AC; 4HY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17               51G                      Frontantrieb;
                                         225/45R17               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 4AC; 4HY

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                 10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-11-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48434
ANLAGE: 79 OPEL                                                   Radtyp: EBY_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.09.2014
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-11-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48434
ANLAGE: 79 OPEL                                                   Radtyp: EBY_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.09.2014
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4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 044 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4HY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-11-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48434
ANLAGE: 79 OPEL                                                   Radtyp: EBY_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 10.09.2014
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 48 13 979 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 48 02 797 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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